Sauberkeit in der Stadt: ein Ansprechpartner für alle(s)!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.1.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Im oben angeführten Antrag vom 20.1.2025 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen und Themen im Zusammenhang mit Sauberkeitsthemen (Vermüllung, illegale Müllablagerungen, Verschmutzungen im öffentlichen Raum etc.) einzurichten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Einrichtung einer Anlaufstelle in der Verwaltung für das Thema Sauberkeit wurde im Rahmen eines ähnlich gelagerten Stadtratsantrags der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen – Rosa Liste (StR-Antrag 20-26/A 03083, „Sauber! Müll dorthin, wo er hingehört 3 – Anlaufstelle in der Verwaltung“) im Jahr 2023 ausführlich behandelt (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7333243).
Bitte nehmen Sie auch die Ausführungen der damaligen Beantwortung mit zur Kenntnis.
Die dortigen Ausführungen ergänzen wir wie folgt:
Die Stadtverwaltung sieht in der Einrichtung einer weiteren zentralen Stelle auch im Kontext der derzeitigen Haushaltslage aktuell keinen ausreichenden Mehrwert gegenüber dem derzeitigen Angebot für die Bürgerschaft. Die einzelnen Vorgänge bedürfen in der Regel einer finalen Bewertung und Behandlung durch die für die Meldung letztendlich zuständige Fachdienststelle, sei es z.B. beim Baureferat Tiefbau, Gartenbau, Ingenieurbau, dem Kommunalreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft (bei Themen der Stadtwerke München GmbH) etc.
Oft entscheiden hier Detailkenntnisse zu örtlichen Zuständigkeiten oder auch individuellen vertraglichen Regelungen zwischen Eigentümer*innenund der Stadtverwaltung über das Ergebnis und das weitere (korrekte) Vorgehen.
Die Stadtverwaltung bietet entweder über den Dienstleistungsfinder der Website der LH München (www.muenchen.de) oder auch die allgemeine Internetsuche mit den jeweiligen Schlagworten (z.B. „Straßenreinigung“ – „München“, „Müllablagerung“ – „München“ und Vglb.) oder auch den Servicetelefonen verschiedenste einfache, schnelle und auch komfortable Wege, um mit der Stadtverwaltung in Kontakt treten zu können und damit Optionen, eine Meldung adäquat an die LH München „adressieren“ zu können. Die Folgeprozesse sind mittlerweile sehr gut ausgefeilt und die zuständigen Bereiche und Mitarbeiter*innen sind im Regelfall auch gut vernetzt.
Im Falle der Nutzung des Meldeportals „Mach München Besser“ (http://www.machmuenchenbesser.de) werden die Meldungen über die dort ausgewählten Kategorien bereits zu überwiegendem Teil korrekt an die Fachbereiche geroutet, so dass eine weitere Zuordnung obsolet ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es natürlich bei Fällen, die z.B. nicht in die Zuständigkeit oder den Wirkungsbereich der LH München fallen, letztendlich am Ende auch unbefriedigende Bearbeitungsergebnisse geben kann. Diesen Umstand würde die Einrichtung der beantragten Ansprechperson leider ebenfalls nicht ändern können (z.B. bei Privatbereichen oder nicht-städtischen Behörden, wie Deutsche Bahn AG oder Behörden des Freistaates Bayern). Diese bekommen in der Regel die Meldung von der LH München weitergeleitet. Mit welchem Ergebnis diese dann weiterverarbeitet wird, entzieht sich oft der Kenntnis der Stadtverwaltung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.