BMW-Gewinn bricht um 37% ein – Wie wirkt sich der Einbruch auf den städtischen Haushalt aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 14.3.2025
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „BMW ist einer der größten Gewerbesteuerzahler in München. Der heute bekanntgegebene Gewinneinbruch ist daher eine alarmierende Nachricht für die Stadt.
Wir fragen daher den Oberbürgermeister:
1. Wie wirkt sich der Einbruch auf den städtischen Haushalt aus?
2. Hat der Oberbürgermeister mit dem Einbruch gerechnet?
3. Wurde Vorsorge im Haushalt getroffen?
4. Müssen weitere Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden? Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ist durch einen möglichen Personalabbau bei BMW am Hauptsitz in München durch eine daraus resultierende Verschiebung der Lohnsumme zu Lasten Münchens mit weiteren Einbrüchen zu rechnen?“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie wirkt sich der Einbruch auf den städtischen Haushalt aus?
Antwort:
BMW ist bekanntermaßen ein bedeutendes und weltweit tätiges Unternehmen in der Stadt München. In welcher Höhe es aufgrund des in der Presse angekündigten Gewinneinbruchs ggfs. zu einer Minderung der bisher festgesetzten Gewerbesteuer kommen könnte, kann nicht mitgeteilt werden. Solche Auskünfte unterliegen dem Steuergeheimnis nach § 30 AO-Abgabenordnung.
Frage 2:
Hat der Oberbürgermeister mit dem Einbruch gerechnet?
Antwort:
Schon seit Mitte letzten Jahres veröffentlichten u.a. die großen deutschen Automobilkonzerne Gewinnwarnungen, Hinweise auf evtl. geplanten Stellenabbau und ähnliches.
Diese Entwicklungen werden in der Stadtkämmerei beobachtet und in den Auswirkungen regelmäßig betrachtet.
Frage 3:
Wurde Vorsorge im Haushalt getroffen?
Antwort:
Die Höhe des Gewerbesteuersolls ist ein wichtiger Punkt für die Haushaltsplanungen. Die Veränderungen der Sollstellungen nach oben und auch nach unten werden deshalb ständig im Blick behalten und überprüft. Es erfolgen darüber täglich Auswertungen, somit ist sichergestellt, dass jederzeit die Auswirkungen auf den Haushalt eingeschätzt werden können. Hinsichtlich der Gewerbesteuerentwicklung, vor allem auch hinsichtlich der Entwicklung der Summe der Gewerbesteuervorauszahlungen wird für jedes Quartal im Finanzausschuss Bericht erstattet.
Frage 4:
Müssen weitere Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Der Haushalt ist bekanntermaßen angespannt. Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen wird mit täglicher Berichterstattung beobachtet und bei absehbar problematischen Entwicklungen die Konsequenzen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgeschlagen. Aktuell sind keine weiteren als die bereits ergriffenen Maßnahmen erforderlich.
Frage 5:
Ist durch einen möglichen Personalabbau bei BMW am Hauptsitz in München durch eine daraus resultierende Verschiebung der Lohnsumme zu Lasten Münchens mit weiteren Einbrüchen zu rechnen?
Antwort:
Wenn ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhält, ist eine Aufteilung des Steuermessbetrages erforderlich, um jeder hebeberechtigten Gemeinde einen Anteil an der Bemessungsgrundlage zuzuweisen, d.h. der Steuermessbetrag wird anteilig zerlegt.Den Zerlegungsmaßstab bildet in der Regel das Verhältnis der Arbeitslöhne in den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz). Eine Veränderung oder Verschiebung der Lohnsummen in den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden hat daher Einfluss auf den Steuermessbetrag, welcher der Gemeinde anteilig zugewiesen wird und somit letztendlich auch Auswirkungen auf die Höhe der sich ergebenden Gewerbesteuer.