Das Sozialreferat warnt wohnungssuchende Bürger*innen, die einen Antrag auf eine geförderte Wohnung gestellt haben oder bereits auf der Internetplattform Soziales Wohnen Online (SOWON) für eine geförderte Wohnung registriert sind, vor betrügerischen Angeboten im Internet. Diese Seiten versprechen gegen Zahlung einer Gebühr eine höhere Bepunktung und damit bessere Chancen auf eine Wohnung. Auch beispielsweise Auskünfte zum Bearbeitungsstatus von Anträgen werden dort kostenpflichtig angeboten. Bürger*innen sollten insbesondere dann misstrauisch werden, wenn zur Kontaktaufnahme private Handynummern oder E-Mail-Adressen angeboten werden.
Auskünfte zum Antragsstatus sowie die Überprüfung der Punkte sind immer kostenlos und erfolgen ausschließlich durch das Sozialreferat per E-Mail an kundencenter-wohnen.soz@muenchen.de, telefonisch unter 089/233 -96820 oder per Kontaktformular unter https://sowon.muenchen.de/kontakt.
Die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung sind gesetzlich festgelegt:
- gewöhnlicher Aufenthalt/Hauptwohnsitz in Deutschland
- Mietfähigkeit
- ausreichender Aufenthaltsstatus bei ausländischen Wohnungssuchenden
- Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird für geförderte Wohnungen die Dringlichkeit der Wohnungssuche anhand von Punkten festgelegt. Es können maximal 150 Gesamtpunkte erreicht werden. Diese setzen sich aus maximal 120 Grundpunkten sowie maximal 30 Vorrangpunkten zusammen. Die Grundpunkte bemessen sich nach der aktuellen Wohn- und Lebenssituation (zum Beispiel Wohnung zu klein, wohnungslos, drohend wohnungslos, gesundheitliche Einschränkungen, Wohnung zu teuer etc.). Vorrangpunkte werden gewährt, wenn der Haushalt einer bestimmten Personengruppe angehört (Schwangere, Familien und andere Haushalte mit Kindern, alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere Menschen oder Menschen mit Schwerbehinderung). Die Punktetabelle kann heruntergeladen werden unter https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964.
Die aktuelle Wohn- und Lebenssituation muss immer nachgewiesen werden. Abhängig vom Sachverhalt sind unterschiedliche Nachweise nötig. Gesundheitliche Einschränkungen sind beispielsweise per ärztlichem Attest nachzuweisen. Wohnungslosigkeit kann in der Regel durch das Sozialreferat mit Prüfung der Einwohnermeldedaten nachvollzogen werden. Bei drohender Wohnungslosigkeit wird beispielsweise die Kündigung benötigt. Die Vergabe von gefördertem Wohnraum erfolgt in der Reihenfolge der Dringlichkeit (Punkte) des Wohnungsbedarfs.