Städtische Windkraftinitiative
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl, Alexander Reissl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.7.2022
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit o.g. Antrag werden die Stadtwerke gebeten, zusammen mit dem
Landwirtschaftlichen Betrieb und dem Forstwirtschaftlichen Betrieb auf Betriebsflächen außerhalb des Stadtgebietes Standorte für Windkraftanlagen zu identifizieren. Dies gilt auch für Flächen der Stadtwerke.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Ich bedauere, die nach § 60 Abs. 2 GeschO des Stadtrats vorgegebene Frist von 6 Monaten überschritten zu haben. Grund hierfür ist, dass sich zum Zeitpunkt der Antragstellung abzeichnete, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau von Windenergieanlagen ändern und dies Auswirkung hinsichtlich geeigneter Standorte hat. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Mit Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) am 1.6.2023 wurden die Regionalen Planungsverbände in Bayern dazu verpflichtet, im Rahmen regionsweiter Steuerungskonzepte Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen von mindestens 1,8% der Regionsfläche festzulegen. Vor diesem Hintergrund haben die Stadtwerke München, der Landwirtschaftliche Betrieb und der Forstwirtschaftliche Betrieb untersucht, welche innerstädtischen und ausmärkischen Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt München oder im Eigentum ihrer verwalteter Stiftungen zzgl. der Forstflächen im Münchner Süden möglicherweise für den Ausbau von Windenergieanlagen geeignet sind. Zudem hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Analyse innerstädtischer Potenzialflächen für Windenergieanlagen aus dem Jahr 2014 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 07115) auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hin angepasst und entsprechend fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden in die Stellungnahme der Landeshauptstadt München an den Regionalen Planungsverband München im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans München einfließen.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung begleitet den laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplans München und ist aktuell im Rahmen des formellen Anhörungsverfahrens beteiligt. Mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15986 vom 12.3.2025/26.3.2025 informiert das Referat für Stadtplanung und Bauordnung über potentiell für eine Ausweisung als Vorranggebiet bzw. grundsätzlich für Windkraftanlagen geeignete Flächen inner- und außerhalb des Stadtgebietes sowie den Stand der diesbezüglichen interkommunalen Abstimmungen. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu den Flächen der Stadtwerke München, der Stadtgüter München sowie zum Perlacher und Grünwalder Forst (Kapitel I.4.2) darf ich Sie verweisen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.