Der bayerische Ministerrat hat im Dezember 2024 beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge – dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge – mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens ab 1. April auf bewirtschafteten Parkplätzen im öffentlichen Raum in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen.
Die Stadt München nutzt bereits seit 2018 die Möglichkeit, im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes Pkw mit E-Kennzeichen bei den Parkgebühren zu privilegieren. Zur Anwendung kommt dabei bisher eine Parkgebührenbefreiung für die ersten zwei Stunden in bewirtschafteten Gebieten (in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr). Ab dem 1. April können Elektroautos dann bis zu drei Stunden kostenfrei parken, also eine Stunde länger als bisher. Die Berechtigten können wahlweise ihre Parkscheibe auslegen oder via Handyparken-App einen digitalen Parkschein beziehen. Die Handyparken-App eignet sich besonders, wenn länger als drei Stunden geparkt wird, da danach automatisch ein Parkticket „gezogen“ wird. Die Kostenbefreiung für Elektroautos gilt ausdrücklich nur auf öffentlichen Parkplätzen, die etwa am blauen „P“-Verkehrszeichen erkennbar sind. Eine weitere Kennzeichnung der Parkplätze für das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge wird es nicht geben. Nicht gültig ist die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge auf Privatparkplätzen, wie Parkhäuser oder auf Park-and-Ride-Anlagen. Auch die zulässige Höchstparkdauer für einzelne Parkplätze setzt die neue Regelung nicht außer Kraft. Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und gilt auch weiterhin für alle Fahrzeugarten. Weitere Informationen zu den Parkregeln in München gibt es unter muenchenunterwegs.de/information/parken