Umsetzung des zusätzlichen Sprachtests für vier- bis fünfjährige Kinder in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.10.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 10.10.2024 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Im März kommenden Jahres soll bei allen vier- bis fünfjährigen Kindern mittels eines zusätzlichen Sprachtests geprüft werden, ob ihre Deutschkenntnisse für den Eintritt in die Grundschule ausreichend sind. Dem folgt dann wie bisher üblich eine zweite Überprüfung im Zuge der Einschulungsuntersuchung. Sollten in beiden Fällen Defizite festgestellt werden, werden die Sprachkenntnisse der Kinder in verpflichtenden Kursen gefördert. Die Vorschulkinder werden zu Gunsten dieser Maßnahme zunächst vom Schulbesuch zurückgestellt. Damit soll erreicht werden, dass das Sprachniveau mit Eintritt in die Grundschule angehoben und eine chancengerechte und zielführende Teilnahme am Unterricht ermöglicht wird.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Alle Münchner Kinder nehmen in den zwei Jahren vor der regulären Aufnahme in die erste Klasse an der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung im Gesundheitsreferat (GSR) teil. Die Teilnahme ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Pflicht und erfolgt unabhängig vom Besuch einer Kindertageseinrichtung.
Die Untersuchung beinhaltet für alle Kinder eine standardisierte, validierte und normierte Sprachtestung, das „Bayerische Einschulungssprachscreening“, kurz BESS. Bei nicht altersentsprechenden Ergebnissen in der Sprachtestung erfolgt eine Beratung zu weiteren Förder- oder Therapiemaßnahmen durch medizinisches Fachpersonal. Für Kinder, deren Deutschkenntnisse noch nicht altersentsprechend sind, wird nach kinderärztlicher Einschätzung im GSR die Empfehlung für die Teilnahme am Vorkurs Deutsch gegeben. Die Ergebnisse werden mit den Personensorgeberechtigten besprochen und der individuelle Bedarf am Vorkurs Deutsch wird vom GSR direkt an die zuständige Sprengelgrundschule übermittelt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gesundheitsdienstgesetz (Art. 12 Abs. 2 Satz 2 GDG).Die Münchner Kinder erhalten somit in der Regel bereits jetzt zwei aussagekräftige Sprachtestungen, zum einen die dokumentierte Beobachtung der Sprachentwicklung in der Kindertageseinrichtung (Seldak & Sismik), zum anderen eine im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (BESS). Die Beurteilung der sprachlichen Entwicklung ist auch Bestandteil der verpflichtenden kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere der vorschulischen U8 (im Alter von ca. vier Jahren) und U9 (im Alter von ca. fünf Jahren).
Eine rechtzeitige Erhebung des Förder- und Therapiebedarfs sowie die Differenzierung zwischen Sprachentwicklungsstörung bzw. -verzögerung und wenig Deutschkenntnissen findet bereits statt, der Bereich der Bedarfserhebung ist gut abgedeckt.
Die Umsetzung der festgestellten Förderbedarfe gelingt jedoch nicht im erforderlichen Ausmaß. Die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung im GSR zeigen, dass eine bedeutende Anzahl von Kindern die notwendige Sprachförderung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig erhält.
Aus Sicht des GSR kommt der Sicherstellung von ausreichenden Ressourcen für die Umsetzung der Sprachförderung, insbesondere der rechtzeitigen verpflichtenden Teilnahme am Vorkurs Deutsch die größte Bedeutung zu. Durch eine Bereitstellung weiterer finanzieller und vor allem personeller Ressourcen durch den Freistaat Bayern könnten noch mehr Kinder über den Vorkurs Deutsch erreicht und gefördert werden.
Frage 1:
Steht das Referat für Bildung und Sport diesbezüglich im Kontakt mit dem Kultusministerium? Wenn ja, gibt es bereits konkrete Ergebnisse bzw. welche Informationen liegen zur Einführung des zusätzlichen Sprachtests vor?
Antwort:
Dem Kultusministerium obliegt die Durchführung der Sprachstandserhebung. Darüber hinaus steht das RBS regelmäßig (auch unabhängig der Thematik zur Sprachstandserhebung) mit dem Staatlichen Schulamt in Verbindung. Bereits im Frühjahr 2024 hatte das RBS-PIZKB-S rechtskreisübergreifend mit GSR, dem Staatlichen Schulamt und RBS-KITA einen ersten Austausch. Eine Kontaktaufnahme zum Kultusministerium ist aus Sicht des Sachaufwandträgers in diesem Fall nicht geboten.
Frage 2:
Wie bereitet sich das Referat für Bildung und Sport auf die zusätzlichen Sprachtests vor?
Antwort:
Laut einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 20.11.2024 soll das Kita-System aufgrund der fehlenden (insbesondere Personal-) Ressourcen nicht unnötig belastet werden. Es finden, wie unter Antwort 1 erwähnt, bereits Gespräche auf verschiedenen Ebenen statt, u.a. mit RBS-KITA, RBS-A4 sowie dem Staatlichen Schulamt aber auch mit dem GSR und dem KVR statt.
Das RBS hat ein hohes Interesse daran, dass alle beteiligten Stellen eine gemeinsame Strategie für die geplante neue Sprachstandserhebung entwickeln. Die in kommunaler Verantwortungsgemeinschaft beteiligten Stellen möchten den zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich halten.
Der 559. Newsletter vom 9.1.2025 des StMAS mit Informationen zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung macht Vorgaben für die staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Diese müssen bis März 2025
- die Sprachstandserhebungen bei den Kindern im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung mit der Kurzversion von SISMIK bzw. SELDAK bis zum 31. Januar abschließen.
- den Eltern die schriftliche „Erklärung der staatlich geförderten Kindertageseinrichtung“ bis 31. Januar ausstellen, wenn ihr Kind keinen erhöhten Sprachförderbedarf nach SISMIK/SELDAK hat. Die Eltern geben diese an die Sprengelgrundschule weiter.
Entsprechende Vorlagen wurden den Aufsichtsbehörden, Trägern und Verbänden zur Weiterleitung an die Einrichtungen übermittelt. Sollten diese nicht bei der Einrichtungsleitung angekommen sein, werden diese sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Sprachscreening der Grundschule besteht für ein Kind nicht, wenn die Eltern der Grundschule eine schriftliche Erklärung einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung vorlegen. Diese bestätigt, dass das Kind die Einrichtung besucht und nach SISMIK bzw. SELDAK keinen erhöhten Sprachförderbedarf in der Sprache Deutsch hat. Eltern von Kindern mit Sprachförderbedarf nach SISMIK oder SELDAK erhalten keine solche Erklärung von der staatlich geförderten Kindertageseinrichtung. Die Einrichtungsleitung wird die Familien mit ihrem Kind an die Sprengelgrundschule zum Sprachscreening verweisen.Wie bisher werden ab Februar mit dem Kita-Anteil des Vorkurses Deutsch 240 diese Kurse organisiert und begonnen. Grundlage für die Entscheidung, ob ein Kind an diesem Vorkurs teilnehmen soll, ist zunächst das Ergebnis der Sprachstandserhebung durch die Kita nach SISMIK bzw. SELDAK. Die Förderung im Vorkurs erfolgt auch beim Kita-Anteil vorzugsweise in Kleingruppen mit 6 bis 8 Kindern. Die Kita-Leitung wird wie bislang bis Mitte Februar die Vorkurskinder an die zuständige Grundschule und gleichzeitig an das zuständige Jugend- und Schulamt melden.
Es finden auf verschiedenen Ebenen mit den Einrichtungsleitungen Abstimmungsgespräche in statt, um den künftigen Ablauf ganz konkret festzulegen.
Frage 3:
Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen bzw. in den Kitas umgesetzt?
Antwort:
Bereits jetzt werden in den Kindertageseinrichtungen viele Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz für vier- bis fünfjährige Kinder umgesetzt. Ab dem Eintritt des Kindes in die Kindertageseinrichtung wird die Sprachentwicklung fortlaufend in diversen Bildungsangeboten gefördert und begleitet.
In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres sind alle Kindertageseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, bei allen Kindern den Sprachstand in der deutschen Sprache zu erheben. Bei Feststellung eines zusätzlichen Unterstützungsbedarfs wird den Eltern die Teilnahme am Vorkurs Deutsch oder eine gleichermaßen geeignete Sprachfördermaßnahme durch die Kita-Fachkräfte für ihr Kind empfohlen. Die verbindlichen Instrumente zur Sprachstandserhebung sind der Einsatz der Beobachtungsbögen Sismik und Seldak nach § 5 Abs. 2 und 3 AVBayKiBiG. Ihre Anwendung nach Art. 19 Nr. 10 BayKiBiG ist die Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen und wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft. Fachlich handelt es sich um lern- und entwicklungsbegleitende Verfahren, die auch die Grundlage für Entwicklungsgespräche mit Eltern bilden und für jedes Kind ausgefüllt werden sowie die verbindliche Grundlage für eine Vorkursempfehlung für Kinder darstellen.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) haben seit 2013 den „Vorkurs Deutsch 240“ für alle Kinder mit zusätzli-chem Sprachförderbedarf initiiert. Seither können Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf in einer gemeinsamen heterogenen Kleingruppe auch durch dieses Angebot zusätzlich sprachlich gefördert und in der Entwicklung von Literacy-Kompetenzen unterstützt werden, sofern das Angebot durch das Personal vor Ort in der Schule und in der Kindertageseinrichtung stattfinden kann. Zusätzlich gibt es in München in jeder Kindertageseinrichtung, in der Vorschulkinder betreut werden, sogenannte Kooperationsfachkräfte, die den Übergang vom Kindergarten in die Schule schwerpunktmäßig fachlich begleiten und fachliche Beratung anbieten. Die Kooperationsfachkräfte fördern die Bewältigungskompetenzen der Kinder, die sie zum Übertritt in die Grundschule benötigen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Sprachkompetenzen der Kinder.
Ein zentrales Element neben den bestehenden Sprachförderprogrammen ist die alltagsintegrierte Sprachbegleitung und Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen, die eine bewusst sprachförderliche Umgebung in Alltagssituationen herstellt und pflegt, z.B. beim Ankommen, in Essensituationen, im Morgenkreis, bei dialogischen Literacy-Angeboten und sonstigen Alltagsaktivitäten.
Frage 4:
Wie wird sichergestellt, dass Kinder, welche nicht den Kindergarten besuchen, zum Sprachtest kommen?
Antwort:
Das Gesetz der Bayerischen Staatsregierung sieht eine Änderung von § 15 der Meldedatenverordnung (MeldDV) vor. Danach übermitteln die Meldebehörden an die Grundschulen zur Vorbereitung der Einschulung schon bisher die Daten aller Kinder, die bis zum 30. September des Folgejahres sechs Jahre alt werden. Ab 2025 sollen die Meldebehörden darüber hinaus jährlich Daten eines zusätzlichen Jahrgangs von Vorschulkindern – hier Altersgruppe im vorletzten Kindergartenjahr – an die Grundschulen übermitteln. Damit wird sichergestellt, dass den Grundschulen alle im Stadtgebiet gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe – unabhängig von einem Kindergartenbesuch – bekannt sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand soll schon Ende des Jahres 2024 eine Initialdatenlieferung der entsprechenden Meldedaten an die Grundschulen erfolgen, um auch den aktuellen Zyklus der Kinder abzudecken, die bis zum 30. September 2025 fünf Jahre alt werden. Die Details der Datenlieferung klärt das Bürgerbüro als Meldebehörde gerade mit dem IT-Referat.
Frage 5:
Wie viele, der vom Kultusministerium ausgewiesenen, insgesamt 80 zusätzlichen Planstellen kommen den förderbedürftigen Kindern in München zugute?
Antwort:
Für die Einrichtung weiterer Vorkurse Deutsch 240 im Rahmen der PI-SA-Offensive Bayern sowie zur Errichtung zusätzlicher Sprachfördermaßnahmen im Bereich der Grund- und Mittelschulen wurden zusätzliche Lehrerwochenstunden von Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für das Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung gestellt. Dem Staatlichen Schulamt der Landeshauptstadt München wurden 103 Lehrerwochenstunden für die Einrichtung weiterer Vorkurse zugewiesen. Des Weiteren erhielt das Staatliche Schulamt 73 Lehrerwochenstunden für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen an Grund- und Mittelschulen.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährte für die konkrete Durchführung (inklusive Vor- und Nachbereitung) der Sprachstandserhebungen zusätzliche Anrechnungsstunden. Die Verteilung der Stunden auf die Schulamtsbezirke wurde durch das Staatsministerium vorgenommen, wobei die Berechnung dabei auf der Grundlage der Vorkurs-Bedarfsmeldung für das Schuljahr 2023/2024 erfolgte.
Im Bereich des Staatlichen Schulamts der Landeshauptstadt München konnten deshalb 178 Lehrerwochenstunden an die Grundschulen verteilt werden. Hierbei wurde jeder Grundschule mit Vorkurs(en) eine Anrechnungsstunde für das laufende Schuljahr zugewiesen. Einigen wenigen Schulen konnte eine zweite Anrechnungsstunde zugeteilt werden. Kriterium hierfür war die Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in Kombination mit der Vorkurs-Bedarfsmeldung für das Schuljahr 2024/2025. Eine Vorkursempfehlung setzt – im ersten Schritt – voraus, dass bei einem Kind ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf im Deutschen anhand von SELDAK bzw. SISMIK festgestellt worden ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage somit abschließend behandelt wurde.