Sicherstellung der Notfallversorgung in der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Michael Dzeba, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Jens Luther, Dr. Evelyne Menges, Rudolf Schabl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.10.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.10.2025, in der Sie Folgendes ausführen:
„Die Notfallversorgung ist ein zentraler Baustein der Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt München. Um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall sicherzustellen, ist es erforderlich, dass ausreichend Rettungswägen zur Verfügung stehen, Konzessionen transparent vergeben werden und die organisatorischen Strukturen verlässlich funktionieren. Zu- dem ist von Interesse, welche Fortschritte seit dem letzten Trust-Gutachten erzielt wurden und wie die Stadt mit Ausfällen oder Nichterfüllungen von Anforderungen umgeht.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, legt als oberste Rettungsdienstbehörde die Rettungsdienstbereiche in Bayern fest. Der Rettungsdienstbereich München umfasst die Landeshauptstadt und den Landkreis München, unabhängig der Verwaltungsgrenzen. Die im selben Rettungsdienstbereich liegenden Landkreise und kreisfreien Gemeinden erledigen die ihnen, nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz, obliegenden Aufgaben im Zusammenschluss zu einem Rettungszweckverband. Für den Rettungsdienstbereich München ist somit der Rettungszweckverband München der alleinige Aufgabenträger für den Rettungsdienst sowie die Integrierte Leitstelle und ein Bestandteil des Rettungsdienstes Bayern.
Sobald durch eine Analyse des Rettungsdienstbereichs eine Erhöhung der Leistung empfohlen wird, setzt sich der Rettungszweckverband mit der Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger in Bayern in Verbindung, verhandelt die Übernahme der zusätzlichen Stunden, die daraus resultierende Fahrzeugbeschaffung und die Anpassung der Personalstärke mit der entsprechenden Finanzierung. Danach wird die Leistung über einen Fachanwalt für rettungsdienstliche Ausschreibungen in Europa, transpa-rent im Aumass-Vergabeportal veröffentlicht und ist barrierefrei zugänglich. Die Vergabe der Leistung erfolgt abschließend nach einem bayerneinheitlichen Kriterienkatalog und wird von der obersten Rettungsdienstbehörde überwacht.
Frage 1:
Wie viele Rettungswägen stehen in der Landeshauptstadt München täg- lich zur Verfügung?
Antwort:
Im Rettungsdienstbereich München stehen, je nach Tagesganglinie, bis zu 59 Rettungswagen zur Verfügung.
Frage 2:
Wie viele Konzessionen sind aktuell vergeben?
Antwort:
Aktuell sind 67 Konzessionen durch das KVR vergeben. Diese beinhalten die bis zu 59 Rettungswagen im Regelbetrieb und acht Reservefahrzeuge.
Frage 3:
Welche Organisationen haben diese Konzessionen inne?
Antwort:
Momentan haben folgende Durchführende des Rettungsdienstes öffentlich-rechtliche Verträge mit dem Rettungszweckverband:
- Aicher Rettungsdienst GmbH
- Arbeiter-Samariter Rettungsdienst GmbH
- Bayerisches Rotes Kreuz
- IMS Rettungsdienst GmbH
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Malteser Rettungsdienst gGmbH
- MKT Rettungsdienst GmbH.
Frage 4:
Wie hat sich die Situation seit dem letzten Trust-Gutachten in der Stadt München verbessert?
Antwort:
Im Rahmen der letzten Trend- und Strukturanalyse/TRUST III) aus dem Jahr 2016 wurde der Bedarf an Rettungswagen um 974 Wochenstunden aufinsgesamt 6.212,5 Wochenstunden im Rettungsdienstbereich München erhöht und mittels Interimsverträgen ab Oktober 2016 umgesetzt. Nach der öffentlichen Ausschreibung und dem anschließenden Vergabeverfahren erfolgte im Oktober 2017 die Ablösung der Interimsverträge durch reguläre öffentlich-rechtliche Verträge.
Nach einem signifikanten Rückgang der Notfalleinsätze während der Coronapandemie beauftragte der Rettungszweckverband im Jahr 2022 eine Detailanalyse für den Rettungsdienstbereich auf eigene Kosten. Daraus resultierend wurde der Rettungsdienst erneut um 788,5 Wochenstunden auf insgesamt 6.988 Wochenstunden aufgestockt und mittels Interimsverträgen im Frühjahr 2023 umgesetzt.
Nach der öffentlichen Ausschreibung und der anschließenden Auswahlentscheidung wurden zum Jahresbeginn 2025 öffentlich-rechtliche Verträge vergeben. Die kommende Trend- und Strukturanalyse (TRUST IV) ist für den Rettungsdienstbereich München noch nicht terminiert.
Frage 5:
Wie hoch ist die Ausfallquote an Rettungswägen und was sind die Gründe hierfür?
Antwort:
In den letzten sechs Monaten betrug die Ausfallquote im Rettungsdienstbereich München durchschnittlich 3,67% und damit über 5% unter dem Benchmark Bayern. Als häufigste Ausfallgründe haben sich herauskristallisiert:
- Personalausfälle durch Erkrankung/Verletzung (vor und während des Dienstes)
- Technische Defekte am Fahrzeug
- Defekte/Fehlfunktionen der medizin-technischen Ausstattung
- Eigenunfälle
Frage 6:
Wie geht die Stadt vor, wenn die Anforderungen zur Leistungsfähigkeit durch einen Konzessionsnehmer nicht erfüllt werden, und wie kontrolliert die Stadt die Einhaltung der Leistungsfähigkeit?
Antwort:
Der Rettungszweckverband prüft wöchentlich die Ableistung der Regelvorhaltung in Rettungsdienst und Krankentransport. Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, werden die Durchführenden des Rettungsdienstes zur Stellungnahme und Vorlage einer schriftlichen und fundierten Ausfallstrategieaufgefordert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Ermahnung und eine Meldung an die Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger in Bayern. Von deren Seite kommt es in der Regel zu einer Rückforderung der vorab finanzierten Leistungen. Erst wenn alle vorangegangenen Schritte fehlgeschlagen sind, kann eine Abmahnung mit der Androhung einer Teilkündigung oder Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrags ausgesprochen werden.
Zur weiteren Kontrolle der Leistungsfähigkeit führt der Rettungszweckverband, zusammen mit dem Gesundheitsreferat der Stadt München und dem Gesundheitsamt des Landkreises München sowie dem KVR regelmäßig Betriebsprüfungen bei den Durchführenden des Rettungsdienstes durch.
Frage 7:
Können Konzessionen gekündigt und neu vergeben werden?
Antwort:
Die öffentlich-rechtlichen Verträge könnten, nach Einhaltung der unter Punkt 6 beschriebenen Schritte, gekündigt werden. Eine einfache Vergabe der dann offenen Leistung ist nicht möglich, da eine reguläre Ausschreibung mit den entsprechenden Fristen erfolgen muss. In diesem Zeitraum können die offenen Vorhaltungsstunden nicht besetzt werden.
Frage 8:
Ist dieser Fall bereits schon einmal eingetreten? Wenn ja, was waren hier- für die Gründe und wie oft wurde hier eine Konzession gekündigt?
Antwort:
Nein, seitens des Rettungszweckverbands wurde noch kein öffentlich-rechtlicher Vertrag gekündigt.
Auch im Rettungsdienst ist der Fachkräftemangel nicht spurlos geblieben. Es gibt aktuell keine verfügbaren Notfallsanitäter auf dem bayerischen Arbeitsmarkt. Dies ist u.a. eine Folge der erheblichen Kürzung von Ausbildungsplätzen durch die Krankenkassen.
Der Rettungszweckverband München konnte, nach intensiven Verhandlungen mit den Kostenträgern, inzwischen eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsplätze für den Rettungsdienstbereich München erzielen, so dass künftig die Personalfluktuation besser kompensiert werden kann.