Auskünfte von Vertretern der Verwaltung bei Bürgerversammlungen
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.12.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Zusammenhang mit der Organisation der Bürgerversammlungen, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Daher wird der Antrag, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, im Folgenden als Brief beantwortet.
In Ihrem Antrag vom 13.12.2024 baten Sie um Folgendes:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in die Bürgerversammlungen der Münchner Stadtbezirke Vertreterinnen und Vertreter zu entsenden, welche mit den örtlichen Themen befasst sind und den Bürgerinnen und Bürgern auf deren Fragen Auskünfte erteilen können.“
In Ihrer Begründung wird u.a. ausgeführt, dass die Bürgerversammlungen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, mit ihren Anliegen auf den Bezirksausschuss, die Polizei sowie die Stadtverwaltung zuzugehen. Bei vielen Fragen könnten die Bürgerinnen und Bürger so frühzeitig über den Sachstand informiert werden und Fragen gleich in der Versammlung ohne großes Verwaltungsprozedere geklärt werden. Bei der letzten Bürgerversammlung in Laim seien jedoch nur wenige Vertreter der Verwaltung noch während des TOP „Fragen aus der Bürgerschaft“ anwesend gewesen. Leider habe die Verwaltung zudem keine Stellungnahmen zu den Bürgerfragen abgegeben.
Zu Ihrem Antrag vom 13.12.2024 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Durchführung von Bürgerversammlungen ist ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung. 2024 wurden wieder 29 Bürgerversammlungen im Stadtgebiet durchgeführt, rund 8.600 Personen haben daran teilgenommen. Diese Zahlen zeigen, dass die Einwohner*innen des jeweiligen Stadtbezirks gerne an der Bürgerversammlung in ihrem Stadtgebiet teilnehmen, um sich dort über die Ereignisse im Stadtbezirk zu informierenund um auf die Entscheidungen der Gemeinde durch die Stellung von Anträgen und Anfragen Einfluss nehmen zu können.
Mir ist es ein großes Anliegen, dass das Informationsinteresse der Bürger*innen in der Bürgerversammlung von Seiten der Verwaltung gut unterstützt wird.
Diese Unterstützung von Seiten der Verwaltung beginnt bereits im Rahmen der Vorbereitung auf die Bürgerversammlung, in der die Fachreferate von der BA-Abteilung nach Abstimmung mit den jeweiligen BA-Vorsitzenden bereits frühzeitig über die Themen, die voraussichtlich bei den einzelnen Bürgerversammlungen angesprochen werden, informiert und um die Fertigung einer kurzen Stellungnahme sowie die Entsendung einer Referatsvertretung gebeten werden. Wenn kurzfristig noch zusätzliche Themen aufkommen, wird auch noch kurzfristig eine Referatsvertretung eingeladen. So wird sichergestellt, dass zu den allermeisten Themen Vertretungen der Stadtverwaltung bei der Bürgerversammlung vor Ort sind. Ich bitte aber um Verständnis, dass es immer dazu kommen kann, dass Bürger*innen kurz vor oder während der Bürgerversammlung bis zum Abschluss des Polizeiberichts Anträge und Anfragen zu Themen einbringen, die vorab nicht bekannt waren und zu diesen Themen dann ggf. auch keine sprechfähige Vertretung der Stadtverwaltung vor Ort ist.
Ferner wird vor jeder Bürgerversammlung eine Bürgersprechstunde durchgeführt, in der sich die Bürger*innen bereits im Vorfeld über aktuelle Ereignisse im Stadtbezirk informieren und mit der Verwaltung in Kontakt treten können. Hier sind neben den Vertretungen aus dem Baureferat – HA Gartenbau und Tiefbau, dem Mobilitätsreferat– Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, dem Referat für Klima- und Umweltschutz – Energieberatung des Bauzentrums München, der Bezirksinspektion sowie der Stadtwerke München GmbH – MVG anlassbezogen auch weitere Referatsvertretungen zu aktuellen Themen anwesend.
In der Bürgerversammlung selbst ist der Ablauf so ausgestaltet, dass nach der Antragseinbringung durch die Bürger*innen und vor der Abstimmung über die Anträge durch die stimmberechtigten, anwesenden Bürger*innen die Verwaltung die Gelegenheit erhält, zu den Anträgen Stellung zu nehmen und eine Aussage darüber zu treffen, ob diese im Grundsatz umsetzbar sind oder beispielsweise aufgrund entgegenstehender rechtlicher oder tatsächlicher Umstände nicht realisiert werden können. Nach Ihren Ausführungen sind die o.g. Stellungnahmen der Verwaltung in der letzten Bürgerversammlung in Laim nicht oder nicht in ausreichender Form erfolgt, wasich sehr bedaure. Flankierend hierzu hat auch der Bezirksausschuss Laim in seinem BA-Antrag Nr. 20-26/B 07387 vom 9.1.2025 die Bitte geäußert, zukünftig wieder sachkundige und sprachfähige Referatsvertretungen in die Bürgerversammlung in Laim zu entsenden.
Wie bereits ausgeführt, sind mir erfolgreiche und bürgernahe Bürgerversammlungen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hatte ich zuletzt mit Schreiben vom 11.5.2023 die Fachreferate darum gebeten, dass zu den Bürgerversammlungen sachkundige Vertretungen entsandt werden, die sich zu den im Vorfeld genannten Themen in der Bürgerversammlung äu-ßern und möglichst auch zu anderen Themen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Referats Auskunft geben können.
Wenn in Einzelfällen Rückmeldungen dazu eingehen, dass die Referatsvertretungen diesem Auftrag nicht oder nicht ausreichend nachkommen, geht die BA-Abteilung jeweils auf die jeweiligen Referate zu, um auf die Wichtigkeit der Thematik erneut hinzuweisen.
Im Hinblick auf die von Ihnen bzw. vom BA 25 in seinem Antrag geschilderten unzureichenden Stellungnahmen der Referate bei der BV in Laim steht die BA-Abteilung bereits in Kontakt mit den betroffenen Referaten, um die Gründe zu besprechen und gemeinsam zu klären, wie solche Situationen in der Zukunft vermieden werden können.
Ihrem Antrag kann somit entsprochen werden.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.