Umzug der angestellten Hebammen an den MüK-Standort Harlaching und weitere Fragen zur MüK
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Dr. Evelyne Menges und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.10.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Diverse Zeitungsartikel (u.a. aus der Süddeutschen Zeitung und der Abendzeitung vom 14.10.2025 sowie aus dem Münchner Merkur vom 10.10.2025) sowie ein offener Brief von ver.di aus dem Juli 2025 berichten von, gelinde gesagt, schwierigen Verhältnissen innerhalb der München Klinik gGmbH (MüK). Dabei geht es unter anderem um den Umzug der tarifgebundenen Hebammen an den Standort Harlaching, aber auch um weitere Probleme im personellen Bereich und interne Kommunikationsschwierigkeiten. Die Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler hatte zu diesem Themenkomplex auch schon mehrere Anfragen gestellt (u.a. 20-26/F 01329, 20-26/F 01260 und 20-26/F 01284 – die im Übrigen bisher nicht fristgemäß beantwortet wurde).“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die in Ihrer Anfrage aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahme der München Klinik gGmbH (MüK) wie folgt:
Frage 1a:
Der Zeitpunkt des Umzuges der Geburtshilfe nach Harlaching scheint erneut gewechselt zu haben – unseren Informationen zufolge auf den 15.12.2025 – allerdings nicht direkt in den Neubau in Harlaching wie ursprünglich geplant, sondern in einen vorhandenen Altbau, der deswegen umgebaut werden muss. Sind die Umstände des Umzuges so korrekt dargestellt?
Frage 1b:
Wenn nein, wie stellt sich der Zeitplan und der Vorgang für den Umzug genau dar?
Antwort zu Fragen 1a und 1b:
Der Umzug in den Neubau war ursprünglich für Mitte Dezember 2025 geplant. Aufgrund einer komplexen Inbetriebnahme-Logistik wurde dieser für das Gesamthaus nach 2026 verschoben. Der Umzug der Abteilung Gynä-kologie und Geburtshilfe von Neuperlach nach Harlaching findet trotzdem zum ursprünglich geplanten Termin statt. Umgebaut werden muss der bestehende Kreißsaal (5 Kreißsäle), der um zwei Kreissäle und zwei Wehenzimmer erweitert wird.
Frage 1c:
Wenn ja, was kostet der Umbau, der ja nur so lange genutzt wird, bis der Neubau in Betrieb genommen wird?
Antwort:
Die Kosten liegen unter 40.000 Euro.
Frage 1d:
Wenn ja, warum war ein Verbleiben am alten Standort nicht möglich, der ja die Kosten des Umbaus erspart hätte?
Antwort:
Der Umzug ist wichtig für die Planung des Ärztlichen Dienstes. Ein Umzug im Dezember 2025 ist erforderlich zur tarifkonformen Besetzung einer ärztlichen Dienstschiene in Harlaching. Andernfalls hätten weiterhin an beiden Standorten jeweils zwei Dienstschienen aufrechterhalten müssen (60 Dienste/Monat).
Frage 1e:
Wenn ja, wie werden die zusätzlichen Kosten finanziert?
Antwort:
Die Kosten refinanzieren sich durch die Einsparung der beiden Dienstreihen in Neuperlach.
Frage 1f:
Wenn ja, bietet der Umbau des vorhandenen Baus in Harlaching bauliche Vorteile gegenüber dem Bau in Neuperlach?
Antwort:
Nein, die baulichen Gegebenheiten sind gleichwertig.
Frage 2a:
Die Güte der Arbeit der Geschäftsführung eines Unternehmens, in diesem Falle der MüK, bemisst sich auch daran, wie reibungslos die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat läuft.
Wie viele Einigungsstellenverfahren laufen derzeit?
Frage 2b:
Wie viele Einigungsstellenverfahren gab es in dem letzten drei Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)? Wie sind diese ausgegangen?
Frage 2c:
Wie viele Prozesse vor dem Arbeitsgericht, die die MüK betreffen, sind derzeit anhängig?
Frage 2d:
Wie viele Prozesse vor dem Arbeitsgericht gab es in dem letzten drei Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)?
Frage 2e:
In wie vielen Fällen hat der Betriebsrat der MüK in diesem Jahr Dienstplänen die Zustimmung verweigert? In wie vielen Fällen wurde der Dienstplan deswegen zurückgezogen?
Antworten zu Fragen 2a bis 2e:
Derzeit ist ein streitiges arbeitsgerichtliches Verfahren mit dem Betriebsrat Klinik anhängig.
Dieses betrifft inhaltlich ein Zustimmungsersetzungsverfahren hinsichtlich der befristeten Versetzung von Oberärzten zur Sicherstellung radiologischer Rufdienste an den Standorten Klinikum Bogenhausen und Harlaching. Der Betriebsrat Klinik hat die Zustimmung zu den personellen Einzelmaßnahmen verweigert. Die Maßnahme ist per se befristet. Notwendig war sie, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten.
Allein im Betrieb Klinik sind monatlich ca. 350 Dienstpläne zu erstellen und umzusetzen. Über beide Betriebe hinweg sind es rund 490 Dienstpläne pro Monat bzw. rund 5.880 Dienstpläne pro Jahr.
- Die Zahl der Dienstpläne stellt Herausforderungen für den Betrieb Klinik im Rahmen der Mitbestimmung dar. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen mit den Betriebsräten, da unterschiedliche rechtliche Auffassungen zur Tarifauslegung bestehen.
- Hervorzuheben ist, dass im vergangenen Jahr gelungen ist, die im Jahr 2023 noch häufigen Uneinigkeiten um die Dienstplanung faktisch zu beenden.
- Um diese Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten über die Dienstplanung nachhaltig zu lösen, wurde 2024 mit dem Betriebsrat Klinik eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die seit 2025 technisch umgesetzt werden konnte.
- In einem nun geregelten Prozess ist die Beteiligung der Betriebsräte gewährleistet und ein mehrstufiger Konfliktlösungsmechanismus etabliert. Final entscheidet, von allen Parteien so gewollt, eine Einigungsstelle. Der Abschluss einer identischen Betriebsvereinbarung für den Betrieb Zentrale war geplant, wurde jedoch aufgrund der anstehenden Änderung der Betriebsstruktur und der damit einhergehenden Veränderung der Betriebsratsstruktur redundant.
Im Ergebnis kommen weniger als 1% der Dienstpläne vor die Einigungsstelle.
- Mit dem Betriebsrat Zentrale gab es im vergangenen Jahr ein streitiges Verfahren, das jedoch im Juli 2025 beendet werden konnte. Es wurde auch keine Einigungsstelle angerufen.
- Derzeit ist mit dem Betriebsrat Zentrale kein einziges streitiges arbeitsgerichtliches Verfahren anhängig.
- Mit dem Gesamtbetriebsrat der München Klinik gGmbH besteht derzeit die laufende Einigungsstelle zu der Frage der Einführung und Nutzung eines elektronischen Schließ- und Zugangskontrollsystems „Assa Abloy“. Diese betrifft vorrangig datenschutzrechtliche und technische Fragen, die von den Parteien ohne Einigungsstelle nicht auflösbar waren. Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten.
- Des Weiteren wird mit dem Gesamtbetriebsrat derzeit die Neustrukturierung des Verfahrens zum Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) im Rahmen einer Einigungsstelle zum Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verhandelt.
Wie vorstehend beschrieben, gibt es derzeit drei laufende gerichtliche Verfahren der München Klinik (Stichtag 1.11.2025). Zum Stichtagsvergleich am 1.11.2023 gab es 11 laufende gerichtliche Verfahren der München Klinik, wovon sechs Verfahren die Dienstplanung/Dienstzeiten (mit Einigungsstelle) betrafen. Fünf weitere Verfahren betrafen personelle Maßnahmen wie Versetzungen/Einstellungen, bei denen die Betriebsräte keine Zustimmung erteilt haben. Die Verfahrensanzahl ist durch die vertretende Rechtsanwaltskanzlei bestätigt.
Der vorgenannte Vergleich zeigt, dass nach dem 1.12.2023 alle Streitpunkte der vergangenen Jahre in geordnete Verfahren übergeleitet wurden, interne Austauschformate gestärkt und der Geschäftsführung der München Klinik gGmbH an einer konfliktlösenden Zusammenarbeit mitdem Betriebsrat liegt. Dieses Ziel wird auch durch die Zusammenführung der Betriebsstruktur zu einem Betrieb gefördert.
Die Geschäftsführung hat in allen genannten Fällen mit Nachdruck darauf hingewirkt, einvernehmliche und tragfähige Lösungen zu erzielen. Vorrangiges Ziel war und ist es, Konflikte frühzeitig zu erkennen, Missverständnisse auszuräumen und außergerichtliche Einigungen zu erreichen, wo immer dies möglich ist.
Beide Seiten sind sich ihrer Verantwortung bewusst und suchen unter herausfordernden Rahmenbedingungen vielfältige Wege der Zusammenarbeit, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren und dabei gleichwohl das Unternehmen zukunftsfähig auszurichten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Anfrage 20-26/F 1260 vom 23.7.2025 fristgerecht beantwortet und in der Rathausumschau am 1.10.2025 veröffentlicht wurde. Die Anfrage 20-26/F 01284 vom 26.8.2025 wurde ebenfalls beantwortet und in der Rathausumschau vom 7.11.2025 veröffentlicht. Die Frist für die Beantwortung der Anfrage 20-26/F 01329 vom 14.10.2025 läuft am 25.11.2025 ab.