Lehrerparkplätze für Sportnutzung öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.12.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 15.12.2023 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zu Ihrem Antrag vom 15.12.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Parkraummanagement an Sportanlagen ist ein immer wiederkehrendes Thema, dass das Referat für Bildung und Sport im Rahmen der von ihm verwalteten Sportanlagen beschäftigt. Um der Parkplatzsituation in der Umgebung der Schulsportanlagen Rechnung zu tragen, werden bei Neubauten die oberirdischen Stellplätze sowie die Tiefgaragen so geplant, dass sie auch von den Vereinen, gerade an den Wochenenden, genutzt werden können.
An älteren Standorten, an denen die Mitnutzung der Parkplätze für Lehrkräfte noch nicht bei der Planung berücksichtigt wurde, stellt die Bereitstellung eine Individuallösung dar. Dort bedarf es einer Einzelfallbetrachtung. Diese ist stets abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Insbesondere die Vermeidung von Dauerparkern und die Vermeidung eines Zugangs zum Schulgebäude ist dabei zu berücksichtigen.
An vielen Standorten werden Parkplätze für Lehrkräfte bereits jetzt für die außerschulische Nutzung zur Verfügung gestellt. An Standorten, wo eine Nutzung noch nicht möglich ist, prüft das Referat für Bildung und Sport fortlaufend die Ermöglichung bis hin zur Durchführung von kleinen baulichen Änderungen.