Potenziale der Windkraft im Münchner Umland heben!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Ursula Harper, Anna Hanusch, Gunda Krauss, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 27.5.2024
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit o.g. Antrag wird die Landeshauptstadt München gebeten, sich für den Windkraftausbau im Münchner Umland einsetzen und diesen auch im Süden Münchens vorantreiben.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Ich bedauere, die nach § 60 Abs. 2 GeschO des Stadtrats vorgegebene Frist von 6 Monaten überschritten zu haben. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Analysen von Potentialflächen für Windenergieanlagen angepasst wurden.
Mit Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) am 1.6.2023 wurden die Regionalen Planungsverbände in Bayern dazu verpflichtet, im Rahmen regionsweiter Steuerungskonzepte Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen von mindestens 1,8% der Regionsfläche festzulegen. Vor diesem Hintergrund haben die Stadtwerke München geprüft, welche innerstädtischen und ausmärkischen Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt München oder im Eigentum ihrer verwalteten Stiftungen zzgl. der Forstflächen im Münchner Süden möglicherweise für den Ausbau von Windenergieanlagen geeignet sind. Zudem hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Analyse innerstädtischer Potenzialflächen für Windenergieanlagen aus dem Jahr 2014 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 07115) auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hin angepasst und entsprechend fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden in die Stellungnahme der Landeshauptstadt München an den Regionalen Planungsverband München im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans München einfließen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung begleitet den laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplans München und ist aktuell im Rahmen des formellen Anhörungsverfahrens beteiligt. Mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15986 vom 12.3.2025/26.3.2025 informiert das Referatfür Stadtplanung und Bauordnung über potentiell für eine Ausweisung als Vorranggebiet bzw. grundsätzlich für Windkraftanlagen geeignete Flächen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes sowie den Stand der diesbezüglichen interkommunalen Abstimmungen. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu außerstädtischem Grundbesitz bzw. zur interkommunalen Zusammenarbeit darf ich Sie verweisen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.