Münchner Stadtmuseum – Ausstellung von Münchner Künstlern
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.11.2024
Antwort Kulutrreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist
Die Auswahl von Ausstellungsthemen für das Münchner Stadtmuseum ist ein laufendes Geschäft des Museumsbetriebes.
Der Antrag wird von Seiten des Münchner Stadtmuseums aufgegriffen, wobei er einer vom Münchner Stadtmuseum bereits gut eingeübten Praxis entspricht. Für die Präsentation zeitgenössischer Arbeiten Münchner bildender Künstler*innen und auch für die Kooperation mit ihnen sei aus tatsächlich vielen Beispielen nur hingewiesen auf die Ausstellung „MUC/ Schmuck. Perspektiven auf eine Münchner Privatsammlung“ (in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste; 2020 bis 2021 bzw. über die Pandemiezeiten hinaus verlängert) sowie auf die Ausstellung „(K)ein Puppenheim. Alte Rollenspiele und neue Menschenbilder“ (in Kooperation mit der Sammlung Goetz, 2023). Im Grunde gibt es kaum mehr eine Ausstellung im Münchner Stadtmuseum, die ohne eine Beteiligung von gegenwärtig in unserer Stadt aktiven Künstler*innen auskäme.
Einen besonderen Hinweis verdient die für Mai 2025 geplante Eröffnung der programmatischen Interimsausstellung „What the City? Perspektiven unserer Stadt“, in der unter dem Label „Art City“ dezidiert nach der aktuellen Situation von in München tätigen Künstler*innen gefragt wird, das heißt, diese in einer repräsentativ verstandenen Umfrage selbst befragt werden und auch zu Wort kommen. Insgesamt versteht sich diese Ausstellung als eine Vorschau auf das Programm des neukonzeptionierten und sanierten Münchner Stadtmuseums (2031).
Der Antrag fügt sich nahtlos in diese Planungen ein, da Münchner Künstler*innen mit ihren Arbeiten regelmäßig im Rahmen unterschiedlicher Ausstellungen des Münchner Stadtmuseum Berücksichtigung finden und auch zukünftig finden werden.Es sei noch ergänzt, dass die Sichtbarmachung des Schaffens Münchner Künstler*innen ganz generell ein großes Anliegen des Kulturreferats darstellt. Nicht zuletzt ist dies auch die zentrale Aufgabe der insgesamt sechs städtischen Kunsträume, die vor allem Münchner Positionen zeigen, zum Teil auch im Dialog mit überregionalen Kunstschaffenden.
Mit diesen Ausstellungen ergänzen die städtischen Kunsträume das Angebot der Galerien sowie der Museen und Ausstellungshäuser. Neben der Rathausgalerie sind dies in der Innenstadt die Artothek, die Kunstarkaden und das MaximiliansForum sowie in Haidhausen die Lothringer 13 Halle und das Florida.
Die Artothek befindet sich seit 1987 direkt im Gebäudekomplex des Stadtmuseums, seit über 20 Jahren ist sie in Räumen an der Rückseite des Stadtmuseums, am Rosental 16 mit seinen denkmalgeschützten Kolonnaden, situiert. Hier werden nicht nur zu sehr günstigen Konditionen Bilder und andere Kunstwerke an Münchner Bürger*innen verliehen (sie verfügt inzwischen über einen Sammlungsbestand von über 2.000 Werken), sondern in bis zu acht Einzel- und Gruppenausstellung pro Jahr relevante zeitgenössische Künstler*innen aus München ausgestellt. Die Artothek und die Ausstellungen erfreuen sich regen Zuspruchs, zuletzt hatte in diesem Sommer Capriccio zum wiederholten Male darüber berichtet. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen des Stadtmuseums wird die Artothek im Sommer 2025 für einige Jahre in ein Ladengeschäft in der Burgstraße 4 ziehen und auch dort die erfolgreiche Ausstellungstätigkeit fortführen. Sobald die Sanierung abgeschlossen ist, soll sie in das Stadtmuseum zurückkehren, dann in neue Räumlichkeiten direkt am Sebastiansplatz.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.