Erhöhung der Sicherheit an Brennpunkten der Stadt – Ausweitung der Videoüberwachung und des Einsatzes mobiler Kameras
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Winfried Kaum, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.1.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 9.1.2025.
Sie beantragen, der Oberbürgermeister möge sich beim Polizeipräsidium München für eine Ausweitung der bestehenden festen und mobilen Video-überwachung an aufkeimenden oder bereits bestehenden Brennpunkten einsetzen. Hierzu soll ein Konzept zur Identifizierung von Brennpunkten entwickelt werden.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Antragsgegenstand ist eine Maßnahme nach dem Polizeiaufgabengesetz, daher hat das Kreisverwaltungsreferat das Polizeipräsidium München eingebunden und folgende Stellungnahme erhalten:
„Der Gesetzgeber hat für die Videoüberwachung durch die Polizei im Polizeiaufgabengesetz einen rechtlichen Rahmen gesetzt. Unter Beachtung dieses rechtlichen Rahmens betreibt das Polizeipräsidium München derzeit stationäre polizeiliche Videoüberwachungsanlagen an Kriminalitätsbrennpunkten. Diese befinden sich am Hauptbahnhof, Karlsplatz, Sendlinger-Tor-Platz sowie im Alten Botanischen Garten (ABG). Hinzu kommen mobil einsetzbare sogenannte Videotürme, die ihren Standort aktuell im ABG und am Karlsplatz haben.
Die polizeiliche Videoüberwachung ist dabei integraler Bestandteil eines Gesamtkonzepts. Sie ergänzt und unterstützt als technisches Hilfsmittel die Präsenz polizeilicher Einsatzkräfte. Neben ihrem präventiven Charakter generiert die polizeiliche Videoüberwachung regelmäßig Daten, die zur raschen Fahndung nach Tatverdächtigen beitragen und für die Aufklärung von Straftaten wertvoll sind. Ihr Einsatz wird unter Berücksichtigung einer fortlaufenden Lagebewertung sowohl im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit als auch auf die Erforderlichkeit regelmäßig überprüft.Insofern ist einerseits im Falle einer signifikanten Verbesserung der Kriminalitätslage der Rückbau polizeilicher Videoüberwachung möglich – wie beispielsweise am Münchner Orleansplatz im Jahr 2010. Andererseits ist durch die mobile polizeiliche Videotechnik auch der kurzfristige Einsatz an neuen Kriminalitätsbrennpunkten möglich. Das Polizeipräsidium München stimmt sich dabei stets mit den zuständigen Stellen der LH München ab.
Insofern ist der angemessene und konzeptionelle Einsatz polizeilicher Videotechnik an Kriminalitätsbrennpunkten im Bereich des Polizeipräsidiums München im Benehmen mit der LH München bereits seit vielen Jahren bewährte und gelebte Praxis. Es ist ferner konzeptionell sichergestellt, dass technische Neuerungen geprüft und ggf. zur Umsetzung in die Praxis aufgenommen werden.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.