Antwort vom Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 29.7.2024 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Dem Vernehmen nach werden Leistungen Gebundener Ganztag an städtischen Schulen im Rhythmus von zwei Jahren ausgeschrieben. Im Amtsblatt Nr. 17 ist die Kooperative Ganztagsbildung an der staatlichen Grundschule Weilerstraße ausgeschrieben, ‚die Überlassung erfolgt auf unbestimmt Zeit‘. Wir bitten um die Beantwortung der Frage, welche Leistungen im schulischen Ganztag, in der Kindertagesbetreuung dauerhaft und welche befristet vergeben werden“.
Zu der von Ihnen gestellten Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage:
Welche Leistungen im schulischen Ganztag, in der Kindertagesbetreuung dauerhaft und welche befristet vergeben werden?
Antwort:
1. Städtische allgemeinbildende Schulen
An den städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art werden die Leistungen der ganztägigen Bildung in einem Rhythmus von ein bis zwei Jahren ausgeschrieben. Es handelt sich um diverse Angebote wie beispielsweise Nähen, Percussion, Musical, kreatives Malen und Zeichnen, Kompetenzbildung, Hausaufgaben etc. von verschiedenen Kooperationspartner*innen. Im Bereich der städtischen Gymnasien werden die Leistungen der ganztägigen Bildung in einem Rhythmus von einem Jahr ausgeschrieben. Es handelt sich um Leistungen in Form von Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und kreativen und sportlichen Angeboten. Im Sinne einer verstärkten individuellen Förderung mit ganzheitlichem Bildungsanspruch wird interdisziplinär agiert und deshalb sind Kompetenzen und Methoden externen Fachpersonals in den schulischen Alltag zu integrieren. Im Zuge dessen schreibt die Vergabestelle 10 für die Landeshauptstadt München als Auftraggeberin Bildungsleistungen im Rahmen des Ganztagsangebots aus. Es handelt sich um ein Angebot, welches auf die jeweiligen Bedarfe der Schulen individuell angepasst ist. Die verschiedenen Bildungsakteur*innen haben ihre eigenen Lernkulturen geschaffen, die für schulisches Lernen eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Durch die Öffnung nach Außen vergrößert sich der Erfahrungshorizont, aus dem die Schulen für ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag schöpfen können. Damit wird Schulen die Möglichkeit eröffnet, entsprechend ihrem pädagogischen Konzept die für Ganztag vorgesehenen Lehrerjahreswochenstunden teilweise zu kapitalisieren und finanzielle Mittel für den Einsatz externer Kooperationspartner*innen oder sonstiger pädagogischer Fachkräfte zur Durchführung der Ganztagsangebote bei ihrer zuständigen Fachabteilung zu beantragen. Die Anzahl der Ganztagsklassen variiert an den meisten Schulen jährlich, damit einhergehend variieren die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, um externe Bildungs- und Betreuungsleistungen einkaufen zu können. Daher ist eine längerfristige Vergabe an Leistungen nicht möglich
2. Kooperative Ganztagsbildung an staatlichen Grundschulen
Die Kooperative Ganztagsbildung (KoGa) ist ein Modell, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG) ermöglicht. Ziel ist es, Bildung und Betreuung nahtlos zu verzahnen, um Kindern ein ganzheitliches und auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot zu bieten. Dabei übernehmen sowohl kommunale als auch staatliche Akteur*innen gemeinsam Verantwortung.
Das Modell wird sowohl unter kommunaler als auch unter freier Trägerschaft umgesetzt. Bei einer Trägerschaft durch freie Träger erfolgt die Auswahl der Kooperationspartner*innen für die Kinder- und Jugendhilfe über ein strukturiertes Trägerauswahlverfahren. Die Zusammenarbeit wird vertraglich über einen Überlassungsvertrag geregelt, der mit Kündigungsfristen beidseitig beendet werden kann. Langfristige und verlässliche Kooperationen sind dabei das erklärte Ziel, um eine stabile und qualitativ hochwertige Ganztagsbildung sicherzustellen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.