Sicherheit im öffentlichen Raum III
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.1.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 9.1.2025 zum Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum III“ führen Sie Folgendes aus:
„Anerkanntermaßen gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Pflanzenpflege in öffentlichen Grünanlagen bzw. dem Ausmaß des Bewuchses und der dortigen Sicherheitslage. Nicht umsonst umfasste das sogenannte erste Maßnahmenpaket der Landeshauptstadt München (LHM) am Alten Botanischen Garten den Rückschnitt von Bewuchs und Gehölzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister mit Bezug auf die öffentlichen Grünanlagen im Zuständigkeitsbereich LHM in Verbindung mit den Sicherheitsvorkommnissen der jüngeren Vergangenheit.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wurden über den Alten Botanischen Garten hinaus weitere Sofortmaßnahmen ergriffen oder eingeleitet, um in öffentlichen Grünanlagen der LHM den Rückschnitt mittelhoch und höher wachsender Pflanzen so kontrolliert durchzuführen, dass möglichst ganzjährig keinerlei Gefahrenflächen im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung im öffentlichen Raum entstehen? Wenn ja, welche Maßnahmen genau wurden wo veranlasst und bis wann ist mit einem Erfolg zu rechnen?
Antwort:
Über den Alten Botanischen Garten hinaus finden auf Wunsch der Polizei und des Kreisverwaltungsreferates (KVR) im Nußbaumpark bereits regelmäßig Auslichtungsmaßnahmen statt und im Herzog-Wilhelm-Park werden Schnittmaßnahmen in Kürze durchgeführt. Ausastungen und Gehölzentfernung erfolgen in enger Abstimmung mit der Polizei und sind unmittelbar wirksam. Vergleichbare Sicherheitsprobleme, welche von KVR und Polizei als zuständige Stellen zu identifizieren wären, sind in anderen Grünanlagen derzeit nicht gegeben.
Frage 2:
Wurde die nächtliche Ausleuchtung von öffentlichen Grünanlagen so überprüft und ggf. ergänzt oder verändert, dass sich die reduzierte Lichtverschmutzung zum Schutz von Insekten und Kleintieren und der Schutz der Bevölkerung beim nächtlichen Durchqueren von öffentlichen Grünanlagen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander bewegen und entwickeln? Wurde dabei insbesondere der Einsatz von insekten- und tierfreundlicher Beleuchtung ohne Verlust von Sicherheit für die Bevölkerung in Erwägung gezogen?
Antwort:
In der fast flächendeckend auch nachts künstlich erhellten Stadt mangelt es an dunklen Räumen, auf die nachtaktive Tiere angewiesen sind. Öffentliche Grünanlagen sollen hierfür einen gewissen Ausgleich bieten und nur in Ausnahmefällen eine Beleuchtung erhalten. Das ist z.B. der Fall, wenn eine hohe Frequentierung vorliegt und es alternativ keinen Weg im Straßenraum gibt oder wenn – wie beim Alten Botanischen Garten oder dem Nußbaumpark – Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dies in Abstimmung mit Polizei und KVR erfordern. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls hat das Baureferat (Tiefbau) die Beleuchtung im Alten Botanischen Garten erneuert und konnte durch moderne LED-Technik die Beleuchtungssituation insgesamt verbessern. Auch für den Nußbaumpark sind Verbesserungen der Beleuchtung in Planung. Zudem konnte durch die bereits durchgeführten Schnittmaßnahmen im Alten Botanischen Garten und Nußbaumpark eine deutlich verbesserte Lichtstreuung erreicht werden.