Sanierung der Leuschnerstraße im Zuge der Bauarbeiten an der Willy-Brandt-Gesamtschule
Antrag Stadrat Delija Balidemaj (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.6.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Im oben angeführten Antrag vom 27.6.2025 fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, „die Leuschnerstraße im Bereich der Willy-Brandt-Gesamtschule nach Abschluss der dortigen Bauarbeiten vollständig neu zu asphaltieren“. Sie begründen dies damit, dass es im Zuge der Bauarbeiten an der Willy-Brandt-Gesamtschule seit geraumer Zeit zu einer intensiven Nutzung der Leuschnerstraße durch schwere Baufahrzeuge und Lkw gekommen sei.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.6.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Nach Kenntnisstand des Baureferates wurde im Zuge der Bauarbeiten an der Willy-Brandt-Gesamtschule kein Baustellenverkehr über die Leuschnerstraße geführt.
Der Schwerlastverkehr für die Sanierung der Willy-Brandt-Schule wurde vielmehr über die Freudstraße zu den Baustellenzufahrten an der Mitteisstraße bzw. Steindlstraße geführt.
Die Leuschnerstraße befindet sich gegenwärtig zwar nicht in einem komfortablen, jedoch in einem verkehrssicheren Zustand. Der derzeitige Zustand entspricht weitgehend dem, wie er bereits vor der genannten Baumaßnahme vorlag.
Eine Sanierung der Leuschnerstraße ist auch aus Sicht des Baureferates wünschenswert, kann aber aufgrund der derzeit eingeschränkten Haushaltsmittel nicht für das nächste Jahr zugesichert werden. Selbstverständ-lich wird das Baureferat weiterhin durch Instandhaltungsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die Straße in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.