Diakoniewerk-Schließung: Wo erfolgt in München künftig die stationäre geriatrische Rehabilitation?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 2.12.2024
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Mit Ihrem Antrag wird die Stadtverwaltung gebeten, dem Stadtrat darzustellen, wo in München nach der angekündigten Schließung des Diakoniewerks in der Maxvorstadt künftig die dort wegfallenden 42 Plätze der Klinik für stationäre geriatrische Rehabilitation angeboten werden.
Ergänzend bitten Sie um eine Darstellung, welche Plätze für stationäre geriatrische Rehabilitation in der München Klinik gGmbH und/oder in der MÜNCHENSTIFT GmbH bestehen oder eingerichtet werden können sowie wie viele Plätze für stationäre geriatrische Rehabilitation der Krankenhausbedarfsplan des Freistaates Bayern wo in München vorsehe.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 2.12.2024 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der München Klinik gGmbH und der MÜNCHENSTIFT GmbH als Brief zu beantworten und teile Ihnen Folgendes mit:
Von der stationären geriatrischen Rehabilitation, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, abzugrenzen ist die geriatrische Frührehabilitation, die Teil der akutgeriatrischen stationären Behandlung ist. In Bayern hat der Bayerische Krankenhausplanungsausschuss am 23. November 2009 das Fachpro-
gramm Akutgeriatrie verabschiedet. Ziel des Fachprogramms Akutgeriatrie ist es, durch eine geriatrische Behandlung im Krankenhaus die medizinische Versorgung älterer Menschen zu verbessern, um eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit der Lebensführung der Patient*innen zu erhalten bzw. wiederherzustellen und somit auch Pflegebedürftigkeit und Einweisungen in vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen zu vermeiden. Der Krankenhausplan des Freistaates Bayern (Stand 1.1.2024) sieht im Fachprogramm Akutgeriatrie mindestens 200 Betten in München vor. Nur ein Teil der Patient*innen benötigt nach einer akutgeriatrischen Krankenhausbehandlung anschließend noch eine stationäre geriatrische Rehabilitation.
Betten für die stationäre geriatrische Rehabilitation hingegen werden im Krankenhausplan des Freistaates Bayern nicht ausgewiesen. Sie sind ebenfalls nicht Gegenstand des Fachprogramms Akutgeriatrie. Das Angebot wird durch Versorgungsverträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen mit den Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V bestimmt. In München haben auf dieser Grundlage nur zwei Kliniken entsprechende stationäre geriatrische Rehabilitation angeboten. Dazu zählte bis zum 31.1.2025 mit 42 Betten das Diakoniewerk München Maxvorstadt. Das Rotkreuzklinikum verfügt über 20 Betten für die stationäre geriatrische Rehabilitation. Darüber hinaus besteht im Münchner Umland ein Angebot von derzeit rund 200 weiteren Betten.
Mit der Schließung der stationären geriatrischen Rehabilitation des Diakoniewerks Maxvorstadt zum 31.1.2025 fällt ein erheblicher Teil dieser bisherigen Kapazitäten im Münchner Stadtgebiet weg. Es ist daher zu erwarten, dass künftig vermehrt Behandlungskapazitäten im Umland in Anspruch genommen werden.
Das Gesundheitsreferat beobachtet die Situation der geriatrischen Versorgung sowohl für die Akutgeriatrie als auch die stationäre geriatrische Rehabilitation fortlaufend im Rahmen der regelmäßigen Versorgungsanalysen. Zur Verbesserung der Versorgungssituation sieht das Gesundheitsreferat eine Vergrößerung des Angebots an Behandlungskapazitäten in München für beide Bereiche als wünschenswert an, zumal die vorhandenen Kapazitäten im Umland auch von dortigen Akutkrankenhäusern genutzt werden. Aus Sicht des Gesundheitsreferats sollte es Ziel sein, den Versorgungsbedarf der Münchner Bürger*innen auch im Sinne einer wohnortnahen Versorgung mit Kapazitäten im Stadtgebiet abzudecken. Ergänzend kann der Ausbau alternativer Versorgungsformen, beispielsweise der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) oder von Plätzen in geriatrischen Tageskliniken für geeignete Patient*innen eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Konkrete Handlungsoptionen für das GSR bestehen hier jedoch nicht. Letztendlich liegt die Zuständigkeit hierfür bei den genannten Vertragsparteien bzw. dem Freistaat Bayern hinsichtlich der Krankenhausplanung.
Die Situation bei der München Klinik gGmbH und der MÜNCHENSTIFT GmbH stellt sich wie folgt dar:
Derzeit nehmen mit Bogenhausen, Schwabing und Neuperlach drei Standorte der München Klinik gGmbH am Fachprogramm Akutgeriatrie teil. Die München Klinik gGmbH ist bezüglich eines Kapazitätsaufbaus in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), um den Bedarf an stationär geriatrischer Versorgung in München nachhaltig zu decken. Das Zielbild 20++ der München Klinik gGmbH sieht den Ausbau der Standorte Schwabing undNeuperlach zu geriatrischen Kompetenzzentren vor. Die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Planungen begleitet das Gesundheitsreferat fachlich. Darüber hinaus verfüge die München Klinik gGmbH nach eigener Aussage als stationärer Akutversorger derzeit über keine Zulassung im Bereich der Rehabilitation und erbringe dort keine Leistungen, auch nicht in der stationären geriatrischen Rehabilitation. Eine Ausweitung auf weitere Leistungsbereiche sei nicht geplant.
In den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH bestehen derzeit keine Betten für die stationäre geriatrische Rehabilitation. Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist gemäß ihrem Gesellschaftszweck eine Einrichtung zur Förderung der Altenhilfe im Sinne des § 71 SGB XII. Die stationäre geriatrische Rehabilitation fällt unter § 107 Abs. 2 und § 111 SGB V. Für eine entsprechende Zulassung, über welche die MÜNCHENSTIFT GmbH nicht verfügt, sind definierte Anforderungen erforderlich, beispielsweise eine kontinuierliche ärztliche Anwesenheit sowie ein therapeutisches Team bestehend aus Ärzt*innen, Pflegekräften, Physio-, Sport- und Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Masseur*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Ernährungsberater*innen. Diese könne die MÜNCHENSTIFT GmbH nach eigener Aussage nicht erfüllen. Daher können dort auch künftig keine Betten für die stationäre geriatrische Rehabilitation eingerichtet werden.
Der Stadtrat hatte in der Vollversammlung vom 19.11.2020 die Masterplanung zum Klinikareal Harlaching zur Kenntnis genommen und der Umsetzung der einzelnen Entwicklungsstufen zugestimmt. Im Masterplan wurde u.a. vorgeschlagen, auf voraussichtlich ab 2028 freiwerdenden Flächen am Klinikstandort der München Klinik Harlaching an der Seybothstraße eine (geriatrische) Rehabilitationseinrichtung zu situieren (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01652: „Masterplan für den Standort Klinikum Harlaching“). Im Rahmen der Diskussion und Beschlussfassung zum Zielbild MüK 20++ hat der Stadtrat in der Vollversammlung vom 24.7.2024 die München Klinik gGmbH nunmehr beauftragt, die aus dem Zielbild „MüK 20++“ resultierenden zusätzlich benötigten Kapazitäten am Standort Harlaching zu quantifizieren, mit der bestehenden Masterplanung für den Standort Harlaching abzugleichen und bei möglichen Abweichungen zur derzeitigen Beschlusslage den Stadtrat zu befassen. (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 13436 „München Klinik gGmbH (MüK) -Zielbild „MüK 20++ und Medizinkonzept“, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.7.2024).
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.