Bebauung Siemens-Parkplatz Neuperlach – Fragen zum Sachstand
Anfrage Stadtrat Fabian Ewald (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.1.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 9.1.2025 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister Reiter gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 8. Januar 2025 lässt Zweifel daran aufkommen, dass der im Dezember 2024 beschlossene Bebauungsplan Nr. 2145 Otto-Hahn-Ring (nördlich), Carl-Wery-Straße (östlich) durch den Investor tatsächlich zeitnah realisiert werden kann. Sollte sich dies Bewahrheiten, könnte sich der Bau von über 700 Wohnungen und zwei Kindertagesstätten auf dem bisherigen Siemens-Parkplatz in Neuperlach deutlich verzögern.
Ich frage deshalb den Oberbürgermeister:
1. Wie bewertet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die in der Süddeutschen Zeitung enthaltenen Hinweise, dass es bei der Umsetzung des Projekts zu Verzögerungen kommen könnte?
2. Welche Kontakte gab es in den letzten Monaten zur Investorenfirma?
3. Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung vor diesem Hintergrund zur weiteren Zeitschiene bei der Bebauung des Siemens-Parkplatzes?
4. Wann wurde der städtebauliche Vertrag mit der genannten Investorenfirma abgeschlossen und welche Fristen sieht er für die Realisierung des Projekts vor?“
Zu Ihren Fragen können wir Folgendes mitteilen:
Unter Bezugnahme auf den genannten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 7.1.2025, in dem die Frage aufgeworfen wird, wann der Investor die geplante Bebauung des im Dezember 2024 gesatzten Bebauungsplans umsetzt und ob er weiterhin in der Lage ist, die geplanten Maßnahmen durchzuführen, haben wir uns an den Investor gewandt und um entsprechende Informationen sowie um Auskunft gebeten, wann beabsichtigt sei, mit der Baumaßnahme zu beginnen.Seitens des Investors wurde der Artikel mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, nicht zuletzt, da ihm bisher keine konkrete Anfrage zu der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 2145 (Siemensparkplatz Nord) seitens der Zeitung bzw. des Redakteurs erreicht habe.
Als weitere Schritte zur Umsetzung würden laut schriftlicher Aussage des Investors zunächst nun verschiedene Auflagen aus dem am 16.10.2023 geschlossenen städtebaulichen Vertrag (Grundvereinbarung) in konkrete Durchführungsvereinbarungen fortgeführt.
Dazu stünde er in Verhandlungen mit dem Baureferat Tiefbau/Straßenplanung sowie dem Mobilitätsreferat.
Parallel dazu fänden auch weitere Abstimmungen statt, die für die Bauvorbereitungen erforderlich sind.
Für die Umsetzung des am 4.12.2024 gesatzten und bisher noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes sieht der städtebauliche Vertrag u.a. Fristen für die Bauantragsstellung sowie die Baufertigstellung vor. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans.
Da die Fristen des städtebaulichen Vertrages bisher nicht überschritten wurden, liegt dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit kein Hinweis vor, dass es bei der Umsetzung des Wohngebietes zu Verzögerungen kommen könnte.