Den Naturschutz in München stärken: Bessere Einbindung von Verbänden in städtische Planungsvorhaben!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Ursula Harper, Gunda Krauss, Dr. Florian Roth und Florian Schönemann (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 23.4.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung die Einbindung von Naturschutzverbänden und anderen Vertretern öffentlicher Interessen in laufende und künftige Planungsprozesse (Bauleitplanung und Planfeststellungsverfahren) intensiviert, um einen besseren Schutz von städtischen Biotopen, Bäumen und Grünflächen zu gewährleisten. Die Einbindung soll dabei zu einem frühestmöglichen Planungsstadium, das heißt im Vorfeld zum Start eines neuen Verfahrens, beispielsweise bei der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses im Referat für Stadtplanung und Bauordnung erfolgen und sich auch auf Planungsverfahren im Tief- und Hochbau erstrecken. Dies beinhaltet ebenso die Weitergabe jeglicher fachbezogenen naturschutzfachlichen Gutachten und deren Entwürfe zu jedem Verfahrenszeitpunkt. Die Prozesse sollen in effizienter Weise gestaltet werden, um Verzögerungen weitestgehend zu vermeiden. Neben der frühzeitigen Einbindung sollen eine transparente Informationspolitik, verbindliche Kooperationen und regelmäßige Dialogforen zwischen städtischen und externen Akteuren*innen wie den Naturschutzverbänden als verbindliche Leitlinien in das neue Verfahren eingearbeitet werden. Städtische Planungsverfahren sollen auf diese Weise besser nachvollziehbar und die Beteiligungsmöglichkeiten für Vereine, Verbände und Initiativen verbessert werden.
Eine Fristverlängerung bis 30.4.2025 wurde am 29.1.2025 gewährt.
Zu Ihrem Antrag vom 23.4.2024 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Der Antrag ist als laufende Angelegenheit nach § 22 GeschO zu behandeln, da er sich auf die Einbindung von Naturschutzverbänden und anderen Vertretern öffentlicher Interessen in laufende und künftige Bauleitplanverfahren und damit den Vollzug der im Baugesetzbuch geregelten Beteiligungsverfahren bezieht. Der Antrag wird daher mit diesem Schreiben beantwortet.
Die Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen ist in § 63 (Mitwirkungsrechte) Bundesnaturschutzgesetz umfassend geregelt. InBauleitplan-, Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren erhalten die anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 Abs. 2 Nr. 3, 6 und Nr. 7 BNatSchG Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten.
Auch im BauGB sind umfangreiche Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit fixiert.
Das BauGB sieht neben einer zweistufigen Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB auch eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB vor. Die Beteiligung der Naturschutzverbände erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Öffentlichkeit wird über ein anstehendes Beteiligungsverfahren nach § 3 BauGB mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München und mit Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung und der Münchner Merkur, der Rathaus-Umschau und auf den einschlägigen Internetseiten der Landeshauptstadt München informiert.
Anerkannte Naturschutzverbände erhalten zusätzlich direkt vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung Informationen über ein anstehendes Verfahren nach § 3 BauGB und Ihrer Möglichkeit der Stellungnahme, womit den eingangs erwähnten Mitwirkungsrechten nach § 63 BNatSchG Rechnung getragen wird.
Zum Beteiligungsverfahren ist noch Folgendes mitzuteilen:
- Die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden in der Regel jeweils auf der Basis des Siegerentwurfes eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- oder Realisierungswettbewerbes oder eines Bebauungsplanentwurfs durchgeführt.
- Im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB-Verfahrens wird dann eine erneute Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung eingeholt.
- Naturschutzkritische Projekte werden zudem in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vom Referat für Klima und Umwelt dem Naturschutzbeirat vorgestellt.
- Die Bezirksausschüsse als Vertreter der Stadtviertelbürgerinnen und -bürger werden über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteili-gung ebenfalls informiert und sind bei der Vorbereitung und Durchführung von Erörterungsveranstaltungen besonders eingebunden. Außerdem sind die Bezirksausschüsse grundsätzlich immer zum Entwurf der Aufstellungsbeschlüsse und vor dem Billigungsbeschluss anzuhören.
- Eine Einbindung der Öffentlichkeit bereits vor den rechtmäßig vorgesehenen Beteiligungsschritten findet bei Bedarf in den Projekten auch bisher schon statt. Insbesondere bei bedeutenden Planungen (wie z.B. den ehemaligen Kasernenflächen oder Freiham) fand (und findet) regelmäßig eine zusätzliche frühzeitige Einbindung der Verbände statt.
Bei den für München besonders wichtigen strategischen Stadtentwicklungen bzw. deren vorbereitenden Untersuchungen im Münchner Nordosten und Münchner Norden (Feldmoching – Ludwigsfeld) war und ist ebenfalls die frühzeitige Einbindung der Umwelt- und Naturschutzverbände und die damit verbundene Transparenz von großer Bedeutung. Wir verweisen hier auf die Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 4.4.2024 auf Ihre Anfrage vom 21.3.2024. In dieser Stellungnahme wird ein Überblick über die (in)formelle Beteiligung der Naturschutzverbände in den beiden strategischen Stadtentwicklungen Münchner Nordosten und Münchner Norden gegeben. (siehe Anlage im Anschluss an die Antwort unter https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8395406#ergebnisse)
Überdies waren bei den freiraumbezogenen Masterplanungen sowie der Isar-Flussrunde die Naturschutzverbände sowie alle relevanten Akteur*innen projektbezogen jederzeit zur Mitwirkung eingeladen und wurden explizit beteiligt. Beispiele hierfür sind die Masterplanung für den Landschaftspark West (2024), das Naherholungskonzept für die Aubinger Lohe, der Feldflur Freiham (2024), das landschaftsbezogene Wegekonzept für den Münchner Westen (2022), „Unterwegs in Moor und Heide“ – Erstellung einer Freizeitkarte für den Münchner Norden (2021) und das Landschaftsbezogene Wegekonzept für den Münchner Grüngürtel (2019).
Sind in der Bauleitplanung naturschutzfachlich relevante Entscheidungen mit stadtweiter Bedeutung zu treffen, wurde und wird darüber hinaus auf die Fachexpertise des amtierenden Naturschutzbeirats zurückgegriffen. Die Untere Naturschutzbehörde des Referats für Klima- und Umweltschutz stellt dazu in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung das entsprechende Projekt dem Naturschutzbeirat ausführlich vor und holt eine Stellungnahme des Beirats ein.Nach Ansicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hat sich die oben beschriebene, am Einzelfall und den gesetzlichen Bestimmungen orientierte, transparente Vorgehensweise bewährt. Der Kontakt zu und die Einbindung von Naturschutzverbänden ist der Landeshauptstadt München ein wichtiges Anliegen. Die Einbindung von Naturschutzverbänden, bei Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, erfolgt selbstverständlich fristgerecht und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Die von Ihnen geforderte frühzeitigen Einbindung für eine transparente Informationspolitik sowie verbindliche Kooperationen und regelmäßige Dialogforen zwischen städtischen und externen Akteuren*innen wie den Naturschutzverbänden finden bereits statt.
Eine Einführung eines „neuen Verfahrens“ wird daher bereits jetzt gewährleistet. Ihrer Forderung, Prozesse in effizienter Weise zu gestalten, um Verzögerungen weitestgehend zu vermeiden, wird zudem über den Beschluss Nr. 20-26/V 11344, „Wohnungsbauoffensive: Erleichterung für den Wohnungsbau und Optimierung Bebauungsplanverfahren“, welcher am 2.10.2024 von der Vollversammlung des Stadtrats gefasst wurde, Rechnung getragen. Im Zuge dieses Beschlusses sollen Verfahrensschritte und Prozesse in der Bauleitplanung nochmals überarbeitet und weiter optimiert werden.
Bei Planfeststellungsverfahren ist die Landeshauptstadt München nicht Herrin des Verfahrens. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange obliegt den Planfeststellungsbehörden.
Im Baureferat sorgt unter anderem das Sachgebiet GZ3 für eine enge Abstimmung von Eingriffsvorhaben mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), der städtischen Fachstelle für den Naturschutz. Sie fungiert auch als Schnittstelle zu den Naturschutzverbänden und sorgt auf diese Weise für einen funktionierenden Informationsaustausch. Darüber hinaus bestehen regelmäßig Kontakte mit unterschiedlichen Verbänden im Bereich Natur- und Umweltschutz sowie Umweltbildung zum fachlichen Austausch sowie zu einzelnen Projekten auf Flächen des Gartenbaus.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.