Wer bewertet Kunst in öffentlichen Gebäuden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Jens Luther und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.11.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.11.2024, in der Sie ausführen, dass im Merkur vom 9.11.2024 über die Entfernung eines Bildes in einer Feuerwache der Stadt München berichtet wurde. Sie erklären, dass die ursprüngliche Version auch von Ihnen kritisch gesehen wird, die veränderte Version des Bildes biete aber aus Ihrer Sicht keinen Anlass mehr zu Kritik. Die Entstehung und die Entfernung des Bildes lassen Ihrerseits Fragen offen, die Sie in der Anfrage an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter gestellt haben.
Ich bedanke mich für Ihre Geduld und kann Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wurde die Mannschaft der Feuerwache 3 in die Bewertung des Bildes mit einbezogen, bevor es entfernt werden musste? Wenn nein, warum?
Antwort:
Siehe Gesamtstatement.
Frage 2:
Wurde das Bild von einem Sachverständigen für Kunst bewertet? Wenn nein, warum?
Antwort:
Siehe Gesamtstatement.
Frage 3:
Warum wurde die veränderte Version des Bildes nochmals von der Gleichstellungsbeauftragten bemängelt? Welche Gründe bzw. Mängel lagen hier vor?
Antwort:
Siehe Gesamtstatement.
Frage 4:
Wurde mit dem Künstler des Bildes gesprochen? Wenn nein, warum?
Antwort:
Siehe Gesamtstatement.
Frage 5:
War dem Referat der Entstehungsgedanken des Künstlers bekannt und wurde dies in die Abwägung mit einbezogen?
Antwort:
Siehe Gesamtstatement.
Frage 6:
Werden alle gemalten Bilder an und in Feuerwachen nun entfernt? Wenn ja, warum?
Antwort:
Siehe Gesamtstatement.
Seitens der Stadt München bzw. seitens der Gebäudenutzerin wurde zu keiner Zeit ein Kunstobjekt in Auftrag gegeben. Von daher sind Diskussionen um künstlerische Bewertungen obsolet.
Die Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG, für sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Mobbing (ZAGG) hat sowohl hinsichtlich der ursprünglichen als auch der übermalten Version des Wandbildes den sexistischen und diskriminierenden Inhalt bestätigt.
Eine Diskussion um die Entfernung ist daher nicht geboten.