Polizei statt Bürgerwehr – Einstellung der „Sicherheitswacht“ in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Gudrun Lux, Thomas Niederbühl, Bernd Schreyer, Christian Smolka und Sybille Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 6.10.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 6.10.2022.
Sie beantragen, der Stadtrat der Landeshauptstadt München möge den Einsatz der Sicherheitswacht in München ablehnen. Zudem solle der Oberbürgermeister den Münchner Polizeipräsidenten dazu auffordern, vom Einsatz der Sicherheitswacht in München abzusehen. Es soll weiterhin gemeinsam mit der Landeshauptstadt München der erfolgreiche Weg der sozialpolitischen Vermittlung gegangen werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Auf Grundlage des Gesetzes über die Sicherheitswacht in Bayern (SWG) werden in den bayerischen Kommunen Sicherheitswachten eingerichtet.
Nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung soll die Sicherheitswacht „sichtbares und ansprechbares Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Polizei“ sein.
Sicherheitswachten sind Einrichtungen des Freistaats Bayern; die Angehörigen der Sicherheitswacht stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Freistaat Bayern.
Die Polizeipräsidien sind für die Einrichtung der Sicherheitswachten zuständig. Geeignete Einsatzgebiete werden aufgrund der polizeilichen Lagebewertung identifiziert. Ziel ist hierbei die Steigerung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung sowie die Verhinderung bzw. Unterbindung von niederschwelligen Sicherheitsstörungen.
Basierend auf einem Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1996 erfolgt vor der Einrichtung einer Sicherheitswacht die Einholung der Zustimmung der betroffenen Kommune. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat sich aufgrund eines inhaltsgleichen Antrags zuletzt im Jahr 2016 mit der Einrichtung von Sicherheitswachten im Gebiet der Landeshauptstadt München befasst und beschlossen, dass die Entscheidung über den Einsatz der Sicherheitswacht weiterhin durch das zuständige Polizeipräsidium München auf Grundlage der Lagebewertung im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirksausschuss getroffen wird.
In der Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass die Bewertung der Erforderlichkeit der Einrichtung einer Sicherheitswacht durch das Polizeipräsidium München erfolgt. Eine Entscheidungsbefugnis der Bezirksausschüsse über den Einsatz der Sicherheitswacht besteht nicht. Das Polizeipräsidium München prüft jedoch auf Grundlage der Lagebewertung im Benehmen mit den zuständigen Bezirksausschüssen die Erforderlichkeit für den Einsatz der Sicherheitswacht im jeweiligen Stadtteil.
Das Polizeipräsidium München teilte im Zusammenhang mit Ihrem Antrag vom 6.10.2022 mit, dass es in den letzten Jahren beim Thema Sicherheitswacht eng und vertrauensvoll mit den Bezirksausschüssen zusammengearbeitet und eine Sicherheitswacht nur dann eingerichtet hat, wenn der zuständige Bezirksausschuss zugestimmt hat.
Derzeit bestehen im Stadtgebiet München im Bereich von 7 Polizeiinspektionen Sicherheitswachten:
PI 13 (Schwabing), PI 15 (Sendling), PI 24 (Perlach), PI 41 (Laim), PI 42 (Neuhausen), PI 43 (Olympiapark) und PI 47 (Milbertshofen).
Aktuell liegt zudem ein Antrag aus der Bürger*innenversammlung des Stadtbezirks 20 (Hadern) vor, die Bürger*innenversammlung beantragt mehrheitlich die Einrichtung einer Sicherheitswacht im Stadtbezirk. Die Bearbeitung des Antrags aus der Bürger*innenversammlung ist noch nicht abgeschlossen.
Eine Änderung der Sach- und Rechtslage ist nicht gegeben, insoweit obliegt auch weiterhin dem Polizeipräsidium München die Entscheidung über die Einrichtung einer Sicherheitswacht auf Grundlage der Lagebewertung und im Benehmen mit den örtlich zuständigen Bezirksausschüssen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist