„Die gute Else“ braucht Licht!
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.2.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Installation von weiteren Deckenleuchten in der Kleiderkammer „Die gute Else“.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.2.2025 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Aufgrund angehender Sanierungsmaßnahmen im Gebäude haben die Prüfung und Beauftragung der Installation einer neuen Deckenbeleuchtung in der „guten Else“ einige Zeit in Anspruch genommen. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich verrichtet und neue zusätzliche Deckenlampen installiert.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.