Batteriespeicher wieder in städtische Förderprogramme aufnehmen
Antrag Stadträte Hans Hammer, Jens Luther, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.1.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Schreiben vom 20.1.2025 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Förderung von Batteriespeichern bei der nächsten Anpassung des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) wieder mit in den Katalog der geförderten Maßnahmen aufzunehmen.“
Zur Begründung haben Sie dazu u.a. Folgendes vorgetragen:
„Batteriesysteme sind in den letzten Jahren jedoch deutlich effizienter und kostengünstiger geworden. Zudem werden die Kapazitäten der Heimspeicher fortlaufend größer. Nicht umsonst sind in Deutschland zum Ende des Jahres 2023 insgesamt etwa 1,1 Millionen Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von 11,6 GWh installiert worden. Zudem halbiert sich der Netzbezug eines Eigenheims mit PV-Anlage durch einen zusätzlichen Batteriespeicher nahezu und sinkt auf etwa 1500 kWh/a.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Landeshauptstadt München unterstützt die Bürger*innen dabei, durch die Umsetzung von besonders klimawirksamen Maßnahmen einen Beitrag für ein klimaneutrales München 2035 zu leisten. Es werden deshalb nur Maßnahmen gefördert, die wesentlich zur Einsparung von CO2-Emissionen beitragen.
Die Förderung von Batteriespeichern im damaligen Förderprogramm Energieeinsparung (FES) wurde auf Empfehlung des RKU außer Kraft gesetzt *1, weil das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE in der „Evaluation PV-Fördermaßnahmen & Beratungsleistungen ‚Förderprogramm Energieeinsparung‘ (FES) der Landeshauptstadt München“ *2 vom März 2022 keine CO2-Einsparung auf städtischer Ebene durch Batteriespeicher nachweisen konnte.
Die Rahmenbedingungen haben sich bislang nicht auf eine Art verändert, dass sich inzwischen andere Schlüsse ziehen lassen.
Für die Bürger*innen sind die höhere Effizienz und die sinkenden Kosten von Batteriespeichern eine gute Nachricht. Neben den bestehenden Vorteilen führt diese Entwicklung auch zu einer höheren Wirtschaftlichkeit derSpeicher. Dies bestätigt auch der von Ihnen zitierte starke Zubau im Jahr 2023, der sich 2024 ungemindert fortsetzte. Die Erhebungen von Wattbewerb *3 zeigen, dass die Speicherkapazität auch ganz ohne Förderung in den vergangenen Jahren sehr deutlich ausgebaut wurde. Daher würde eine Wiedereinführung der Förderung für Batteriespeicher lediglich unerwünschte Mitnahmeeffekte auslösen.
In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage und des im Dezember 2024 durch den Stadtrat beschlossenen reduzierten jährlichen Antragbudgets *4 des FKG ist bei den Fördermaßnahmen in besonderem Maße auf eine hohe Effizienz und eine effektive CO2-Einsparung zu achten. Dem Wunsch, Batteriespeicher wieder in das FKG aufzunehmen, kann deshalb nicht entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
*1 Sitzungsvorlage 20-26/V 05040 vom 19.1.2022
*2 Sitzungsvorlage 20-26/V 06103 Anlage 2 - PV Evaluationsbericht vom 29.6.2022
*3 https://wattbewerb.de/
*4 Sitzungsvorlage 20-26/V 15201 vom 18.12.2024