Kinderreichen Familien Zugang zur Kinderbetreuung erleichtern!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Heike Kainz und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.11.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Mit Ihrem Antrag vom 14.11.2024 baten Sie das Referat für Bildung und Sport darum, „die Kindertageseinrichtungssatzung bezüglich des Bonuspunktesystems so zu überarbeiten, dass kinderreiche Familien einen besseren Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen erhalten.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zum o.g. Antrag Folgendes mit:
Auf der Basis der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14885 wurden in der Vollversammlung des Stadtrates am 27.11.2024 bereits Änderungen an der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung und der städtischen Tagesheimsatzung beschlossen, die zum 28.2.2025 in Kraft treten werden.
Hier werden durch die Neuregelung zum sog. Geschwistervorrang insbesondere auch kinderreiche Familien noch besser als bisher unterstützt (jeweils § 4 Abs. 1 der Kindertageseinrichtungssatzung bzw. der Tagesheimsatzung).
Der Geschwistervorrang gilt bislang erst, wenn ein Geschwisterkind bereits in der Einrichtung betreut wird. Künftig wird schon ein bereits aufgenommenes Geschwisterkind für die vorrangige Aufnahme eines weiteren Kindes aus derselben Familie durch Anwendung des Geschwistervorrangs ausreichen („aufgenommen“ wird hier satzungsgemäß interpretiert als: eine Platzzusage aus dieser Einrichtung ist bereits an das Geschwisterkind ergangen).
Einerseits hat das den Vorteil, dass im Nachrückverfahren Geschwisterkinder aus Mehr-Kind-Familien (z.B. bei Zuzug nach München) schneller aufgenommen werden können. Zum anderen gilt dieser Vorrang auch dann, wenn z.B. Zwillinge nicht sofort gleichzeitig aufgenommen werden können, weil zunächst nur ein Platz frei ist.
Hierdurch wird der Zugang zu Kinderbetreuungsplätzen ab dem Betreuungszeitraum 2025/26 für kinderreiche Familien also eindeutig erleichtert.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.