Aufenthalt von nicht aufenthaltsberechtigten Nichtseßhaften
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.12.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
In Ihrer Anfrage vom 17.12.2024 führen Sie Folgendes aus:
„Laut Zeitungsberichten der letzten Wochen wurde am Amtsgericht München ein nichtseßhafter ungarischer Staatsbürger wegen Brandstiftung am Viktualienmarkt verurteilt, von der Polizei ein nichtseßhafter rumänischer Staatsbürger festgenommen wegen des Verdachtes der Brandstiftung in Kleingartenanlagen im Münchner Nordwesten.“
Zu Ihren diesbezüglich aufgeworfenen Fragen nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Frage 1:
Sind den städtischen Behörden die beiden Personen bekannt, die wegen Brandstiftung bzw. wegen Verdachts auf Brandstiftung festgenommen worden sind?
Antwort:
Ja, der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) des Kreisverwaltungsreferates sind beide Personen bekannt.
Frage 2:
Kann die Stadt feststellen, wie lange sich diese beiden in München bereits aufhalten?
Antwort:
Beide Personen waren bislang nicht in München melderechtlich erfasst. Aufgrund des anhängigen Strafverfahrens ist erstmals eine ausländerrechtliche Zuständigkeit der SZE entstanden.
Wie lange sich beide Personen im Vorfeld der jeweiligen Straftat im Stadtgebiet München aufgehalten haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
Frage 3:
Falls sich die betroffenen Personen länger als 6 Monate in München aufgehalten haben, welche Folgen zieht die Stadt daraus?
Antwort:
Wie lange sich beide Personen im Vorfeld der jeweiligen Straftat im Stadtgebiet München aufgehalten haben, entzieht sich unserer Kenntnis.