Grundwassersituation am Nord-West-Sammler, Untermühle
Anfrage Stadträte Leo Agerer, Delija Balidemaj, Alexander Reissl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.2.2025
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 5.2.2025 zum Thema Grundwassersituation am Nord-West-Sammler führen Sie Folgendes aus:
„Seit vielen Jahren beklagen Hauseigentümer in der Untermühle, Feld- moching, hohe Grundwasserstände im Bereich der Grashofstraße, südlich der A 99, südlich des Nord-West-Sammlers. Der Nord-West-Sammler ändert in dem Bereich die Richtung nach Osten und liegt somit quer zur Grundwasserströmung. In der wasserrechtlichen Genehmigung des Nord-West-Sammlers ist ein Überstau von 18cm erlaubt.
In der Beschlussvorlage „Umgang mit hohen Grundwasserständen“ (Sitzungsvorlage Nr.20-26/V 15511) ist die Rede davon, dass eine Überschreitung der dokumentierten Höchststände des Grundwassers aus dem Jahr 1940 in allen in der Vorlage behandelten Fällen nicht festgestellt werden kann. Im Bereich des Anwesens Grashofstraße 103 ist der HW 1940 486,9m über Normalnull.Seit vielen Jahren befinden sich die betroffenen Anwohner in Rechtsauseinandersetzungen (Allgemeine sowie Verwaltungsgerichtsbarkeit) mit der Münchner Stadtentwässerung (MSE).“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie wird der erlaubte Überstau ermittelt?
Antwort MSE:
Im Fall des Nordwestsammlers wird im Wasserrechtsbescheid kein genau definierter maximaler „Überstau“ festgelegt. Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wurde der rechnerische Aufstau ermittelt, der sich während eines 100-jährigen Hochwassers größenordnungsmäßig ausbilden wird.
Frage 2:
Wie weit sind die Messstellen KP 1412 und KP 1119 voneinander entfernt? Welches Gefälle des Bodens sowie des Grundwassers ist zwischen diesen beiden Messstellen vorhanden?
Antwort MSE:
Die beiden Messstellen sind ca. 12 Meter voneinander entfernt. Über das Gefälle des Bodens ist der MSE nichts bekannt. Das Gefälle des Grundwassers sowie die Fließrichtung sind abhängig von den jeweiligen Grundwasserständen. Es wird von einem Gefälle zwischen 2,8 und 4,0 Promille ausgegangen.
Frage 3:
Welche Pegelstände werden durch diese beiden Messstellen festgestellt?
Antwort MSE:
Wie bereits mitgeteilt, liegen der LHM keine aktuellen Messwerte dieser Messstellen vor. Diese sind auch nach Einschätzung des WWA nicht mehr messbar.
Frage 4:
Unmittelbar neben diesen beiden Messstellen, die jeweils auf privatem Grund stehen, wurden am 27.1.2025 Grundwasserstände von südlich 1,9m unter Geländeoberkante sowie nördlich 2,83m unter Geländeoberkante festgestellt. Passt das zu den erlaubten Werten des wasserrechtlichen Genehmigungsbescheids?
Antwort MSE:
Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 erklärt, gibt es für den betreffenden Abschnitt keine erlaubten Werte, sondern Berechnungen für den rechnerischen Aufstau während eines Höchstgrundwasserstandes. Die gemessenen Werte können daher nicht verglichen werden.
Frage 5:
Wurde der Nord-West-Sammler in dem genannten Abschnitt unmittelbar östlich der Grashofstraße bis zum Eishüttenweg gebaut entsprechend dem geplanten Profil, insbesondere Höhe und Abstand zur Geländeoberkante?
Antwort MSE:
Diese Frage ist Gegenstand der Beweissicherung vor dem OLG und wird damit im Rahmen eines zu erhebenden Sachverständigengutachtens ermittelt.
Frage 6:
Welche Werte des dokumentierten höchsten Grundwasserstandes HW 1940 in der näheren Umgebung dieses Abschnittes des Nord-West-Samm- lers sind verfügbar? Wie sind diese?
Antwort Referat für Klima- und Umweltschutz:
Für die gesamte Siedlung Untermühle liegt der HW1940-Grundwasserstand bei einer Höhenkote von etwa 489m ü. NHN im Süden und 486,5m ü. NHN im Norden. Für die Berechnung des Bemessungsgrundwasserstandes kommt noch ein Sicherheitszuschlag von 30cm hinzu. Der Sicherheitszuschlag ist nötig, da in den 1940er Jahren nur sehr wenige Grundwassermessstellen existierten und die Interpolation der Grundwasserstände über größere Strecken erfolgt ist. Für das Anwesen in der Grashofstraße 103 liegt der HW1940-Wasserstand bei 487,20m ü. NHN und der Bemessungswasserstand somit bei 487,50 m NHN.Höchststände stellen das HW1940 Ereignis sowie die Wasserstände der Jahre 1999-2002, 2010, 2013, 2021 und 2023/2024 dar. Die Messungen vom 8. August 2010 zeigen für einige Messstellen die höchsten Werte der gesamten Messreihe. Dabei wurden im Bereich der Grashofstraße und Eishüttenweg teilweise die HW1940-Werte überschritten. Die Überschreitung liegt aber noch im Bereich des Sicherheitszuschlags für den HW1940-Wert von 30cm. Bei einem Hochwasserereignis (z.B. HW1940 oder August 2010) kann der Grundwasserspiegel in einigen Bereichen der Untermühle auf unter 1m u. GOK (Geländeoberkante) ansteigen. Südwestlich der Untermühle im Bereich der Heppstraße wurden sogar Flurabstände unter 0,5m u. GOK gemessen.
Frage 7:
Warum sind die Messwerte der Messstellen der MSE aktuell für die interessierte Öffentlichkeit nicht einsehbar?
Antwort MSE:
Wie bereits mitgeteilt, gibt es umfassende Möglichkeiten, die Messwerte der MSE einzusehen. Es werden stundenaktuelle Live-Daten online von 3 Messstellen im betroffenen Gebiet dargestellt. Unabhängig davon können weitere Werte nach geltenden gesetzlichen Bedingungen jederzeit beim RKU abgefragt werden.
Frage 8:
Welche weiteren Messstellen betreibt die Stadt, Referat für Klima- und Umweltschutz?
Antwort Referat für Klima- und Umweltschutz:
Im 14-tägigen Rhythmus werden vom Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) im Bereich der Untermühle an ausgewählten Messstellen der Grundwasserstand per Lichtlot gemessen. Dies sind die KP 564 am Eishüttenweg, die KPA1431 an der Grashofstraße, die KP1635 am Krautackerweg sowie die KP1262 und KP1265 in der Heppstraße. Weitere Messungen gibt es noch in der Schwarzhölzlstraße an den Messstellen KPA 139 und KP1653.