Korruption in der Ausländerbehörde bzw. im Kreisverwaltungsreferat München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 12.3.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 12.3.2025.
In Ihrem Antrag beziehen Sie sich auf die Berichterstattung in den Medien vom 11.3.2025 und 12.3.2025.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention wird bei der Landeshauptstadt München und selbstverständlich auch im Kreisverwaltungsreferat sehr ernst genommen. Korruption wird in keiner Weise geduldet. Verdachtsmomenten wird konsequent nachgegangen und bei Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens zur Anzeige bei den Ermittlungsbehörden gebracht. Bereits seit 1995 existiert ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, das laufend fortgeschrieben wird. Dazu gehören neben der Einrichtung einer gesamtstädtischen Antikorruptionsstelle, die Bestellung von Antikorruptionsbeauftragten sowie das Etablieren einer Innenrevision in den einzelnen Referaten. Beides wurde seitens des KVR von Anfang an umgesetzt. Aufgabe der genannten Organisationseinheiten ist das Durchführen korruptionspräventiver Maßnahmen und das konsequente Nachgehen entsprechender Verdachtsmomente. Neben dem Durchführen stadtweit vorgegebener Präventivmaßnahmen, wie bspw. die Gefährdungs- und Risikoanalyse, wurden im Kreisverwaltungsreferat zahlreiche bereichsspezifische KVR-interne Maßnahmen installiert, um der Gefahrgeneigtheit eines großen Parteiverkehrsreferates hinreichend Rechnung zu tragen.
Frage 1:
Seit wann sind dem Oberbürgermeister o.g. mögliche Korruptionsvorfälle in Verbindung mit der Erteilung aufenthaltsrechtlicher Erlaubnisse bekannt?
Frage 2:
Seit wann sind der Kreisverwaltungsreferentin o.g. mögliche Korruptionsvorfälle in Verbindung mit der Erteilung aufenthaltsrechtlicher Erlaubnisse bekannt?
Frage 3:
Seit wann sind der Leitung der Antikorruptionsstelle o.g. mögliche Korruptionsvorfälle in Verbindung mit der Erteilung aufenthaltsrechtlicher Erlaubnisse bekannt?
Frage 4:
Seit wann sind dem Gesamtstädtischen Antikorruptionsbeauftragten o.g. mögliche Korruptionsvorfälle in Verbindung mit der Erteilung aufenthaltsrechtlicher Erlaubnisse bekannt?
Antwort zu Fragen 1 bis 4:
Die Tatsache, dass gegen Beschäftigte ermittelt wird, ist streng geheim zu halten, um den Erfolg der strafrechtlichen Ermittlungen nicht zu gefährden. Der Kreis der informierten Personen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Gemäß dem mit der Staatsanwaltschaft München I abgestimmten Leitfaden der LHM zum Vorgehen bei Durchsuchungen in Korruptionsverdachtsfällen, vergl. Ziff. 4, erfolgt die Mitteilung an den Oberbürgermeister in der Regel erst einen Tag vor beabsichtigten Durchsuchungen in enger Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden durch die gesamtstädtische Antikorruptionsstelle.
Nachdem im Kreisverwaltungsreferat Ende September 2023 die ersten Ungereimtheiten festgestellt wurden, wurde der Sachverhalt zunächst KVR-intern einer vertieften Überprüfung unterzogen und anschließend im Februar 2024 die Antikorruptionsstelle sowie der Gesamtstädtische Antikorruptionsbeauftragte informiert. Im März 2024 erfolgte bereits eine erste Strafanzeige der Antikorruptionsstelle gegen eine*n Bürger*in wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung und Betruges. Die Staatsanwaltschaft wurde dabei bereits auf die Beteiligung eines sog. Relocationservices hingewiesen.Das KVR und die Antikorruptionsstelle standen von Anfang an mit den Ermittlungsbehörden in einem engen Austausch und trieben die Ermittlungen in enger Abstimmung voran. Neue Erkenntnisse aus internen Ermittlungen wurden laufend den Ermittlungsbehörden weitergegeben und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Frage 5:
Laut Zeitungsberichten kam die entsprechende Anzeige, die nun zu Ermittlungen führt, vom Kreisverwaltungsreferat. Stimmt das? Und wenn ja, wann wurde die Anzeige erstattet?
Antwort:
Nachdem sich die Hinweise auf das Vorliegen eines Korruptionsverdachts mit Beteiligung eines Relocationservices erhärtet hatten, erfolgte seitens des Kreisverwaltungsreferates in Abstimmung mit der gesamtstädtischen Antikorruptionsstelle im Mai 2024 unverzüglich eine weitere Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
Frage 6:
Gegen wie viele städtische Mitarbeiter wird wegen des Verdachts der Korruption in Fällen der unrechtmäßigen Erteilung von Aufenthaltstiteln ermittelt?
Antwort:
Mit Blick auf das laufende Verfahren und zum Schutz der strafrechtlichen Ermittlungen können diesbzgl. keine Auskünfte erteilt werden.
Frage 7:
In wie vielen Fällen sind Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung von aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen aufgefallen? Und um welche Aufenthaltstitel handelt es sich dabei? Bitte Anzahl zum jeweiligen rechtlichen Bezug.
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Mittels welcher Verfahren wird seitens der Landeshauptstadt München sichergestellt, dass es zu keinen widerrechtlichen Erteilungen von Aufenthaltstiteln kommt?
Antwort:
Neben den stadtweit vorgegebenen Präventivmaßnahmen (wie z.B. die Bekanntgabe der Regelungen zur Annahmefähigkeit von Zuwendungen bzw. die Durchführung von Pflichtschulungen für Führungskräfte) hat das KVR zusätzlich speziell für die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) angepasste Maßnahmen entwickelt und etabliert. So werden bspw. insbesondere auch die Mitarbeitenden in speziellen Schulungen eigens für das Thema Korruption sensibilisiert.
Darüber hinaus überprüfen die Führungskräfte systematisch stichprobenartig die Qualität und Rechtmäßigkeit der Aufenthaltstitel.
Die Erteilung von Aufenthaltstiteln selbst erfolgt in verschiedenen Schritten durch verschiedene Organisationseinheiten, wodurch auch ein Mehr-Augen-Prinzip gewährleistet ist. Neben organisatorischen Vorgaben, wie eine Buchstabenzuständigkeit, erhalten die Mitarbeitenden nur die für ihre konkrete Tätigkeit erforderlichen IT-Zugriffsrechte.
Dienstanweisungen gewährleisten einen einheitlichen Vollzug, abweichende Sachbearbeitungen werden dadurch erschwert und unterliegen einem erhöhten Entdeckungsrisiko. Die Innenrevision führt flankierend im Benehmen mit dem Antikorruptionsbeauftragten Qualitätsprüfungen durch.
Als weitere Maßnahme ist bei der SZE der Bereich Dokumentenprüfung im Sachgebiet Kriminalitätsbekämpfung zu benennen. In diesem Bereich werden Ausweis- und Aufenthaltsdokumente von Antragsteller*innen auf ihre Echtheit geprüft.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.