Umsetzung und Bearbeitung von Bürgeranträgen aus Bürgerversammlungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 13.2.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.2.2025.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Bürgerversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Demokratie. Sie bieten den Bürger*innen auch außerhalb von Wahlen die Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung und Entwicklung ihrer Stadt einzubringen und über wichtige Themen zu informieren. Im Rahmen der Bürgerversammlung haben die Bürger*innen auch die Möglichkeit selbst Anträge zu stellen.
Diese Bürgeranträge spiegeln nicht nur die Bedürfnisse der Bevölkerung wider, sondern sind auch ein Indikator für die Zufriedenheit mit der Stadtpolitik und Verwaltung. Es ist daher von besonderem Interesse zu erfahren, in welchem Umfang diesen Anträgen entsprochen wird, wie viele umgesetzt werden und wie viele Anträge jährlich gestellt werden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Bürgeranträge wurden auf den Bürgerversammlungen in den letzten 10 Jahren jährlich gestellt? Wie viele wurden jeweils mehrheitlich angenommen?
Antwort:
Im Rahmen der Bürgerversammlungen der letzten 10 Jahre wurden insgesamt 5.275 Bürgeranträge angenommen. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jahre:
Im Jahr 2020 mussten wegen der Coronapandemie 27 der 29 geplanten Bürgerversammlungen abgesagt werden. Die Bürgerversammlungen in den Jahren 2021 und 2022 waren ebenfalls noch beeinflusst von der Coronapandemie. Dies führte zu geringeren Teilnehmerzahlen, was wiederum die geringere Zahl an Anträgen im Vergleich zum Jahr 2019 bzw. den Folgejahren erklärt.Im Ratsinformationssystem (RIS) werden nur die von der Bürgerversammlung angenommenen Bürgeranträge als sog. Bürgerversammlungsempfehlungen erfasst.
Frage 2:
Wie vielen Bürgeranträgen wurde in den letzten 10 Jahren von der Verwaltung, von den Bezirksausschüssen oder vom Stadtrat
a) entsprochen,
b) nicht entsprochen oder
c) teilweise entsprochen?
Antwort:
Die Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten im Direktorium überwacht die ordnungsgemäße Erledigung der Bürgerversammlungsempfehlungen gemäß den geltenden Regelungen in der Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung bzw. der Bayerischen Gemeindeordnung. In diesem Zusammenhang wird zum einen die Einhaltung der festgelegten Fristen überwacht, zum anderen werden Vorgänge nachverfolgt und moniert, wenn diese nicht fristgerecht dem Stadtrat oder dem zuständigen Bezirksausschuss zur Behandlung vorgelegt werden. Es wird jedoch weder im RIS noch im Direktorium erfasst, wie die Bürgerversammlungsempfehlungen inhaltlich bearbeitet und erledigt werden.
Die inhaltliche Bearbeitung der Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Fachreferats. Jedes Fachreferat ist eigenverantwortlich dafür zuständig, die spezifischen Empfehlungen zu prüfen, zu bearbeiten und in den Stadtrat oder den zuständigen Bezirksausschuss eine Vorlage zur Erledigung der jeweiligen Empfehlung einzubringen. Weitergehende inhaltliche Informationen zu den einzelnen Bürgerversammlungsempfehlungen könnten daher nur mittels einer umfassenden Abfrage bei allen 15 Referaten ermittelt werden. Wie in den Ausführungen zur Frage 1 dargestellt, wurden in den letzten 10 Jahren deutlich über 5.000 Bürgerversammlungsempfehlungen angenommen. Jede einzelne dieser Bürgerversammlungsempfehlungen müsste hinsichtlich des Bearbeitungsergebnisses angesehen werden. Dieses wäre für die Referate mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden und neben der Erledigung ihrer eigentlichen Sachaufgaben nicht machbar.
Frage 3:
Wie viele der gestellten Bürgeranträge der letzten 10 Jahre wurden bereits vollständig umgesetzt?
Antwort:
S. Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Welche Gründe werden seitens der Stadtverwaltung am häufigsten genannt, wenn einem Bürgerantrag nicht entsprochen wird?
Antwort:
Eine Auskunft zu dieser Frage ist dem Direktorium nicht möglich, da eine Auswertung der Bürgerversammlungsempfehlungen nach Ablehnungsgründen über das RIS nicht vorgenommen werden kann. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort zur Frage 2.
Frage 5:
Wie kann der Prozess der Bearbeitung von Bürgeranträgen transparenter gestaltet werden, um nicht nur die Antragsstellenden sondern auch die Unterstützenden zu informieren und auch bei längerer Bearbeitungsdauer die Bürger*innen auf dem Laufenden zu halten?
Antwort:
Die Bearbeitung, Behandlung und Erledigung von Bürgeranträgen aus den Bürgerversammlungen ist über die entsprechenden Recherchemöglichkeiten im RIS für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar.
Alle von den Bürgerversammlungen angenommenen Bürgeranträge werden als Bürgerversammlungsempfehlungen im RIS eingestellt. Über eine Suchfunktion können Bürgerversammlungen gezielt gesucht werden. Darüber hinaus ist es möglich, nach Stadtbezirken und/oder Zeiträumen zu filtern und so bestimmte Vorgänge einfach zu finden.
Im RIS können die Vorgänge jederzeit öffentlich im Internet nachverfolgt werden. Über den Status einer Empfehlung ist ersichtlich, ob diese noch „in Bearbeitung“ ist, ob bereits eine „Sitzungsvorlage“ erstellt wurde oder ob die Vorlage zu der Empfehlung bereits behandelt und diese somit „erledigt“ wurde. Wenn die Bearbeitung im Einzelfall mehr Zeit in Anspruch nimmt, wird im RIS eine Fristverlängerung eingetragen.
Im RIS wird zudem jede Bürgerversammlungsempfehlung mit der Vorlage, anhand derer diese im Stadtrat oder Bezirksausschuss behandelt werden soll, verknüpft. So ist über eine Verlinkung auch die Vorlage und nach der Sitzung des jeweiligen Gremiums das Ergebnis der Behandlung einfach einsehbar.Alle diese Daten sind im RIS öffentlich abrufbar, sodass sowohl die Antragsteller*innen als auch Unterstützer*innen sowie die interessierte Öffentlichkeit jederzeit Zugriff darauf haben.
Im RIS kann sich zudem über die Funktion „Abonnement abschließen“ jede Person direkt informieren lassen, wenn zu einer bestimmten Bürgerversammlungsempfehlung eine Verknüpfung mit einer Vorlage erfolgt, ein Vorgang aufgegriffen wurde oder eine Vorlage und verbunden damit die Bürgerversammlungsempfehlung erledigt wurde.