MIP nach Maßnahmenart auswerten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.6.2024
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Zunächst darf ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtkämmerei wird gebeten, das aktuelle Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) nach Maßnahmenart auszuwerten (Spalte 4, Substanzerhaltung, Eigenwirtschaftliche Maßnahme, gesetzliche bzw. herkömmliche Verpflichtung, Unabdingbare Folgeinvestition, Ohne Verpflichtung) und aggregiert nach Maßnahmenart darzustellen (Gesamtkosten, Finanzierung bis 2022, Summe 2023-2027, Einzeljahre 2023-2027, 2028, Rest 2029 ff., künftige jährliche Folgekosten). Zusätzlich sind je Maßnahmenart die fünf Maßnahmen mit den höchsten Gesamtkosten anzugeben. Begründung:
Der städtische Haushalt ist unter Druck, daher müssen mögliche Einsparpotentiale konsequent genutzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Haushalts ist das Mehrjahresinvestitionsprogramm. Um die möglichen Einsparpotentiale belastbar abschätzen zu können ist meiner/unserer Ansicht nach eine zusätzliche Darstellung des MIP notwendig.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nachstehende Planwerte für Auszahlungen wurden auf Grundlage des der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung vorzulegenden Mehrjahresinvestitionsprogramms 2024 – 2028 ausgewertet. Darin sind bereits alle Beschlüsse der Vollversammlung vom 18.12.2024 umgesetzt. Um Ihnen einen aktuellen Sachstand darzustellen, haben wir bei der Beantwortung Ihrer Anfrage die neuesten Zahlen verwendet.

Bei den Fortsetzungsmaßnahmen handelt es sich in der Regel um Maßnahmen, die bereits eine Ausführungsgenehmigung haben. Zu diesem Zeitpunkt werden aufgrund systemtechnischer Anforderungen in SAP die Maßnahmen aus den einzelnen Maßnahmearten in die Kategorie Fortsetzungsmaßnahme eingestuft. Die Investitionsobjekte wurden je einer Kategorie zugeordnet und es wurden keine Mehrfachzuordnungen vorgenommen. Dies wäre jedoch inhaltlich möglich, z.B. handelt es sich bei der Maßnahme „Neufreimann Süd, Neubau Grundschule und Gymnasium“ zugleich um eine gesetzliche Verpflichtung sowie um eine Fortsetzungsmaßnahme.
Für die Einzeldarstellung der Maßnahmen mit den höchsten Gesamtkosten je Kategorie wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen nach den Gesamtauszahlungen (nicht nach dem städtischen Anteil) sortiert sind.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8480615#ergebnisse