Artenschutz und Gesundheitsvorsorge: Laternen mit Abstrahlung nach unten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 19.11.2024
Antwort Baureferat:
Sie haben am 19.11.2024 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird aufgefordert, künftig bei Neuaufstellung und Austausch von Straßenlaternen nur noch Modelle mit Abstrahlung nach unten zu verwenden, außer wo es im Bestand aus denkmalpflegerischen oder stadtgestalterischen Gründen erforderlich ist, auch andere bisher verbaute Laternenmodelle weiterzuverwenden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.11.2024 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München betreibt im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs ein Straßenbeleuchtungsnetz von derzeit ca. 100.000 Leuchten, welches in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen ist. Seit jeher wird bei der Auswahl von Leuchten auf wirtschaftliche Betriebsweise, Funktionalität und technische Aktualität geachtet.
Seit 2020 stellt das Baureferat sukzessive die Bestandsbeleuchtung der sogenannten technischen Mastleuchten auf moderne LED-Leuchten um. Hierbei wird neben der energetischen Wirtschaftlichkeit insbesondere auch auf umweltgerechte Lichtverteilung und Lichtspektren geachtet. Das in den oberen Halbraum abgegebene Licht wird zu 100% abgeschattet. Spezielle Linsenoptiken lenken das Licht gezielt auf die auszuleuchtenden Straßen- und Umgebungsbereiche. Das Spektrum hat einen reduzierten UV- und Blaulichtanteil und entspricht einer warmweißen Lichtfarbe von ≤ 3.000 K. Bei der Montage wird konsequent auf eine 0° Aufneigung der Leuchte geachtet. Wenn es die elektrische Infrastruktur zulässt, werden die Leuchten in der verkehrsarmen Zeit in der sogenannten Nachtabsenkung betrieben.Die Umrüstung bzw. Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen richtet sich unter Beachtung der geltenden Straßenbeleuchtungsnormen (DIN 13201) nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG, Artikel 11a) bzw. dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG, Artikel 9) und weitgehend nach dem 2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erschienenen „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung“.
Bezüglich der weiteren Handhabung von sog. „Gestalterischen Fußwegleuchten“ wird noch eine Rechtsverordnung des Bundes erwartet. Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist das Bundesumweltministerium (BMUV) derzeit beauftragt, eine Rechtsverordnung mit detaillierten Umsetzungsanforderungen auch zu den Themen „Licht im öffentlichen Raum“ zu erstellen, die im Anschluss der Zustimmung des Bundesrates bedarf. In dieser sollen konkrete Anforderungen hinsichtlich der Lichttechnik und der Abstrahlcharakteristik für diesen Leuchtentyp formuliert sein, die dann zukünftig als Grundlage neuer Leuchten dienen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.