Landshuter Allee – Aktive Fassadenmessstelle, messen dort wo Menschen sind
Antrag Stadträte Leo Agerer, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.12.2024
Landshuter Allee – Städtische Referenzmessung
Antrag Stadträte Leo Agerer, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Alexander Reissl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.11.2024
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 10.12.2024 „Landshuter Allee – Aktive Fassadenmessstelle, messen dort wo Menschen sind“ Antrag Nr. 20-26/A 05294 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, mit dem Freistaat Bayern in Verhandlungen über die Einrichtung einer aktiven Fassadenmessstelle an der Landshuter Allee, einzurichten und zu finanzieren durch den Freistaat, zu gehen. Der genaue Messstandort wird in Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf beiden Seiten festgelegt. Die Messstelle soll dazu dienen, die NOx-Belastung bei Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern festzustellen.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Die NOx-Messstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt steht unmittelbar am Fahrbahnrand der Landshuter Allee, dort halten sich aber selten Menschen auf. Für die Beurteilung einer Gesundheitsschädlichkeit wäre es jedoch viel interessanter zu erfahren, wie die NOx-Werte ausfallen, wenn sie an einem Immissionsort nicht direkt am Fahrbahnrand, sondern dort, wo sich die Menschen normalerweise auch aufhalten, insbesondere in den Gebäuden, gemessen würden. Möglicherweise ist die Belastung dort aufgrund der Luftbewegungen – aufsteigende warme Luft aus dem Tunnel und dann wieder Absenkung – sogar höher. Zusätzlich wäre es sinnvoll eine ‚Back-Up‘ Lösung zu haben, falls die andere Messstation ausfällt.“
Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Schreiben vom 26.11.2024 „Landshuter Allee – Städtische Referenzmessung“ Antrag Nr. 20-26/A 05259 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) führt an der Landshuter Allee Vergleichsmessungen zur Station des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) des Landesamtes für Umwelt (LfU) durch. Dazu stellt die LHM in der Landshuter Allee, auf Höhe der staatlichen Messstelle, aber möglichst nah an der Hausmauer, nicht am Fahrbahnrand, eine eigene Messstation für NOx auf.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Die Messstelle des LfU steht unmittelbar am Fahrbahnrand der Landshuter Allee. In den Monaten seit der Anordnung von Tempo 30 sind die NOx-Werte an der staatlichen Messstelle zurückgegangen. Interessant wäre zu erfahren, wie die NOx-Werte ausfallen, wenn sie an einem Immissionsort ca. 3m vom Fahrbahnrand entfernt gemessen werden.“
Für die in Ihren Anträgen angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayrische Landesamt für Umwelt (LfU) möglich.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt trägt die Verantwortung für die Einrichtung und den Betrieb der amtlichen Messstationen im Rahmen des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB). Teil dieses Systems ist die Messstation an der Landshuter Allee.
Zusätzlich zur LÜB-Station führt das LfU in der Umgebung der Landshuter Allee weitere Untersuchungen mit Stickstoffdioxid-Passivsammlern durch. Insbesondere wurde an der Fassade eines angrenzenden Gebäudes hinter der LÜB-Station ein Passivsammler installiert. Die Messergebenisse des fassadennahen Stickstoffdioxid-Passivsammlers wird seit dem Jahr 2021 zusätzlich zu den amtlichen Messungen der LÜB-Station dokumentiert und im Rahmen der Berichtspflichten vom LfU an die Europäischen Union weitergegeben. Beurteilungsrelevant ist jedoch nur der LÜB-Messwert.
Das LfU plant den oben beschriebenen Stickstoffdioxid-Passivsammler durch einen sogenannten Minicontainer mit einem kontinuierlichen Stickstoffdioxid-Messgerät zu ersetzen. Dieses Gerät wird auf Basis des Chemilumineszenz-Referenzverfahrens arbeiten und es ermöglichen, sowohl Jahresmittelwerte als auch Kurzzeitwerte zu erfassen. Es ist eine schnellstmögliche Inbetriebnahme angestrebt.
Nach dem Aufbau des Minicontainers ist vom LfU vorgesehen, zunächst zeitgleiche Auswertungen der Stickstoffdioxid-Daten beider Standorte durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sowie die zusätzlichen Stickstoffdioxid-Messungen mit Passivsammlern im Umfeld der LÜB-Station werden vom LfU als Grundlage für die weitere Vorgehensweise dienen. Das RKU wird mit den damit befassten Stellen des LfU sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im engen Austausch bleiben.
Die geforderte Installation einer fassadennahen Messstation wird damit bereits durch die in Bayern für die Beurteilung der Luftqualität zuständige Stelle umgesetzt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.