Falsche Prioritäten: wird neuerdings an der Jugend gespart?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 27.9.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Zu Ihrer o.g. Anfrage bezüglich des Schulbaus und zur Ausstattung der Kitas und Schulen können wir Ihnen die nachfolgenden Antworten geben.
Frage 1.1:
Wie haben sich die für den Schulbau aufgewendeten Finanzmittel von 2020 bis heute gegenüber der für diesen Zeitraum ursprünglich vorgesehenen Planung entwickelt?
Frage 1.2:
Wie hat sich seit 2020 die Planung der für den Schulbau vorgesehenen Finanzmittel von 2025 bis 2030 entwickelt?
Antwort auf die Frage 1.1 und 1.2:
Die Ausgaben für den Schulbau seit 2020 und die Planansätze für den Schulbau im MIP von 2020 bis 2030 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Anmerkung: Durch Haushaltssicherungsmaßnahmen wurden keine Projekte der Schul- und Kitabauoffensive gestrichen. Eine Reduzierung der Planzahlen bedeutet insofern nicht, dass die Maßnahmen reduziert werden, sondern lediglich dass Raten in die hinteren Jahre verschoben wurden.
Frage 1.3:
Gibt es sanierungsbedürftige Objekte, bei denen aufgrund der Haushaltslage (oder sonstiger Gründe, diese bitte angeben) bislang keine Investitionen eingeplant wurden?
Antwort:
Alle öffentlichen Schulbauten wurden im Rahmen der Schul- und Kitabauoffensive im Jahr 2015 gemäß der Kriterien Bedarf, Baurecht und Bauzustand bewertet und priorisiert. Diese Priorisierung wurde seither kontinuierlich fortgeführt. Die Schulbauten mit der höchsten Priorität wurden und werden in Schulbauprogramme aufgenommen. Mittlerweile umfassen die 5 Schulbauprogramme 108 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 9 Mrd. Euro und kommen 125 Schulen zugute. Damit hat die Landeshauptstadt München das größte kommunale Schulbauprogramm Deutschlands. Schulstandorte bei denen keine investive Schulbaumaßnahme erforderlich ist, werden im Rahmen des Bauunterhalts in dem für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlichen Zustand erhalten. Hierfür wurden die Bauunterhaltsmittel zuletzt 2022 um über 20 Mio. Euro erhöht und dynamisiert, sodass die Flächenmehrungen durch die zahlreichen Schulneubauten und -erweiterung und die Preisentwicklung Berücksichtigung finden.
Frage 1.4:
An welchen Schulen sind ähnliche Entwicklungen wie die im Zeitungsartikel genannten (Verzögerungen bei Baubeginn oder Fertigstellung, Verlängerung von Containernutzung usw.) eingetreten, oder in Zukunft absehbar?
Antwort:
Bei 21 Projekten bestand 2024 die Möglichkeit, einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung zu leisten. Dies war z.B. dort möglich, wo sich ein Bebauungsplan für ein Wohnbaugebiet verzögert hatte und daher auch der Schulbau erst später erforderlich war. Diese Projekte wurden im Rahmen des Sachstandsberichts 2024 zur Schulbauoffensive im Juli 2024 dargestellt, sodass hierauf verwiesen wird (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 13835). Bei großen und hochkomplexen Bauprojekten wie Schulen liegt es in der Natur der Sache, dass sich Verzögerungen aus vielfältigen Gründen ergeben können, die regelmäßig nicht beeinflussbar und auch nicht absehbar sind. Hierzu zählen u.a. Klagen gegen einen Bebauungsplan oder die Insolvenz eines beauftragten Unternehmens.
Frage 1.5:
Wie viele Schüler mussten seit dem Schuljahr 2020/2021 in München abgewiesen werden (bitte für jede Schule getrennt ausweisen)?
Antwort:
Vorbemerkung: Die Anfrage bezieht sich konkret auf eine Berichterstattung zur Erich-Kästner-Realschule. An diesem Schulstandort findet derzeiteine große Neubaumaßnahme statt. Aufgrund der vor Ort bestehenden, eingeschränkten räumlichen Rahmenbedingungen stehen daher während der Bauzeit zeitlich begrenzt im aktuellen Interimsquartier auch nur eingeschränkte Aufnahmemöglichkeiten zur Verfügung.
Grundsätzlich ist im Hinblick auf alle öffentlichen Realschulen (und auch Gymnasien) festzuhalten, dass es keine Schulsprengelbindung wie bei den Grund- und auch Mittelschulen gibt und umgekehrt auch keinen Anspruch auf einen Schulplatz im Stadtbezirk oder Nahbereich. Es besteht also grundsätzlich freie Schulwahl. Insofern bedeuten Abweisungen zunächst lediglich, dass an der Wunschschule Nr. 1 kein Platz zur Verfügung stand.
Die Beantwortung der Frage ist durch die LHM leider nicht möglich, da die LHM keinen Zugriff auf die Daten zu Abweisungen für die staatlichen Schulen hat. Für die städtischen Gymnasien und Realschulen werden diese Daten, da es sich um ein mehrschrittiges Verfahren über einen längeren Zeitraum handelt, standardmäßig so nicht erfasst und wären somit nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zentral erhebbar. Die Zuständigkeit für die Zuweisungen im Bereich der öffentlichen Realschulen und Gymnasien liegt bei den jeweiligen staatlichen Ministerialbeauftragten.
Frage 2.1:
Welche Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen sind von derart mangelhafter Ausstattung wie oben genannt betroffen?
Frage 2.2:
Was wird getan, um diese Mängel abzustellen?
Antwort auf die Fragen 2.1 und 2.2:
Die städtischen Kitas und öffentlichen Schulen in München verfügen grundsätzlich alle über ausreichende Mittel für ihren ordnungsgemäßen Betrieb.