Herbstlaubentfernung optimieren!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.11.2024
Antwort Baureferentin Dr.-Ing Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 13.11.2024 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) prüft, wie die Abläufe der städtischen Herbstlaubentfernung optimiert werden können. Dabei soll vor allem darauf geachtet werden, dass zwischen dem Zusammenkehren und der Anhäufung des Laubes und der kompletten Entfernung möglichst wenig Zeit vergeht, so dass sich dort keine Wildtiere einrichten können, die bei einer Entfernung geschädigt werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.11.2024 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Im Herbst beginnt alle Jahre der massive Laubabfall von geschätzt 800.000 Bäumen auf öffentlichen Flächen (davon ca. 110.000 Straßenbäume). Zusätzlich fällt Laub auch aus Privatgärten in den Straßenraum. Bedingt durch Wettereinflüsse, wie z.B. Wind und Starkregen, kann sich der Laubabfall an manchen Tagen deutlich verstärken bzw. bei milden Temperaturen über mehrere Wochen ausdehnen.
Bei der derzeit üblichen Praxis der Laubentfernung von öffentlichen Flächen ist zwischen den Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) einerseits und den Grünanlagen andererseits zu unterscheiden.
Zur Laubentfernung in öffentlichen Grünanlagen in Zuständigkeit der Hauptabteilung Gartenbau:
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen, weil nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen und um die Eingriffe in den Grünflächen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, wird das Laub möglichst in nureinem Durchgang durch Arbeitspartien des Gartenbau-Unterhalts von den Flächen entfernt. Mit der Beseitigung des Herbstlaubes in den Grünanlagen wird daher begonnen, nachdem ein Großteil des Laubes gefallen ist. Entsprechend sind dann sehr große Laubmengen von den Flächen zu beseitigen. Der Startzeitpunkt variiert jedes Jahr, weil der Laubfall stark witterungsabhängig ist.
Grundsätzlich gilt jedoch für alle öffentlichen Grünflächen, dass so wenig Laub wie möglich entfernt wird und das Laub entweder liegen gelassen wird (z.B. bei geringer Laubauflage, unter eng stehenden Baumgruppen) oder in angrenzende Gehölzflächen verfrachtet wird. Dort steht es dann Klein- und Kleinstlebewesen als Lebensgrundlage und Versteck zur Verfügung.
Zur Laubentfernung auf Verkehrsflächen in der Zuständigkeit der Hauptabteilung Tiefbau:
Jährlich werden auf öffentlichen Verkehrsflächen etwa 7.000 Kubikmeter bzw. 4.000 Tonnen Laub beseitigt: Die städtische Straßenreinigung führt im Vollanschlussgebiet die Laubbeseitigung auf den Geh- und Radwegen wie auch auf den Fahrbahnen mit Kehrmaschinen durch, wobei diese durch Straßenkehrer verstärkt werden. Die Kehrmaschinen sind je nach Laubmenge bereits nach kurzer Fahrzeit und Wegstrecke voll. Das Laub muss daher an verschiedenen Stellen in der Innenstadt gesammelt werden, bevor es von größeren Lkw der Straßenreinigung aufgenommen und abtransportiert wird. Dadurch wird ein zeit- und kostenaufwändiger Transport durch die Kehrmaschinen vermieden. Es ist für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Laubbeseitigung wichtig, dass das Laub dort angehäuft wird, wo es für den Abtransport mit dem Lkw gut zugänglich ist und es gleichzeitig zwingend weder den Fußgänger-, Rad- noch Fahrverkehr beeinträchtigt. Das sind Flächen neben der Straße bzw. dem Radweg, wie Parkplatzflächen und Grünstreifen. Das gesammelte Laub aus dem Vollanschlussgebiet wird von einem Dienstleister abgeholt und je nach Störstoffanteil entsorgt bzw. wiederverwertet. Eine Reduktion der Dauer der Zwischenlagerung ist im Rahmen der vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Das für die Straßenreinigung zur Verfügung stehende Budget ist durch die von den Anliegern zu entrichtenden Straßenreinigungsgebühren limitiert.
Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen beim Abtransport von Laubhaufen aus den Grünanlagen und der Weiterverarbeitung des Laubes in den städtischen Kompostbetrieben Igel entdeckt wurden. Das kann zumindest als Indiz betrachtet werden, dass die für den Abtransport vorgesehenen,verdichteten und je nach Witterung mehr oder weniger nassen Laubhaufen als Winterquartier für Igel wenig attraktiv sind.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.