Dieselaggregate zum Betrieb von Funkmasten – Alternative Möglichkeiten nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Ulrike Grimm und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.6.2024
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 5.6.2024 haben Sie beantragt, dass die Landeshauptstadt München nachfolgende Fragestellungen prüfen soll:
„(Können) Aggregate von Funkmasten, die bisher mit Diesel betrieben wurden, mindestens genauso versorgungssicher, dafür aber umweltfreundlicher mit Strom oder grünem Wasserstoff betrieben werden und (gibt es), falls eine solche Prüfung für grünen Wasserstoff als Energieträger positiv ausfällt, eine Möglichkeit, den Betreibern der Funkmasten die Nutzung von grünem Wasserstoff als Energieträger beispielsweise durch Förderungen oder erleichterte Genehmigungen ‚schmackhaft zu machen“.“ Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat sich kürzlich mit einer Funksendeanlage an der Adilostraße beschäftigt, die ganz offensichtlich mit einem dieselbetriebenen Aggregat gelaufen ist. Auch wenn das Aggregat auf Intervention des BAs hin abgebaut werden soll, stellt sich angesichts der dabei entstehenden Abgase, der Geruchs- und Lärmemissionen für die Anwohnerinnen und Anwohner die Frage, ob es hier für die Zukunft nicht schon direkt eine Alternative gibt, die genauso versorgungssicher, aber weitaus umweltfreundlicher ist. (…)“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Als Referat für Klima- und Umweltschutz befürworten wir die Prüfung alternativer Energiequellen für die Substitution von herkömmlichen Antriebsarten jeglicher Art grundsätzlich. In dem von Ihnen genannten Fall des Einsatzes von Dieselaggregaten für den Betrieb von Funkmasten handelt es sich nach Auskunft des Referates für Stadtplanung und Bauordnung jedoch nur um eine temporäre Interimslösung, die von den Mobilfunkanbietern ausschließlich als Überbrückung genutzt wird, bis der Anschluss an das stationäre Stromnetz erfolgt ist.
Darüber hinaus teilte sowohl das Sachgebiet Immissionsschutz als auch das Referat für Arbeit und Wirtschaft mit, dass der Stadtverwaltung bisher lediglich zwei Fälle bekannt sind, in denen Dieselaggregate als Interimslösung zum Betrieb von Mobilfunkmasten eingesetzt wurden.Aus diesem Grund kann seitens der Stadtverwaltung aufgrund der aktuell knappen Haushaltslage keine Machbarkeitsstudie für Einzelfälle beauftragt werden.
Genehmigungen für die Aufstellung und den Betrieb von Funkmasten erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Diese Funktion hat in der Landeshauptstadt München das Referat für Stadtplanung und Bauordnung inne, das dazu Folgendes mitteilte:
Bis zu zwei Jahre aufgestellte mobile Mobilfunkeinrichtungen werden generell nicht, und auch dauerhaft aufgestellte Mobilfunkeinrichtungen erst ab einer Höhe von 15 Meter Höhe im vereinfachten baurechtlichen Verfahren mit stark eingeschränktem Prüfprogramm und erst ab 30 Meter als Sonderbau mit komplettem Prüfprogramm baurechtlich behandelt.
Dies bedeutet, dass Auflagen im baurechtlichen Genehmigungsverfahren für temporäre, mobile Dieselaggregate nicht möglich sind.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.