Mit ihrer neuen Handreichung „Neutrale Schule? Grundlagen und Grenzen des Neutralitätsgebots“ informiert die städtische Fachstelle für Demokratie Lehrkräfte umfassend über die Neutralitätspflicht im Schulalltag – insbesondere vor dem Hintergrund der an den Schulen in Bayern neu eingeführten Verfassungsviertelstunde. Ziel ist, Schulleitungen und Lehrpersonal bei ihrer täglichen Arbeit Handlungssicherheit zu geben. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Gerade derzeit ist es wichtig, dass Schulen auch Ort der gesellschaftspolitischen Bildung und der Wertevermittlung im Sinne unseres Grundgesetzes sind. Daher begrüße ich die Einführung der Verfassungsvierteilstunde an bayerischen Schulen. Allerdings glauben wir, dass man den Lehrkräften auch das Rüstzeug mitgeben muss, um diese Aufgabe gut zu bewältigen. Daher unterstütze ich die Initiative der Fachstelle für Demokratie, die Lehrkräfte an den Münchner Schulen verständlich, kurz und bündig über die Neutralitätspflicht im Schulalltag zu informieren.“
Dr. Miriam Heigl, Leiterin der Fachstelle für Demokratie: „Wir sehen, dass die extreme Rechte versucht, über eine falsch interpretierte Neutralitätspflicht Druck im schulischen Bereich auszuüben. Daher ist es uns wichtig klarzustellen, was die Neutralitätspflicht wirklich umfasst – nämlich parteipolitische Neutralität und das Sachlichkeitsgebot. Dabei geht es allerdings nicht um Werteneutralität. Vielmehr sind auch Lehrkräfte immer dazu angehalten, rassistische, antisemitische und sonstige demokratiefeindliche Aussagen als solche zu benennen und zu kritisieren.“
Im Zusammenhang mit der jüngst eingeführten Verfassungsviertelstunde stehen Lehrkräfte im Schulunterricht vor vielen Fragen: Wie sehr können sie sich hinsichtlich Parteien und spezifischer politischer Standpunkte positionieren, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen? Dürfen Lehrkräfte rassistische, antisemitische oder andere gruppenbezogen menschenfeindliche sowie verfassungsfeindliche Äußerungen oder Positionen als solche bewerten? Sind sie hierzu sogar verpflichtet? Auf diese und weitere Fragen gibt der Flyer in kompakter Form konkrete Antworten.
Der Flyer wird in den kommenden Tagen alle Münchner Schulen erreichen und enthält neben den Erläuterungen zur Neutralitätspflicht auch Informationen zu Grundsätzen politischer Bildung nach dem Beutelsbacher Konsens und praktische Tipps für den Schulalltag.
Stadtschulrat Florian Kraus: „Schulen sind von zentraler Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat. Der Bildungsauftrag umfasst auch die Werte- vermittlung im Sinne des Grundgesetzes. Es ist daher entscheidend, dass unsere Lehrkräfte die mit dem Neutralitätsgebot einhergehenden Rechte und Pflichten verstehen und umsetzen.“
Der Flyer steht allen Interessierten auch unter http://www.muenchen.de/demokratie zum Download bereit. Rückfragen können an die Fachstelle für Demokratie per E-Mail an fgr@muenchen.de gerichtet werden.