Für bessere Hygiene in der Stadt – Taubendreck und Rattenplage bekämpfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.3.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 13.3.2024.
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass durch die Landeshauptstadt München Vergrämungsmaßnahmen gegen Stadttauben in der Altstadt angebracht werden. Hierdurch sollen die Sitzgelegenheiten in der Fußgängerzone sowie auch andere Plätze, wie beispielsweise der Rindermarkt-Brunnen, vor Taubenkot geschützt werden. Zudem möchten Sie, dass Mülleimer mit verschließbaren Deckeln aufgestellt werden, um Ratten und Mäuse fernzuhalten. Ebenso sollen bei Bedarf Sondergenehmigungen zur Bekämpfung von Mäusen im Außenbereich durch das KVR erteilt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Ich bedanke mich für Ihre Geduld. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit den Referaten, war eine frühere Zustellung leider nicht möglich. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Abwehrmittel gegen Stadttauben zum Schutz der Sitzgelegenheiten vor Taubenkot
Im Bereich der Altstadt, insbesondere in der Fußgängerzone, halten sich aufgrund des großen Nahrungsangebotes, welches unter anderem durch Passant*innen und Lebensmittelgeschäfte entsteht, größere Taubenschwärme auf. Diese sitzen häufig auf Dächern, an Fassaden und in Bäumen oder sie laufen auf dem Boden herum. Zu Verschmutzungen durch Taubenkot kommt es vor allem durch in den Bäumen sitzenden Tauben, betroffen sind dabei insbesondere die Sitzgelegenheiten unter diesen.
Durch das Anbringen von Vergrämungsmaßnahmen können Tauben von bestimmten Aufenthaltsorten ferngehalten werden, um Schäden oder Beeinträchtigungen durch beispielsweise Taubenkot zu verhindern. Es gibt verschieden Methoden, welche in der folgenden Tabelle vorgestellt sowie deren Vor- und Nachteile aufgezeigt werden *1, 2.
Vergrämungsmaßnahmen dienen dabei nicht zum Fangen der Tauben oder zur Reduzierung der Tierzahl.
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Die in Ihrem Antrag beispielsweise genannte mögliche Verwendung von Ultraschallsystemen zur Taubenabwehr ist daher leider nicht geeignet, um Tauben zu vergrämen. Da die Hörschwelle von Stadttauben deutlich unter dem Ultraschallbereich liegt, ist davon auszugehen, dass dieser von den Tieren nicht wahrgenommen werden kann und somit ein Effekt äußert unwahrscheinlich ist. Ein möglicher Einsatz wird daher nicht weiter verfolgt.
Um eine ausreichende Abwehrwirkung zu erzielen, werden im weiteren Verlauf nur Vergrämungssysteme in Betracht gezogen, die mindestens eine mittlere Wirksamkeit aufweisen. Die Verschmutzungen auf den Sitzgelegenheiten in der Fußgängerzone und am Rindermarkt entstehen vor allem durch Tauben in den Bäumen, daher müssten Vergrämungsmaßnahmen direkt auf den Ästen angebracht werden. Da hierfür Abwehrnetze und -gitter sowie Winkelelemente ungeeignet sind, scheiden diese Maßnahmen aus.
Theoretisch können Abwehrspikes, Spanndrähte oder Elektroabwehrgeräte montiert werden. Bei der Anbringung von Abwehrsystemen in Bäumen muss jedoch beachtet werden, dass sich auf diesen nicht nur Stadttauben, sondern auch andere Vogel- und Tierarten wie beispielsweise Eichhörnchen aufhalten. Durch die Vergrämungsmaßnahmen können die Äste auch von diesen Tieren nicht mehr genutzt werden, was deren Lebensraum einschränkt. Zudem würden hier – nicht nur für Tauben – hohe Verletzungsrisiken entstehen. Im Sinne des Natur- und Tierschutzes ist das Anbringen von Vergrämungsmaßnahmen auf den Ästen daher abzulehnen.
Beim Einsatz eines Greifvogels, welcher durch eine*n Falkner*in geflogen wird, soll durch die Anwesenheit sowie gegebenenfalls durch das Schlagen einzelner Tauben ein Vergrämungseffekt erzielt werden. Der Abwehreffekt ist hierbei meist nur kurzfristig, weshalb ein wiederholter und regelmäßiger Einsatz notwendig ist. Zudem tritt häufig ein Lerneffekt bei den Tauben ein, sodass sie sich während der Anwesenheit des Greifvogels verstecken und danach wieder hervorkommen. Diese Methode ist aufgrund des hohen Zeit- und Kostenaufwandes sowie des nur kurzfristig anhaltenden Effekts daher ebenfalls nicht sinnvoll.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass keine geeigneten Abwehrmittel vorhanden sind, welche die Tauben zuverlässig und nachhaltig aus den Bäumen vertreiben und dabei sowohl Tier- als auch Naturschutz wahren.
Das Kreisverwaltungsreferat schlägt daher einen erhöhten Reinigungsturnus vor, um die Sitzgelegenheiten und Bodenflächen sauber zu halten.
2. Mülleimer mit verschließbaren Deckeln zur Abwehr von Ratten und Mäusen
In Bezug auf Ihre Anfrage zur Installation von Mülleimern mit verschließbaren Deckeln nimmt das Baureferat wie folgt Stellung:
„Die Straßenreinigung reinigt gemäß der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS 240) nach Reinigungsklassen. Der Bereich der Fußgängerzone befindet sich in der Reinigungsklasse S und wird somit siebenmal wöchentlich gereinigt und sechsmal wöchentlich (jeweils zweimal) grob gereinigt. Der Bereich um den Rindermarkt gehört zur Reinigungsklasse 1+ und wird somit sechsmal wöchentlich jeweils zweimal und sonntags einmal gereinigt.
Die verwendeten Abfallbehälter (Typ Fußgängerzone) mit breitem Metallring haben sich in Vergleichstest als bestmögliche Abfallbehälter in Bezug auf die Probleme mit Vögeln herauskristallisiert. Behälter mit Deckeln werden dahingehend in der Regel von der Bevölkerung bereits nach kurzer Zeit aufgrund der Hygiene/Verschmutzung nicht mehr be- und genutzt, so dassdiese keine Option für die Landeshauptstadt München darstellen. Zudem verfügen die aktuellen Abfallbehälter über eine verkleinerte Einwurföffnung, welche den Vögeln erheblich erschwert, den Müll herauszuholen.
Des Weiteren wurden auch Erfahrungen gemacht, dass die intelligenten Krähen selbst zu Modellen mit Deckel Zugang finden. Details zur Begründung für diesen Behältertyp entnehmen Sie bitte der zugehörigen ausführlichen Beschlussfassung im Stadtrat – die Sitzungsvorlage ‚Krähensichere Mülleimer‘ (Sitzungsvorlage 14-20/V 04191) führt dies aus.
Aus oben dargestellten Gründen wird generell bei einer Neuaufstellung/ Austausch von Abfallbehältern seitens des Baureferates das oben genannte Modell mit Metallring aufgestellt, um die Entnahme von Müll für Vögel bestmöglich zu unterbinden.“
3. Sondergenehmigungen zur Bekämpfung von Mäusen im Außenbereich
Lebensmittelrechtlich steht im Mittelpunkt, dass Verbraucher*innen vor jeglicher Kontamination von Lebensmitteln geschützt und nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Die Küchenbereiche müssen folglich zwingend von Schädlingen freigehalten werden. In Innenräumen kann einem Schädlingsbefall aufgrund des baulich abgegrenzten Bereichs deutlich effektiver und gezielter als in Außenbereichen begegnet werden. Wenn dies allerdings auch nach Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen keinen Erfolg bringt, ist vorgesehen, dass künftig auch der öffentliche Grund im unmittelbaren Umfeld des Betriebs für die Schädlingsbekämpfung genutzt werden kann.
Das Kreisverwaltungsreferat hat daher Kriterien erarbeitet, bei deren Vorliegen betroffene lebensmittelverarbeitende Betriebe den unmittelbar an den Betrieb angrenzenden öffentlichen Grund für eine Bekämpfung von Schädlingen nutzen und hierfür eine Sondernutzungserlaubnis erhalten können. Dies erweitert ggf. unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verantwortlichkeiten die Möglichkeiten der Gastronom*innen und kann sicherlich einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten.
Das Kreisverwaltungsreferat unterstützt die Gastronomen hierbei natürlich nach Möglichkeiten und wird die Betriebe über die Handlungsmöglichkeiten sukzessive informieren. Bei einem akuten Schädlingsbefall stehen die Lebensmittelkontrolleur*innen den Gastronom*innen auch stets beratend zur Seite, wie das Problem dauerhaft gelöst werden kann. Neben der Schädlingsbekämpfung und der Reinigung sind immer wieder vor allemauch bauliche Mängel und die damit verbundenen Rückzugsmöglichkeiten für Schädlinge Kern des Problems. Solange diese Mängel nicht angegangen werden, kann die Schädlingsbekämpfung zumeist keine nachhaltigen Erfolge erzielen.
Zum Thema der Bekämpfung von Mäusen im Außenbereich ist derzeit eine gesonderte Beschlussvorlage in Vorbereitung, welche ausführlich auf die Möglichkeiten der Mäusebekämpfung sowie auf die durch Rechtsvorschriften gesetzten Grenzen eingehen wird.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist
*1 Haag-Wackernagel, D., Stock, B. (2014): Taubenabwehr und Tierschutz
*2 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2018): Arbeitshilfe Leitfaden Stadttauben, AH-TSch-053-V01
*3 Jenni-Eiermann, S., Heynen, D., Schaub, M. (2014): Effect of an ultrasonic device on the behaviour and the stress hormone corticosterone in feral pigeons