Beteiligung der Elternschaft in der Begleitgruppe
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.10.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Mit Ihrem Antrag vom 24.10.2024 baten Sie darum, „mindestens einen, möglichst zwei Vertreter aus der Elternschaft in die Begleitgruppe zur Münchner Kitaförderung zu berufen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zum o.g. Antrag Folgendes mit:
Der Stadtrat hat im Rahmen der Vollversammlung am 28.2.2024 die neue Münchner Kitaförderung beschlossen und das Referat für Bildung und Sport beauftragt, gemeinsam mit den Vertreter*innen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Fach-ARGE Kindertagesbetreuung und der Fraktionen eine regelmäßig tagende Begleitgruppe zum neuen Defizitausgleichssystem (Münchner Kitaförderung) zu bilden.
Ziel der Begleitgruppe ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Münchner Kitaförderung auf Grundlage einer wirkungsorientierten Evaluation und das Einbringen von Anforderungen.
Hierbei geht es im Kern einerseits um die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in der Münchner Kitaförderung.
Im Rahmen der ersten Begleitgruppensitzung am 18.10.2024 wurde die bereits im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmte Geschäftsordnung im Plenum vorgestellt und die Erweiterung der Begleitgruppe um Elternvertreter*innen besprochen. Es herrschte in der Sitzung große Einigkeit darüber, dass die Einbindung der Elternperspektive als sehr gewinnbringend betrachtet wird. Verwaltung und Träger wurden direkt in der Sitzung beauftragt, gemeinsam einen Vorschlag zur Einbindung von Elternvertreter*innen zu erarbeiten. Dieser Vorschlag wurde am 12.12.2024 in der Unterarbeitsgruppe zur Münchner Kitaförderung mit den Trägern weiter besprochen und anschließend der Begleitgruppe vorgelegt.
Um die Zusammensetzung der Begleitgruppe erweitern zu können, ist aus rechtlicher Sicht eine Stadtratsbefassung notwendig, da der Stadtrat die Mitglieder im Beschluss vom 28.2.2024 konkret benannt hat und es sich um eine Kommission im Sinne § 14 GeschO des Stadtrats handelt.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.