Zum morgigen 1. April wird in Bayern verpflichtend die zweite Leichenschau vor Kremierungen eingeführt. Damit darf ein Krematorium die Einäscherung eines Verstorbenen erst dann vornehmen, wenn eine zweite Leichenschau bestätigt hat, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod vorliegen.
Die Stadt München setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums um. Die zweite Leichenschau wird ausschließlich durch speziell autorisierte Fachärzte – in München durch den Ärztlichen Beweissicherungsdienst Süd – durchgeführt und erfolgt unmittelbar vor der Einäscherung. Sie muss verpflichtend im Krematorium durchgeführt werden und ergänzt die erste Leichenschau, die in der Regel durch Haus- oder Notärzte am Fundort eines Verstorbenen erfolgt. Bei einer Erdbestattung ohne vorherige Einäscherung, in der Regel eine Sargbestattung, ist eine zweite Leichenschau nicht vorgeschrieben.