Welche Konsequenzen zieht die LHM aus dem Kinderporno-Skandal einer Berliner „Dragqueen“?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 3.11.2025
Antwort Kulturreferent Marek Wiechers:
In Ihrer Anfrage vom 3.11.2025 schreiben Sie:
„Am 13.6.2023 fand in der Stadtbibliothek Bogenhausen eine ‚Kinderlesung‘ mit ‚Dragking Eric BigClit‘ und ‚Dragqueen Vicky Voyage‘ statt. Die AfD brachte dies im Vorfeld an die Öffentlichkeit und forderte auf Straßenplakaten: ,Hände weg von unseren Kindern!‘
Was damals noch für große Empörung gewisser Kreise sorgte, hat sich nun als vorausschauende und treffsichere Prognose der Zukunft erwiesen. Denn in Berlin sorgen aktuell Vorfälle um Mario Olszinski alias ‚Dragqueen Jurassica Parka‘ für Schlagzeilen. Obwohl dieser Mann bereits 2023 wegen des Verbreitens von Kinderpornografie verurteilt wurde, war er im Juli 2025 Moderator einer Benefizgala der Berliner Polizei. Dies sogar, obwohl seine Wohnung kurz zuvor schon zum zweiten Mal wegen des Verdachts auf Kinderpornografie durchsucht wurde und das zugehörige Verfahren noch andauerte!“
Ihre Anfrage vom 3.11.2025 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wurden die o.g. Vorleser im Vorfeld nach fragwürdigen Aktivitäten oder Aussagen überprüft? Sind von ihnen erweiterte Führungszeugnisse angefordert worden?
Antwort:
Bei Kinderveranstaltungen der Münchner Stadtbibliothek müssen Vorleser*innen grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies wird bei allen Kinderveranstaltungen gleichermaßen eingefordert.
Frage 2:
Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um die anwesenden Kinder vor verbalen, nonverbalen (Mimik, Gestik) oder körperlichen Übergriffen der Vorleser zu schützen?
Antwort:
Alle Veranstaltungen der Münchner Stadtbibliothek werden durch Bibliothekspersonal begleitet. Bei Kinderveranstaltungen sind die Kinder – unabhängig vom Veranstaltungsthema – in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Bezugspersonen vor Ort.
Frage 3:
Waren die zuständigen städtischen Mitarbeiter für eine solche Kinderveranstaltung ausreichend geschult und sensibilisiert?
Antwort:
Draglesungen für Kinder unterscheiden sich nicht von anderen Lesungen. Kinderlesungen sind das Kerngeschäft von Bibliotheken, für das die begleitenden Mitarbeitenden ausgebildet sind.
Frage 4:
Wie viele und welche weiteren Veranstaltungen dieser Art fanden von Mai 2020 bis heute in städtischen Räumen oder Liegenschaften statt, bzw. wurden durch die LHM oder eine ihrer Gesellschaften oder Beteiligungen durchgeführt?
Antwort:
Im Bereich der Münchner Stadtbibliothek fanden von Januar 2020 bis November 2025 ca. 11.500 Kinderveranstaltungen statt, davon zwölf Draglesungen.
Frage 5:
Welche Veranstaltungen dieser Art sind zukünftig geplant?
Antwort:
Die Münchner Stadtbibliothek wird die Draglesungsreihe für Kinder wie gehabt fortführen.
Frage 6:
Wie bewertet die Stadtspitze den Berliner Kinderporno-Skandal und welche Rückschlüsse zieht man daraus für zukünftige Veranstaltungen dieser Art?
Antwort:
Besitz und Weiterverbreitung von Kinderpornografie stellt einen Straftatsbestand dar. Entsprechend wird er von den zuständigen Behörden verfolgt und geahndet. Nicht die Art der Veranstaltung ist in den Fokus zu nehmen, Kinder müssen bei Veranstaltungen jeder Art geschützt sein.
Frage 7:
Ist es nicht spätestens jetzt an der Zeit, das LSBTIQ*-Thema von nun an nicht weiter zu betreiben oder befördern, sondern endlich auch Mahnern und Kritikern Recht zu geben?
Antwort:
Eine Verknüpfung der Themen Kinderpornografie und LGBTIQ* wird zurückgewiesen. Straftaten im Bereich Kinderpornografie finden in allen Bevölkerungsbereichen statt und sind kein Phänomen, welches einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zugewiesen werden könnte.