Umsetzung und Bearbeitung von Stadtratsanträgen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 13.2.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Stadtratsanträge sind ein zentrales Instrument der Kommunalpolitik, um wichtige Anliegen, Ideen und Forderungen in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Viele Bürger*innen wenden sich mit Problemen oder Verbesserungsvorschlägen an die Fraktionen. Ihre Anliegen können in Anträge und Anfragen gegossen und im Rathaus platziert werden. Leider zeigt sich immer wieder, dass Anträge der Opposition nicht immer die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen. Statt als wertvolle Impulse für eine lebenswerte Stadt angesehen zu werden, werden sie mitunter offenbar als lästig empfunden oder aus parteitaktischen Gründen abgelehnt, selbst wenn sie sinnvolle Lösungen für drängende Probleme enthalten. Für die Stadtgesellschaft wäre es aber wichtig, dass alle Bürgeranliegen ernst genommen und sachlich diskutiert werden, unabhängig davon, von wem sie eingebracht werden. Denn eine starke Demokratie lebt von Vielfalt, konstruktivem Austausch und echtem Engagement für das Gemeinwohl.“
Frage 1:
Wie vielen Stadtratsanträgen wurde in den letzten 10 Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)
a) entsprochen,
b) nicht entsprochen oder
c) teilweise entsprochen?
Antwort:
In den letzten zehn Jahren (1.1.2015 bis 31.12.2024) wurden von den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern ca. 7.800.Stadtratsanträge gestellt. Das zentrale Beschlusswesen im Direktorium überwacht deren ordnungsgemäße Erledigung gemäß der geltenden Geschäftsordnung. Diese Aufgabe umfasst nicht nur die Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Fristen aus der Geschäftsordnung, sondern auch die Überwachung der genehmigten Fristverlängerungen sowie die Nachverfolgung von Anträgen, die aufgegriffen wurden. Weder im Ratsinformationssystem (RIS) noch im Direktorium wird hingegen erfasst, wie die Stadtratsanträge inhaltlich bearbeitet und erledigt werden.Die inhaltliche Bearbeitung der Anträge liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Fachreferats. Jedes Fachreferat ist eigenverantwortlich dafür zuständig, die spezifischen Anträge zu prüfen, zu bearbeiten, den Antrag zu erledigen und die beantragten Maßnahmen umzusetzen. Weitergehende inhaltliche Informationen zu den einzelnen Anträgen könnten daher nur mittels einer umfassenden Abfrage bei allen 15 Fachreferaten ermittelt werden. Wie eingangs dargestellt, sind in den letzten zehn Jahren knapp 7.800 Stadtratsanträge gestellt worden. Jeder einzelne dieser Stadtratsanträge müsste hinsichtlich des Bearbeitungsergebnisses angesehen werden. Dieses wäre für die Referate mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden und neben der Erledigung ihrer eigentlichen Sachaufgaben nicht machbar.
Frage 2:
Wie viele der gestellten Stadtratsanträge der letzten 10 Jahre wurden bereits vollständig umgesetzt?
Antwort:
S. Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie viele Stadtratsanträge wurden in den letzten 10 Jahren a)schriftlich per Brief oder
b) in Stadtratsvorlagen beantwortet? (Aufschlüsselung nach Fraktionen)
Antwort:
Hierzu kann das Direktorium keine Auskunft erteilen, da eine diesbezügliche Auswertung aus dem RIS nicht vorgenommen werden kann.
Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.