Versorgungssicherheit und Klimaschutz beschleunigen II – Vorbereitungen für den Windkraftausbau
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Bernd Schreyer, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Simone Burger, Anne Hübner, Christian Köning, Dr. Julia Schmitt-Thiel (SPD/Volt-Fraktion) vom 15.3.2022
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit o.g. Antrag sollen die Stadtwerke beauftragt werden, neue Windkraftanlagen in München und der Region zu prüfen. Ziel ist eine Vervielfachung der installierten Windkraftleistung. Mit einem besonderen Fokus sollen Windkraftanlagen in den Kiesvorranggebieten im Forst Kasten und „Am Moosgrund“ untersucht werden. Die bayernweit aktuell gültige „10-H“-Abstandsregel für Windkraftanlagen soll bei den Prüfungen nicht als Ausschlusskriterium betrachtet werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ich bedauere, die nach § 60 Abs. 2 GeschO des Stadtrats vorgegebene Frist von 6 Monaten überschritten zu haben. Grund hierfür ist, dass sich zum Zeitpunkt der Antragstellung abzeichnete, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau von Windenergieanlagen ändern und dies Auswirkung hinsichtlich geeigneter Standorte hat. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Mit Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) am 1.6.2023 wurden die Regionalen Planungsverbände in Bayern dazu verpflichtet, im Rahmen regionsweiter Steuerungskonzepte Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen von mindestens 1,8% der Regionsfläche festzulegen. Vor diesem Hintergrund haben die Stadtwerke München geprüft, welche innerstädtischen und ausmärkischen Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt München oder im Eigentum von ihren verwalteten Stiftungen zzgl. der Forstflächen im Münchner Süden möglicherweise für den Ausbau von Windenergieanlagen geeignet sind. Zudem hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Analyse innerstädtischer Potenzialflächen für Windenergieanlagen aus dem Jahr 2014 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 07115) auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hin angepasst und entsprechend fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden in die Stellungnahme der Landehauptstadt München an den Regionalen Planungsverband München im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans München einfließen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung begleitet den laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplans München und ist aktuell im Rahmen des formellen Anhörungsverfahrens beteiligt. Mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15986 vom 12.3.2025/26.3.2025 informiert das Referat für Stadtplanung und Bauordnung über potentiell für eine Ausweisung als Vorranggebiet bzw. grundsätzlich für Windkraftanlagen geeignete Flächen inner- und außerhalb des Stadtgebietes sowie den Stand der diesbezüglichen interkommunalen Abstimmungen. In dieser Sitzungsvorlage wird auch die Eignung des Kiesvorranggebietes im Forst Kasten und des Kiesvorbehaltsgebietes im Moosgrund (Potenzialfläche Münchner Nordosten) dargelegt. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage darf ich Sie verweisen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.