Reallabore für Start-ups in der Stadt einrichten
Antrag Stadträte Hans Hammer und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.7.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem Antrag fordern Sie den Oberbürgermeister auf, sich an die Landes- und Bundesebene zu wenden, um einheitliche Genehmigungsverfahren mit klaren Kompetenzzuschreibungen für autonom agierende Systeme zu erwirken sowie darauf hinzuarbeiten, dass erfolgreiche Erprobungen im öffentlichen Raum nicht die Voraussetzung für die Genehmigungen von Pilotprojekten darstellen.
Zudem fordern Sie die Einrichtung abgegrenzter Reallabore, z.B. in Teilbereichen der Fußgängerzone, um dort beispielsweise im Rahmen von Pilotprojekten autonom fahrende Lieferroboter testen zu können.
Zu Ihrem Antrag vom 25.7.2024 teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Das Mobilitätsreferat hat sich im Rahmen der Arbeiten zur Roadmap Urbane Logistik, die Mitte 2025 dem Stadtrat vorgestellt werden soll, bereits mit dem Einsatz insbesondere von Lieferrobotern und mobilen Paketboxen (Smart Lockern) als Mittel zur flächeneffizienten Dekarbonisierung der letzten Meile im Lieferverkehr auseinandergesetzt. Zudem verfolgt das Mobilitätsreferat mit großem Interesse die Entwicklungen im Bereich autonomer Systeme sowie des entsprechenden Rechtsrahmens zur Erprobung und Implementierung dieser in Reallaboren. Ein Pilotversuch für den Einsatz automatisierter Anwendungen in Form eines Reallabors wäre insbesondere in Hinsicht auf die Akzeptanz der Bürger*innen relevant und wichtig. Das Mobilitätsreferat unterstützt grundsätzlich die Einrichtung von Reallaboren im Stadtgebiet zur Erprobung von autonom agierenden Systemen. Hierzu wird auch der im Bundeskabinett am 13.11.2024 beschlossene Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz) beobachtet. Am 4.12.2024 veröffentlichte die Bundesregierung zudem die Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr. Sie soll „den Weg für das autonome Fahren im Regelbetrieb ebnen und Voraussetzungen schaffen, diese Technologie weiter voranzutreiben und ihre enormen Chancen zu nutzen“. Ziel der Strategie ist es, Deutschland zu einem der weltweit führenden Standorte für autonomes Fahren zu entwickeln. Im Zuge der Umsetzung der Strategie sowie der Ausgestaltung des Reallabore-Gesetzes erwartet das Mobilitätsreferat weitere klare Regelungen, die ein Erproben autonomer Systeme erleichtern.
Mit der neuen europäischen Maschinenverordnung wurde bisher erst ein einziges Gesetz verabschiedet, welches den Begriff „autonomer mobiler Roboter“ explizit erwähnt.
Die Studie im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Begleitprojekts „rokit“ hat erst kürzlich gezeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Liefer-/Transportrobotern nicht optimal sind. Die Vorschriften des Produktsicherheitsrechts sind am besten auf Liefer-/Transportroboter ausgelegt, werden jedoch in vielen Anwendungsfällen vom Straßenverkehrsrecht verdrängt. Die Rechtsunsicherheiten (z.B. Straßenverkehrsrecht, Datenschutz) bringen somit aktuell ein erhebliches Haftungsrisiko für den Einsatz von Liefer-/ Transportrobotern mit sich. Anwendungsfälle im öffentlichen Raum sind in der Gesetzgebung noch gänzlich unberücksichtigt. Als ein Ergebnis dieser Studie wird der Gesetzgebung angeraten, sich explizit mit dieser Frage zu beschäftigen und einen Konsens über die gewollten Effekte zu finden.
Um diese offenen Fragestellungen zunächst zu klären, spricht sich das Mobilitätsreferat, ob der bereits bekannten Handlungsdränge auf Bundesebene zunächst dafür aus, Pilotversuche und Testanwendungen zu unternehmen. Schon jetzt nutzt das Mobilitätreferat gezielt drittmittelgeförderte Innovationsprojekte, um neue Konzepte und Systeme im öffentlichen Raum zu erproben, wie bspw. das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geförderte Projekt MINGA zeigt. Klares Ziel des Mobilitätsreferates ist es, sich intensiv um weitere Bundes- und EU-Förderprogramme zur Weiterentwicklung wichtiger Themen und zur Gewinnung der dafür notwendigen Personal- sowie Sachressourcen zu bewerben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.