Errungenschaften des Digitalrats München… oder doch nur ein vermeidbarer Kostenblock in schweren Haushaltszeiten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Hans Hammer und Winfried Kaum (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.1.2025
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Am 26.7.2023 hat der Stadtrat auf Antrag der IT-Referentin Dr. Laura Dornheim die Gründung des ‚Digitalrat München‘ beschlossen. Seine Zielsetzung und Aufgaben sollten nach dem Referentinnenantrag sein, dass er Ideen- und Impulsgeber für die Digitalisierung in München ist, Beratung zu einzelnen Fragestellungen aus der Digitalisierungsstrategie leistet, Kommunikationsbarrieren abbaut und den Informationsaustausch zur Digitalisierung zwischen Kommune und Stadtgesellschaft fördert. Das Büro der Referentin wurde auf eigenen Wunsch mit der Geschäftsführung und dem Vorsitz für den Digitalrat beauftragt. Am 24.7.2024 und damit fast genau ein Jahr nach seiner Gründung, wurde dem Stadtrat durch das IT-Referat die Digitalratssatzung zur Entscheidung vorgelegt. Bereits am 17.1.2024 wurden die Mitglieder in einer offiziellen Benennungsfeier im Alten Rathaussaal für den Digitalrat feierlich benannt. Bisher ist der Digitalrat im Jahre 2024 zu vier Sitzungen zusammengekommen. Zum heutigen Jahresjubiläum würden wir uns über ein Resümee der bisherigen Arbeit des Digitalrats freuen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Digitalrat hat seine Arbeit auf Basis des Beschlusses „Gründung des Digitalrats“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05063 vom 26. Juli 2023) am 20. Februar 2024 im Rahmen der ersten Sitzung aufgenommen.
Frage 1:
Welche seiner oben genannten Zielsetzungen und Aufgaben konnte der Digitalrat München – bitte einzeln aufgelistet nach Zielsetzung und Aufgabe – in der ersten Hälfte seiner zweijährigen Amtszeit erfolgreich umsetzen? Falls noch keine Zielsetzung oder Aufgabe erreicht wurde, ist eine erfolgreiche Umsetzung zum Ende der ersten Amtszeit noch realistisch?
Antwort:
Der Digitalrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 sowie zum Jahresauftakt am 21. Januar 2025 gemeinsam mit der IT-Referentin eine Bilanz zur Halbzeit gezogen.Der Digitalrat unterstützt München als Impulsgeber und Berater in der Digitalisierung. 2024 lag der Fokus auf der städtischen Digitalisierungsstrategie, wodurch in Sitzungen das Verständnis der Mitglieder*innen für Strategieentwicklung und -umsetzung vertieft wurde – sie wirken als Multiplikator*innen in ihren Netzwerken. In einem Workshop wurde das Prinzip der Nutzer*innenorientierung anhand alltäglicher Beispiele konkretisiert.
Mit der fünften Fortschreibung der Strategie im Januar 2025, die den Zyklus 2019-2025 abschließt, wurde das strategische Prinzip neu formuliert und eine Maßnahme ergänzt.
Für den kommenden Zyklus ist auch weiterhin eine intensive Einbindung des Digitalrats als wichtiger Impulsgeber vorgesehen.
Zusammenfassend leistet der Digitalrat mit seinen vielfältigen Perspektiven einen wertvollen Beitrag dazu, die in der Stadtverwaltung erarbeiteten Vorgehensweisen und Strategien im Kontext Digitalisierung zu überprüfen und um zusätzliche Aspekte zu erweitern und frühzeitig Rückmeldungen zu geben. Dies stellt sicher, dass die entwickelten Strategien und Dokumente aus verschiedenen Perspektiven nachvollziehbar sind und keine wichtigen Aspekte fehlen.
Frage 2:
Wurde die „Idee, die Digitalisierung in München durch Expertise aus der Münchner Stadtgesellschaft zu stärken“, nach Ansicht des Oberbürgermeisters und der Referentin erfolgreich umgesetzt?
Antwort:
Insgesamt kann nach der Halbzeit festgehalten werden, dass der Digitalrat ein wichtiges Gremium für die Verwaltung ist, die Wirkung der Digitalisierungsvorhaben zu reflektieren und ein Verständnis für die Anliegen verschiedener Interessen aus der Stadtgesellschaft (Stichwort: Vielfalt) zu entwickeln.
Für das Jahr 2025 wurden die Mitglieder des Digitalrats nochmal von der IT-Referentin bestärkt, weiterhin selbst relevante Themen zu initiieren.
Frage 3:
Wie viele Ideen, Impulse und Empfehlungen wurden bisher aus der Mitte des Digitalrats an den Stadtrat oder den IT-Ausschuss herangetragen? Falls keine Vorschläge vorgelegt wurden, benennen sie die Gründe hierfür.
Antwort:
Siehe hierzu Antwort auf Frage 1.
Beispielhaft illustrieren die folgenden weiteren Engagements wertvolle Einsätze des Digitalrats:
- Der Digitaltag im IT-Referat am 7. Juni 2024 wurde mit persönlicher Unterstützung einzelner Digitalratsmitglieder zum Thema KI und Civic Coding inhaltlich bereichert.
- Über das im Digitalrat vertretene Mitglied der TUM werden Synergien unterschiedlich gehoben, z.B.
- durch die Vorstellung der Stadtverwaltung bei den Studierenden als zukünftige Arbeitgeberin,
- über die Zusammenarbeit im Rahmen von innovativen Projektwochen wie die TUM-Challenge im Zeitraum Nov. 2024-Jan. 2025.
Aus deren Ergebnissen erfolgten konkrete Vorschläge für die Digitalisierungsstrategie im Handlungsfeld Digitale Teilhabe.
Frage 4:
Welche Kosten sind innerhalb des ersten Jahres für die Verwaltung durch die Geschäftsstelle und die Ehrenamtspauschalen der Mitglieder angefallen? Sind diese nach Ansicht des Oberbürgermeisters und der Referentin in der aktuellen Haushaltslage angesichts der bisherigen Ergebnisse gerechtfertigt?
Antwort:
Der Digitalrat ist ein vorbildlicher Beleg dafür, wie Demokratie gelebt wird: die Stadtgesellschaft bei der Gestaltung der Digitalisierung mitzunehmen, die Vielfalt widerzuspiegeln und die Zivilgesellschaft zu stärken.
Die Sitzungen des Digitalrats werden kostenneutral gestaltet, d.h. die Sitzungen finden in der Regel in den Räumlichkeiten des IT-Referats/der Stadtverwaltung statt. Die Mitglieder werden gemäß der Digitalratssatzung vom 24.7.2024 (siehe § 6 Abs. 2) entsprechend entschädigt:
„Die gekorenen Mitglieder des Digitalrats haben pro Kalenderquartal Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Viertels des in § 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommenssteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung geregelten Steuerfreibetrags, sofern das jeweilige Mitglied im betreffenden Quartal an mindestens einer Sitzung oder sonstigen Veranstaltung des Digitalrats teilgenommen hat.“
Frage 5:
Ist aktuell geplant, die Idee des Digitalrats München über den 17.1.2026 nach Ablauf der ersten Amtsperiode fortzuführen? Falls ja, welche Ergebnisse erhofft man sich auf Grundlage der bisherigen Leistungen?
Antwort:
Die Entscheidung, den Digitalrat als fest gewähltes Empfehlungsgremium für die Digitalisierung in München einzurichten, erging durch den Beschluss des Stadtrats am 28.7.2021 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05063).
Frage 6:
Im Zeichen der Transparenz und digitalen Teilhabe sollten die Sitzungen des Digitalrats der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Von den bisherigen vier Sitzungsterminen wurde jedoch nur das Protokoll der ersten Sitzung vom 20.2.2024 auf der Website des IT-Referates veröffentlicht. Wann werden die übrigen drei Protokolle veröffentlicht und wieso ist dies bisher nach teilweise über einem halben Jahr noch nicht geschehen?
Antwort:
Die Sitzungen des Digitalrats sind öffentlich (vgl. § 5 Abs. 6 der DR-Satzung). Alle Ergebnisprotokolle des Jahres 2024 sind bereits unter der folgenden URL https://muenchen.digital/projekte/digitale-teilhabe/digitalrat.html öffentlich für die Stadtgesellschaft einsehbar. Weitere Protokolle ab 2025 folgen nach Freigabe.