Bewohnerparkausweise für Motorräder und andere Zweiräder verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.6.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Auf Grundlage des von Ihnen gestellten Antrags sollen im Kern folgende Anliegen durch das Kreisverwaltungsreferat bzw. den Oberbürgermeister verfolgt werden,
1.Bewohnerparkausweise sollen insbesondere für Halter*innen von Krafträdern in einem kleineren, witterungsbeständigen Format herausgegeben werden.
2.Ferner sollen digitale Abfragen im Rahmen von Kontrollen vor Ort, bspw. über die HandyParken-App der SWM, möglich sein.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworten wir Ihnen unter Einbindung des Referats für Arbeit und Wirtschaft (SWM) und dem IT-Referat im Folgenden die angesprochenen Punkte Ihres Antrags:
Zu 1.
Derzeit bestehen – vom Kreisverwaltungsreferat unterstützt – Bestrebungen, die aktuelle Rechtslage, die noch die Verwendung im KfZ auszulegender, formatgebundener Parkausweise aus Karton oder ähnlich stabilem Material vorgibt, anzupassen.
Hierfür sind rechtliche Änderungen auf Bundesebene erforderlich, die das Kreisverwaltungsreferat auf den ihm offenstehenden Wegen unterstützt, da die Umsetzung nicht an das Papierformat gebundener Parkausweise eine Vielzahl von Vorteilen verspricht, von geringerem Fälschungs- und Verlustrisiko über ressourcenschonendere Kontrollen und einfachere Handhabung z.B. für die Halter*innen von Krafträdern.
Zu 2.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrags betrifft die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und damit eine laufende Angelegenheit auf der Grundlage des übertragenen Wirkungskreises, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.Um durch Kontrollen ein effektives Parkraummanagement zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten, müssen Parkausweisdaten zwangsläufig digital überprüfbar, das heißt durch Scannen des KfZ-Kennzeichens für die Außendienstbeschäftigten der Kommunalen Verkehrsüberwachung fahrzeugbezogen abrufbar sein. Darüber hinaus muss eine Schnittstelle zwischen den eingesetzten Kontrollgeräten und dem Fachverfahren für die Erteilung von Parkausweisen geschaffen werden.
Da mit dem IT-Referat bereits Abstimmungen zur zeitnahen Ablösung des bisherigen Fachverfahrens unternommen wurden, wäre eine kurzfristige Anpassung innerhalb der noch genutzten Softwareumgebung weder
zweckmäßig noch angemessen im Hinblick auf den Ressourceneinsatz. Die HandyParken Kontrollapp ist technisch bereits in der Lage, Kennzeichen zu scannen. Allerdings fehlt derzeit noch eine Schnittstelle, um festzustellen, ob für das gescannte Kennzeichen ein adäquater Anwohner*innenausweis vorliegt.
Selbstverständlich setzt sich die Fachdienststelle daher nachdrücklich dafür ein, dass eine Nachfolgesoftware diese wichtigen Anforderungen schon erfüllt bzw. diese leicht zu integrieren sind, um die Praxis in der Ausstellung der Parkausweise für alle KfZ schnell anpassen zu können, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Der Stadtratsbeschluss zur Ausschreibung der neuen Software wird aktuell vom RIT vorbereitet und dem Stadtrat in Federführung des IT-Referats in den kommenden Monaten vorgelegt. Gemeinsam mit dem RIT verfolgen wir dabei das Ziel, digitale Lösungen und Funktionen bereits zu berücksichtigen, um u.a. auch die von Ihnen formulieren Anliegen mittelfristig in der Praxis umsetzen zu können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.