Drohnen statt Hubschrauber bei Großveranstaltungen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 27.6.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.6.2024.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Folgendes:
„Drohnen statt Hubschrauber bei Großveranstaltungen! Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Polizei sowie Fernsehanstalten dafür ein, dass für die Überwachung von Großveranstaltungen sowie für Filmaufnahmen künftig nur noch unbemannte Drohnen zum Einsatz kommen.
Begründung:
Während der Fußballspiele für die Europameisterschaften in der Allianz Arena kreiste stundenlang ein Hubschrauber über dem Stadium. Das führte zu einer enormen Lärmbelästigung im Münchner Norden. Dabei braucht es für die Überwachung von Großveranstaltungen aus der Luft sowie für Luftaufnahmen heutzutage keine Hubschrauber mehr. Unbemannte Drohnen können diese Aufgaben wesentlich leiser lösen. Drohnen sind außerdem wesentlich günstiger und schönen aufgrund ihres geringeren Energieverbrauchs das Klima. Angesicht dieser Tatsachen wirken die Hubschrauber wie aus der Zeit gefallen.“
Zu Ihrem Antrag vom 27.6.2024 teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) erteilt als zuständige Genehmigungsbehörde für Veranstaltungen im Münchner Stadtgebiet in Abhängigkeit der Veranstaltungsörtlichkeit (in einem Gebäude, im Freien auf Privatgrund, auf öffentlichem Verkehrsgrund oder in einer städtischen Grünanlage) einen entsprechenden Erlaubnis- bzw. Anordnungsbescheid.
Zu Ihrem Stadtratsantrag, insb. zur Thematik EURO 2024 in der Allianz Arena und der von Ihnen angeführten Lärmbelästigung im Münchner Norden durch kreisende Hubschrauber über dem Stadion hat das Kreisverwaltungsreferat die Polizei sowie das Mobilitätsreferat um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme der Polizei:
„Bereits seit Jahren setzt die bayerische Polizei in geeigneten Fällen aus einsatztaktischen, ökonomischen und ökologischen Gründen Drohnen ein. Beispielhaft dürfen hier Aufklärungsmaßnahmen, Tatort- und Verkehrsunfallaufnahmen genannt werden. Der Einsatz von Polizeihubschraubern bei Großveranstaltungen, wie der Fußballeuropameisterschaft, verfolgt jedoch in Teilen auch weitere Zwecke, ist polizeilich notwendig und kann durch den Einsatz von Drohnen nicht ersetzt werden. Beispielhaft ist auf die unüberlegte und gefährliche Aktion des Gleitschirmfliegers bei der EURO 2020/21 hinzuweisen, bei der mehrere Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Des Weiteren darf zum Einsatz von Drohnen bei Großveranstaltungen auf die geltende Rechtslage (z.B. kein Überfliegen von Menschenansammlungen) verwiesen werden.
Hinsichtlich der Genehmigung gewerblicher Hubschrauberflüge ist das Polizeipräsidium München nicht zuständige Erlaubnisbehörde, weshalb zu diesem Aspekt keine Stellung genommen werden kann.“
Im Übrigen ist die zuständige Erlaubnisbehörde für Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftfahrer sowie u.a. Beauftragte für Luftaufsicht, Fluglärmschutzbeauftragte und zuständig für die Sicherheit des Luftverkehrs die Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern.
Ausführungen zur Zuständigkeit des Luftamt Südbayern entnehmen Sie bitte auch folgendem Link: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37200/37222/gebaeude/42991/index.html
Demnach bitten wir Sie, alle weiteren Fragen betreffend des Befliegens des Luftraums durch Polizei und Fernsehanstalten an die o.g. zuständige Stelle zu richten.
Ergänzend wurde das Mobilitätsreferat als Genehmigungsbehörde für Drohnenflüge mit Start bzw. Landung auf öffentlichem Grund oder Grünanlagen für Film- und Fernsehaufnahmen um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme des Mobilitätsreferats:
„Bereits in der Vergangenheit wurden von Produktionsfirmen Anträge für eine Sondernutzung zum Starten und Landen einer Drohne auf öffentlichem Verkehrsgrund bzw. Städtischer Grünanlage für Fußballspiele in der Allianz Arena München beantragt.
Als idealer Standort hat sich hierbei die städtische Grünanlage am ‚Fröttmaninger Berg‘ herausgestellt.Bei einem jeden Antrag wird das Polizeipräsidium München mit eingebunden und um Stellungnahme gebeten.
Im Rahmen der EURO 2024 wurden Flugbeschränkungen, die sich auch auf den Flug von sog. Kameradrohnen auswirken, vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erlassen.
Entsprechend sind keine Anträge für eine Sondernutzung zum Starten und Landen einer Drohne beim Mobilitätsreferat, Servicebüro Film eingegangen bzw. konnte bereits im Vorfeld bei Anfragen auf die geltenden Flugbeschränkungen hingewiesen werden.
Dem Mobilitätsreferat, Servicebüro Film ist nicht bekannt, dass Fernsehanstalten bzw. Produktionsfirmen für Luftaufnahmen von Großveranstaltungen als Ersatz von Kameradrohnen Hubschrauber einsetzen.“
Informationen zur Flugbeschränkung während der EURO 2024 finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.dfs.de/homepage/de/medien/presse/2024/07-06-2024-sicherer-luftraum-fuer-die-fussball-em/
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.