Schüler*innen digital ausstatten: Schulen in die Tablet-Zukunft führen und wissenschaftlich begleiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nikolaus Gradl, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Nimet Gökmenoglu, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 26.6.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 26.6.2023 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, Schüler*innen mit personenbezogenen Endgeräten bzw. Tablets im Rahmen eines Pilotprojekts auszustatten und dieses entsprechend wissenschaftlich zu begleiten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport hatte sich bereits vor der Ausstattungsoffensive des Freistaats im Rahmen des Förderprogramms Digitale Schule der Zukunft gemäß dem vorliegenden Antrag zum Ziel gesetzt, auch soziale, personelle, schulorganisatorische und medienpädagogische Aspekte im Rahmen einer Evaluation systematisch zu erfassen und auszuwerten. Zu diesem Zweck wurden – finanziert durch städtische Gelder – im aktuellen Schuljahr 2024/25 einzelne Schulklassen an zehn städtischen (acht allgemeinbildende und zwei berufliche) und zwölf staatlichen Schulen (drei Grundschulen, vier Mittelschulen, zwei Förderzentren und drei Gymnasien) mit persönlichen Endgeräten ausgestattet. Die Stabsstelle Medienpädagogische Steuerung (MPS) und das IT-Bedarfsmanagement begleiten diese Schulen eng und arbeiten an einer gemeinsamen Evaluation.
Zur wissenschaftlichen Begleitung ist das Referat für Bildung und Sport mit ausgewählten städtischen Münchner Schulen Teil des Forschungsvorhabens KoKon (vgl. https://kokon.digital/). Teilnehmende Schulen erhaltenin dem Projekt Unterstützung darin, sich im Rahmen der Schulentwicklung kontinuierlich auf den Weg zu einer Kultur der Digitalität hin zu entwickeln. Die Bildungseinrichtungen werden in den Dimensionen Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung mittels Onlineinstrumenten und Interviews nach wissenschaftlichen Standards befragt und mit passgenauen Fortbildungsmodulen und Unterstützungsangeboten gefördert.
Mit der Initiative „Digitale Schule der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) (vgl. https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft) ist ein landesweites Förderprogramm für die Ausstattung von Schüler*innen mit persönlichen Endgeräten gestartet. Im Schuljahr 2024/25 adressiert das Förderprogramm ausschließlich staatliche Schulen, ab dem Schuljahr 2025/26 auch weiterführende, städtische Schulen. Letztere können mit (einmalig, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderrichtlinie) bis zu vier Jahrgangsstufen am Förderprogramm teilnehmen.
Das Förderprogramm sieht nach Angaben des Ministeriums wie folgt aus: „Die mobilen Endgeräte werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler*innen als nicht lernmittelfreie Lernmittel erworben und befinden sich in deren Eigentum. Bei der Finanzierung werden sie mit einem staatlichen Zuschuss i.H.v. 350 Euro pro Gerät unterstützt. Die geförderten Geräte sind dem Zuwendungszweck entsprechend für das schulische Lernen und Arbeiten zu verwenden, können aber auch für private Zwecke genutzt werden.“ (vgl. https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/allgemein, abgerufen am 17.2.2025).
Das Referat für Bildung und Sport begrüßt den Einsatz persönlicher Endgeräte, da diese einen zeit- und ortsunabhängigen Zugang zu Bildungsinhalten gewähren, die Organisation und Verwaltungsabläufe im Schulalltag effektivieren und zeitgemäße didaktische Szenarien, wie kollaboratives Lernen und selbstorganisierte Lernformen, ermöglichen. Insgesamt sieht das Referat für Bildung und Sport in der 1:1 Ausstattung mit personalisierten Endgeräten das Potenzial den Unterricht zu modernisieren und unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf ein Lernen, Leben und Arbeiten in einer digital geprägten Zukunft vorzubereiten.
In München nehmen im aktuellen Schuljahr 34 staatliche Schulen an dem Förderprogramm teil, darunter 16 Gymnasien, zwei Realschulen und 15 Mittelschulen. Für diese Schulen hat das IT-Referat gemeinsam mit der LHM Services GmbH die technischen Fördervoraussetzungen geprüft und stellt diese gegebenenfalls sicher; darüber hinaus werden im Rahmen vonQualitätschecks Erfahrungen an den Schulen vor Ort gesammelt. Für den Aufbau von Leihgerätepools an Grund- und Förderschulen wird die entsprechende Förderrichtlinie derzeit durch das StMUK vorbereitet und die Schulen sowie die kommunalen Spitzenverbände zu gegebener Zeit informiert.
Da die oberste Zielsetzung des Referats für Bildung und Sport die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ist, wird ein besonderes Augenmerk auf die etwaige Benachteiligung von Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien liegen. Sollte hier ein Unterstützungsbedarf festgestellt werden, sind unmittelbar Maßnahmen und Lösungen (ggf. auch in Zusammenarbeit mit anderen Referaten, wie dem Sozialreferat oder auch dem StMUK) zu erarbeiten.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.