Schutzräume-Konzept der MÜNCHENSTIFT
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.11.2024
Antwort Sozialreferat:
Im oben aufgeführten Antrag vom 26.11.2024 fordern Sie, dass dem Stadtrat ein Konzept vorzulegen ist, das Möglichkeiten für Schutzräume in den Anlagen der MÜNCHENSTIFT GmbH vorstellt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 26.11.2024 als Brief zu beantworten, und bedanke mich für die genehmigte Fristverlängerung.
Die MÜNCHENSTIFT GmbH betreibt derzeit 14 Häuser, wobei nur drei davon in ihrem Eigentum stehen. Bei den weiteren Häusern ist entweder die Landeshauptstadt München, vertreten durch das Kommunalreferat, eine Stiftung, vertreten durch die Stiftungsverwaltung der Landeshauptstadt München, oder die städtische Tochtergesellschaft Münchner Wohnen Eigentümerin des Gebäudes.
In allen Häusern, die von der MÜNCHENSTIFT GmbH betrieben werden, sind derzeit weder Schutzräume für den Katastrophenfall vorhanden, noch gibt es bisher ein entsprechendes Konzept dafür.
Nach Einbindung der Abteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München liegen für eine Konzepterstellung seitens der Landeshauptstadt München jedoch noch keine erforderlichen und einheitlichen Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vor.
Auch für Eigenheimbesitzer*innen gibt es momentan weder Handlungsempfehlungen noch Mittel zur Erstellung von Schutzräumen. Dies gilt auch für die Pacht- und Stiftungshäuser.
Trotzdem führe ich Ihnen gerne die Hintergründe aus, basierend auf den Informationen durch das KVR als untere Katastrophenschutzbehörde:
Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes. Dies ist im Grundgesetz (Art. 73 Nr. 1 GG) und in der Konzeption zivile Verteidigung geregelt. Im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sind die Verantwortlichkeiten bei öffentlichen Schutzräumen, Hausschutzräumen, sowie dem baulichen Betriebsschutz in den §§ 7-9 beschrieben. Die Verwaltung sowie der Unterhalt gewidmeter, öffentlicher Schutzräume durch die LandeshauptstadtMünchen (LHM) erfolgt im Auftrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
In den letzten Jahren wurden bei öffentlichen Schutzbauten unabwendbare Bewirtschaftungskosten, in der Regel Stromkosten sowie Gebühren für Abwasser oder Niederschlagswasser, erstattet. Hinzu kommen Erstattungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, der Erhaltung der Bausubstanz des Schutzraumes sowie für Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger Folgeschäden. Darüber hinaus gehende Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung oder dem Ausbau der Schutzniveaus wurden seitens des Bundes nicht erstattet. Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine wurden weitere Entwidmungen öffentlicher Schutzbauten durch den Bund gestoppt.
Finanzielle Förderungen und Empfehlungen seitens des Bundes für nicht öffentliche Schutzbauten wurden seit 2007 eingestellt.
Durch den Bund wurde eine Bestandsaufnahme und die Prüfung der Einsatzfähigkeit von Schutzbauten beauftragt. Die Ergebnisse wurden im Mai 2023 dem Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) vorgelegt.
Seit 2024 wird durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, unter der Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), an einem Schutzraumkonzept gearbeitet. In der Arbeitsgruppe werden neben den öffentlichen Schutzräumen die Verfügbarkeit von im Selbstschutz ertüchtigten Schutzräumen, insbesondere in Kellern von Wohnungen, Geschäften, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen geprüft und Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Sobald verbindliche Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe durch den Bund an die LHM, als untere Katastrophenschutzbehörde, übermittelt werden, kann diese Strategien und Empfehlungen als Grundlage für weiterführende Konzepte oder Maßnahmen erarbeiten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Sachlage wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.