Korruption im Kreisverwaltungsreferat?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Jens Luther und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.3.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.3.2025, in der Sie Folgendes ausführen:
„Der Münchner Merkur berichtet am 12.3.2025 von einer Durchsuchung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) am 11.3.2025 durch die Polizei, wegen des Verdachts der Korruption in der Ausländerbehörde.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention wird bei der Landeshauptstadt München und selbstverständlich auch im Kreisverwaltungsreferat sehr ernst genommen. Korruption wird in keiner Weise geduldet. Verdachtsmomenten wird konsequent nachgegangen und bei Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens zur Anzeige bei den Ermittlungsbehörden gebracht. Bereits seit 1995 existiert ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, das laufend fortgeschrieben wird. Dazu gehören neben der Einrichtung einer gesamtstädtischen Antikorruptionsstelle, die Bestellung von Antikorruptionsbeauftragten sowie das Etablieren einer Innenrevision in den einzelnen Referaten. Beides wurde seitens des KVR von Anfang an umgesetzt. Aufgabe der genannten Organisationseinheiten ist das Durchführen korruptionspräventiver Maßnahmen und das konsequente Nachgehen entsprechender Verdachtsmomente. Neben dem Durchführen stadtweit vorgegebener Präventivmaßnahmen, wie bspw. die Gefährdungs- und Risikoanalyse, wurden im Kreisverwaltungsreferat zahlreiche bereichsspezifische KVR-interne Maßnahmen installiert, um der Gefahrgeneigtheit eines großen Parteiverkehrsreferates hinreichend Rechnung zu tragen.
Frage 1:
Trifft es zu, dass die Anzeige der betroffenen Mitarbeiter durch das KVR selbst erfolgte? Seit wann war der Vorwurf der Korruption der Referatsleitung bekannt?
Antwort:
Ja, die Initiative der Strafanzeigen ging vom Kreisverwaltungsreferat und der gesamtstädtischen Antikorruptionsstelle selbst aus.Nachdem im KVR Ende September 2023 die ersten Ungereimtheiten festgestellt worden sind, wurde der Sachverhalt zunächst KVR-intern einer vertieften Überprüfung unterzogen und anschließend im Februar 2024 die Antikorruptionsstelle sowie der Gesamtstädtische Antikorruptionsbeauftragte informiert. Im März 2024 erfolgte bereits eine erste Strafanzeige der Antikorruptionsstelle gegen eine*n Bürger*in wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung und Betruges. Die Staatsanwaltschaft wurde dabei bereits auf die Beteiligung eines sog. Relocationservices hingewiesen.
Nachdem zusätzliche Verdachtsmomente festgestellt worden sind, erfolgte seitens des Kreisverwaltungsreferates in Abstimmung mit der gesamtstädtischen Antikorruptionsstelle im Mai 2024 unverzüglich eine erneute Anzeige gegen einen erweiterten Personenkreis bei der Staatsanwaltschaft München I.
Das KVR und die Antikorruptionsstelle standen von Anfang an mit den Ermittlungsbehörden in einem engen Austausch und trieben die Ermittlungen in enger Abstimmung voran. Neue Erkenntnisse aus internen Ermittlungen wurden laufend den Ermittlungsbehörden weitergegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Frage 2:
Wie viele Pässe oder sonstige Dokumente wurden unrechtmäßig wegen Bestechung ausgestellt?
Antwort:
Es wurden keine deutschen Ausweisdokumente („Pässe“) unrechtmäßig ausgestellt.
Im Übrigen wird auf die aktuelle Presseberichterstattung des KVR, sowie der Staatsanwaltschaft München I verwiesen. Mit Blick auf das laufende Verfahren und zum Schutz der strafrechtlichen Ermittlungen können diesbezüglich keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Frage 3:
Welche Entscheidungsbefugnisse haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde?
Antwort:
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) im KVR ist in verschiedene Organisationseinheiten mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen aufgeteilt.Für die Prüfung der eingehenden Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind die Mitarbeiter*innen im aufenthaltsgewährenden Bereich zuständig.
Sie entscheiden dabei grundsätzlich eigenständig unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen über den Antrag.
Im Bereich der Aufenthaltsprüfung und des Vollzugs entscheiden die Mitarbeiter*innen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen. Dies erfolgt u.a. durch die Ablehnung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln (sog. Titelversagungen) oder mittels sog. Ausweisungsverfügungen für den Fall, dass von den betroffenen Ausländer*innen eine fortbestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Im Rahmen der aufgezeigten Entscheidungsbefugnisse steht den Mitarbeiter*innen zum Teil ein Ermessenspielraum zu. Die Mehrheit der Fälle basiert jedoch auf einer gebundenen Verwaltungsentscheidung.
Im Rahmen der Sachbearbeitung sind verschiedene Schutzmaßnahmen installiert, wie u.a. das Mehr-Augen-Prinzip, Stichprobenkontrollen, eine Buchstabenzuständigkeit sowie eingeschränkte IT-Zugriffsrechte, vgl. Antwort zu Frage Nr. 8.
Frage 4:
Welche Auswirkungen haben die Vorwürfe auf den Dienstbetrieb des Kreisverwaltungsreferats, insbesondere der Ausländerbehörde?
Antwort:
Der Dienstbestrieb innerhalb der SZE wird regulär fortgeführt.
In Bezug auf die jetzt in Folge der Korruptionsvorfälle zusätzlich ergriffenen Präventionsmaßnahmen verweisen wir auf die Antwort zu Frage Nr. 8.
Frage 5:
Sind dem Referat noch weitere Verdachtsfälle von Korruption in anderen Abteilungen des Kreisverwaltungsreferates bekannt?
Antwort:
Zum Schutz etwaiger weiterer strafrechtlicher Ermittlungen können hierzu keine Auskünfte erteilt werden.
Frage 6:
Was sind die weiteren Schritte seitens des Kreisverwaltungsreferates zur Aufklärung des Falles?
Antwort:
Das KVR steht in engem Austausch zu der gesamtstädtischen Antikorruptionsstelle sowie zu den zuständigen Strafermittlungsbehörden, um zur Aufklärung des Falles beizutragen. Die Vorwürfe werden lückenlos aufgeklärt. Etwaiges Optimierungspotenzial in den Abläufen wird unverzüglich umgesetzt.
Frage 7:
Welche Konsequenzen ziehen die Referatsleitung und der Oberbürgermeister aus diesem Vorfall?
Antwort:
Bezüglich der betroffenen Mitarbeitenden werden im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsreferat arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft und ergriffen.
Ferner wird der Vorfall zum Anlass genommen, die bestehenden Präventivmaßnahmen, die maßgeblich zum Aufdecken des gegenständlichen Korruptionsfalls beigetragen haben, weiterzuentwickeln.
Frage 8:
Falls sich der Verdacht auf Korruption und Verwaltungsmissbrauch bestätigt, mit welchen Mitteln kann das KVR dies zukünftig verhindern?
Antwort:
Neben den stadtweit vorgegebenen Präventivmaßnahmen (wie z.B. die Bekanntgabe der Regelungen zur Annahmefähigkeit von Zuwendungen bzw. die Durchführung von Pflichtschulungen für Führungskräfte) hat das KVR zusätzlich speziell für die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung angepasste Maßnahmen entwickelt und etabliert. So werden bspw. insbesondere auch die Mitarbeitenden in speziellen Schulungen eigens für das Thema Korruption sensibilisiert.
Darüber hinaus überprüfen die Führungskräfte systematisch stichprobenartig die Qualität und Rechtmäßigkeit der Aufenthaltstitel.
Die Erteilung von Aufenthaltstiteln selbst erfolgt in verschiedenen Schritten durch verschiedene Organisationseinheiten, wodurch auch ein Mehr-Augen-Prinzip gewährleistet ist. Neben organisatorischen Vorgaben, wie eineBuchstabenzuständigkeit, erhalten die Mitarbeitenden nur die für ihre konkrete Tätigkeit erforderlichen IT-Zugriffsrechte.
Dienstanweisungen gewährleisten einen einheitlichen Vollzug, abweichende Sachbearbeitungen werden dadurch erschwert und unterliegen einem erhöhten Entdeckungsrisiko. Die Innenrevision führt flankierend im Benehmen mit dem Antikorruptionsbeauftragten Qualitätsprüfungen durch.
Als weitere Maßnahme ist bei der SZE der Bereich Dokumentenprüfung im Sachgebiet Kriminalitätsbekämpfung zu benennen. In diesem Bereich werden Ausweis- und Aufenthaltsdokumente von Antragsteller*innen auf ihre Echtheit geprüft.