Wahlfreiheit beim Bezahlen sicherstellen – Bar bleibt auf der Wiesn
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München Liste) vom 21.7.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft bei der Vergabe von Standplätzen, Zulassungen oder Konzessionen für Gastronomie- und Verkaufsbetriebe auf dem Oktoberfest in den entsprechenden Verträgen eine Bargeldannahmepflicht festschreibt und die Verwaltung eine entsprechende Vertragsklausel und Vergaberichtlinie entwickelt, um die Wahlfreiheit beim Bezahlen sicherzustellen.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Wie Sie in Ihrem Antrag richtig ausführen, ist das Oktoberfest nicht nur das größte Volksfest der Welt, sondern auch ein Aushängeschild für München. Es steht für Geselligkeit, Tradition und ein Miteinander unterschiedlichster Menschen. Eine offene, diverse, inklusive Gesellschaft bedeutet, niemanden auszuschließen. In diesem Sinne ist es dem RAW ein Anliegen, grundsätzlich auf die Bedarfe der Besucher*innen einzugehen und alle Beschicker*innen dabei zu unterstützen, die Besonderheiten des jeweiligen Betriebs mit den Anforderungen von Markt und Kundschaft optimal zusammenzuführen.
Der Fokus des von Ihnen angesprochenen Zeltes liegt auf einem anderen Kundenklientel als beispielsweise der einer Wurf- und Spielbude. Diesen unternehmerischen Spielraum müssen wir den Beschicker*innen im Hinblick auf deren Wettbewerbsfähigkeit zugestehen.
Aus diversen Gesprächen kann ich Ihnen versichern, dass von Seiten dieser keine Abschaffung des Bargeldes geplant ist.
Die Beschicker*innen reagieren hier vielmehr auf die zunehmende Nachfrage an bargeldlosen Bezahlmöglichkeiten. Zum einen orientieren sie sich an den Marktbedürfnissen, zum anderen bedeutet die Nutzung von bargeldlosem Bezahlen die Reduzierung der Anzahl an Geldtransporten von der Geschäftskasse zum Bankinstitut, was zu einer Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls führt.Die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens trägt zusätzlich zur Weiterentwicklung, Vielfältigkeit und Attraktivitätssteigerung des Oktoberfest, vor allem bei den jüngeren Besucher*innen, bei.
Im Jahr 2025 gingen keine Beschwerden zum Thema Bargeld oder bargeldloses Bezahlen im Referat für Arbeit und Wirtschaft ein.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.