Trinkwasserbrunnen wie geplant umsetzen!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 30.8.2024
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 30.8.2024 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, die dem Stadtrat vom Baureferat in der Beschlussvorlage (BV), ‚Trinkwasserbrunnen II‘ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09782) angekündigten und so beschlossenen 15 neuen Trinkbrunnen jährlich wie geplant zu realisieren (Zitat aus der BV: ,In den kommenden Jahren könnten dann jährlich bis zu 15 neue Trinkbrunnen errichtet und betrieben werden‘). Eine Reduzierung der neu zu installierenden Trinkbrunnen auf nur zehn findet nicht statt.
Die Kosten für die fünf weiteren Trinkbrunnen betragen zwischen 300.000 und 500.000 Euro (Zitat aus der BV: ,‘Die notwendigen Kosten für die Realisierung der Erschließung, Beschaffung, Montage und den Anschluss eines neuen Trinkbrunnens liegen nach aktuellen Erkenntnissen zwischen 60.000 und 100.000 Euro‘). Zur Gegenfinanzierung könnten beispielsweise Teile der Finanzmittel, die für den sehr großen Personalkörper (13,5 Vollzeitäquivalente), der im Baureferat zur ‚Operative(n) Umsetzung der Radentscheidsmaßnahmen‘ beschlossen wurde, aufgewendet werden. Diese schlagen allein für das Jahr 2025 mit fast 1,1 Millionen Euro zu Buche.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.8.2024 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Als eine von zahlreichen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Landeshauptstadt München erfolgt zukünftig die sukzessive Ausstattung von Grünanlagen, Straßen und Plätzen in München mit Trinkbrunnen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat das Baureferat bereits 2015 beauftragt, einen Pilotversuch zur Errichtung und zum Betrieb eines Trinkbrunnens durchzuführen. Die Pilotierung ergab, dass für die Errichtung eines neuen Trinkbrunnens nach heutigem Preisniveau zwischen 60.000und 100.000 Euro erforderlich sind. Die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten liegen bei rund 8.000 Euro für Reinigung, Wasserverbrauch, Wasserbeprobungen und periodisch erforderlichen Reparaturen.
Das Baureferat hat den Bedarf bezüglich der Umwandlung von 44 bestehenden Brunnen in Trinkbrunnen mit den Bezirksausschüssen geklärt. Für 32 der Brunnen haben die Bezirksausschüsse einen Bedarf erkannt. Die dafür erforderlichen Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2023 vom Baureferat angemeldet und vom Stadtrat mit Beschluss vom 21.12.2022 genehmigt. Diese 32 bestehenden Brunnen konnten daher bereits zur Brunnensaison 2023 von Mai bis Ende Oktober als Trinkbrunnen betrieben werden. Des Weiteren hat das Baureferat für den Betrieb der genannten und darüber hinaus 100 neu zu errichtende und zu betreibende Trinkbrunnen den entsprechenden Bedarf ermittelt.
Im Juni 2023 hat das Baureferat den Stadtrat bzgl. der Realisierung von neuen Trinkbrunnen befasst. Der Stadtrat hat daraufhin mit Beschluss des Bauausschusses vom 4.7.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09782) das Baureferat beauftragt, insgesamt 100 Trinkbrunnen bedarfsgerecht stadtweit in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksausschüssen zu realisieren.
Der Bedarf ist insbesondere an solchen Standorten besonders hoch, wo viele Menschen und vulnerable Gruppen, wie alte Menschen und Kinder, von einem Trinkbrunnen profitieren.
Als Orientierung für einen begründeten Bedarf sind daher die Zentren, gemäß Zentrenkonzept der Landeshauptstadt München, zu priorisieren. So werden sukzessive die Stadtteilzentren, die Quartierszentren und schließlich die Nahbereichszentren, den Standortvorschlägen der Bezirksausschüsse folgend, ausgestattet.
Mit dem o.g. Beschluss stehen für die Errichtung und den Betrieb von neuen Trinkbrunnen im öffentlichen Raum Haushaltsmittel in Höhe von 210.000 Euro konsumtive und 1,3 Mio. Euro investive Sachmittel zu Verfügung.
Mit diesen Mitteln errichtet das Baureferat insgesamt 10 neue Trinkwasserbrunnen gemäß dem o.g. Zentrenkonzept. Diese 10 Trinkwasserbrunnen können ab 2025, mit Beginn der Brunnensaison, von der Öffentlichkeit genutzt werden.
Des Weiteren werden mit diesen Mitteln insgesamt 34 öffentliche WC-Anlagen im öffentlichen Raum mit Trinkbrunnen ausgestattet. Von diesen 34 Trinkbrunnen an Toilettenanlagen konnten bereits zu Beginn des Jahres 21Standorte in Betrieb genommen werden, so dass schon im Jahr 2024 der Münchner Bürgerschaft insgesamt 77 Trinkbrunnen zur Verfügung standen. Die weiteren 13 Anlagen sollen bis 2026 in Betrieb gehen.
Alle weiteren vom Stadtrat beschlossenen Trinkbrunnen können sukzessive realisiert werden, sobald dem Baureferat die dafür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stehen, was derzeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht gegeben ist. Alle seitens der Bezirksausschüsse eingegangenen Standortvorschläge bleiben selbstverständlich weiterhin registriert.
Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß Beschluss des Bauausschuss vom 9.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12133) die Finanzierung von Trinkbrunnen auch im Zuge von Projekten, z.B. Neubau von Grünanlagen und der Umgestaltung von Plätzen erfolgen kann. Beispielhaft können hier im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen und Plätzen die Standorte Auguste-Kent-Platz, Oskar-von-Miller-Ring und Sendlinger Straße genannt werden. Im Bereich von Grünflächen wurden zum Beispiel an den Standorten Brundageplatz, Prinz-Eugen-Park, Campus Ost und Orleansplatz Trinkbrunnen errichtet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.